Evangelische Hochschule Nürnberg
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Einleitung
Nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sind derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland von einer Demenzerkrankung betroffen. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren weiter steigen und für das Jahr 2050 auf ca. 3 Millionen geschätzt. Rund zwei Drittel aller Erkrankten werden zu Hause, also in und von ihren Familien betreut und gepflegt. (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2019) Demenzielle Erkrankungen gehören für Betroffene und Angehörige schon jetzt zu den größten pflegerischen Herausforderungen und können im Hinblick auf die deutschen Prävalenzdaten als eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft verstanden werden. Dieses Szenario kann ohne weiteres auch auf andere europäische Staaten übertragen werden.
Bereits im Jahr 2011 formulierte das Europäische Parlament eine Entschließung zum Thema Demenz und „drängt[e] die Mitgliedstaaten, spezifische nationale Pläne und Strategien für die Alzheimer-Krankheit aufzustellen“ (Europäisches Parlament, 2012, S. 38). Mit der Glasgow Declaration vom 20. Oktober 2014, die von zahlreichen Mitgliedsorganisationen, Vereinigungen und Personen unterzeichnet wurde, forderte Alzheimer Europe die Entwicklung einer europäischen Demenzstrategie sowie nationaler Strategien (Alzheimer Europe, 2014). Diesen Forderungen nach einer gesundheitspolitischen Priorisierung des Themas Demenz folgten einige europäische Staaten, indem sie Strategien und Pläne für die Bewältigung der mit demenziellen Erkrankungen verbundenen Herausforderungen vorlegten.
So wurde auch in Deutschland im Verlauf des Jahres 2019 – aufbauend auf der Arbeit der Allianz für Menschen mit Demenz – die Nationale Demenzstrategie erarbeitet und am 01. Juli 2020 von der Bundesregierung verabschiedet (Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie am Deutschen Zentrum für Altersfragen, 2020).
Vor diesem Hintergrund verfolgt die vorliegende Literaturarbeit das Ziel, einen Überblick über nationale Demenzstrategien im europäischen Kontext zu geben und diese hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, des Zeitrahmens und der Finanzierung zu vergleichen. Im Folgenden werden die Demenzstrategien ausgewählter europäischer Länder vorgestellt und analysiert. Diese kommen aus Österreich, Schweiz, Finnland, Norwegen, Schottland, Nordirland, Wales, England. Darüber hinaus werden neben Publikationen zur Umsetzung und den Wirkungen der Demenzstrategien auch die Maßgaben der World Health Organziation (WHO) in die Analyse miteinbezogen.
Aus dieser Zielsetzung resultieren die folgenden Fragestellungen:
- Welche europäischen Länder verfügen über eine Demenzstrategie?
- Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen werden in den nationalen Strategien
vorgenommen und wie unterscheiden sich diese?
- Welche Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirkung der Strategien liegen vor?
- Welche Empfehlungen für die Erstellung einer nationalen Demenzstrategien lassen sich
ableiten?
Der Abschlussbericht fasst in vier Kapiteln die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojektes „Diakonische Angebotsentwicklung / Gemeinsame Konzepte und Methoden im Umgang mit Demenz in der Alten- und Behindertenhilfe“ zusammen, das von 01.04.2015 bis 31.01.2018 in drei ausgewählten Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenhilfe in NRW und Bayern durchgeführt wurde.
Hierzu gehören die Ergebnisse folgender Forschungsaktivitäten:
- Internetrecherche zu „best-practice“ Projekten im Bereich der inklusiven Betreuung
- Experteninterview mit der Leitung des Heinrich-Held-Hauses des Diakoniewerks Essen
- Schriftliche Mitarbeiterbefragung im Heinrich-Held-Haus, Diakoniewerk Essen
- Studentisches Praxisprojekt „Reise durch die Tier-, Märchen- und Farbenwelt“ – ein themenorientiertes Gruppenangebot, das in den Häusern Altmühltal und Georg-Nestler der Rummelsberger Diakonie Bayern in Pappenheim erprobt wurde
Auf Grundlage der Forschungsbefunde werden Handlungsempfehlungen für die Praxis der Alten- und Behindertenarbeit formuliert und Impulse für die konzeptionelle Weiterentwicklung inklusiver Wohn- und Betreuungsformen bei der Rummelsberger Diakonie Bayern gesetzt.
Diakonisches Handeln gehört zum Wesen der Kirche. Der Auftrag der Nächstenliebe ist in der Bibel breit bezeugt. Glaube und Liebe, Gottesliebe und Nächstenliebe unter der Perspektive der Hoffnung bilden den Kern kirchlichen Handelns. Sie werden in der Bibel
im Doppelgebot der Liebe zusammengefasst. Hier liegen die Wurzeln des Diakonats (vgl. Noller 2016; Härle 2011; Schmidt 2006). Für die Rummelsberger Diakon:innen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ist insbesondere Mt 25, 31-46 von gewichtiger
Bedeutung. Die sieben Werke der Barmherzigkeit, wie sie beispielsweise im Altarraum der Philippuskirche in Rummelsberg zu sehen sind, wirken als biblische Leitbilder für das Handeln von Diakon:innen: Durstige tränken, Hungrige speisen, Gefangene besuchen, Tote bestatten, Kranke heilen, Fremde beherbergen und Nackte bekleiden wird übersetzt
und aktualisiert in professionelles Hilfehandeln im Kontext des jeweiligen Dienstauftrages.
Damit leben sie die Verkündigung der Menschenfreundlichkeit Gottes in Wort und Tat.
Wie ändert sich die Berufspraxis in der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung bereits heute durch den digitalen Wandel? Welche Chancen und Risiken für die Profession, die sozialen Teilhabemöglichkeiten und welche ethischen Implikationen beinhalten diese Neuerungen? Diese Fragen untersuchte eine Konferenz an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Mit dem Start des Studienjahrs 2014/15 erhält die Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN) mit Inkrafttreten der am 10. Juli 2013 verabschiedeten Grundordnung (GrO) eine neue Verfassung, die einige Eigentümlichkeiten aufweist. Dies ist Anlass für die folgenden Betrachtungen, die selbstverständlich keine umfassende Kommentierung aller Bestimmungen der Grundordnung sind, sondern nur einige zentrale Aspekte herausgreifen: Einleitend werden zunächst die Funktionen einer Grundordnung skizziert, die damit auch den Rahmen der
Regelungsmaterie vorgeben. Daran anschließend wird geprüft, welche „Herrschaftsordnung“ durch die neue Grundordnung kreiert wird. Es folgt eine kurze Skizze der Kompetenzen der Organe und ihres Zusammenwirkens sowie der neuen Organisationsstruktur der EVHN. Abschließend wird das Zusammenwirken der Organe und Organisationseinheiten am Beispiel des besonders sensiblen Bereichs der Berufungen betrachtet.
Im Folgenden werden die Ergebnisse einer qualitativen Erhebung zusammengefasst, die in Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) des Jugendamtes der Stadt Nürnberg von Juli bis September 2015 an der Evangelischen Hochschule Nürnberg stattfand. Zunächst war die Überführung der hier dargestellten Ergebnisse in eine quantitative Erhebung geplant, die dann jedoch aufgrund aktueller Entwicklungen, insbesondere der Bestrebungen zur Neuregelung des SGB VIII, vom Jugendamt Nürnberg verschoben wurde. Seit dem Zeitpunkt der Erhebung haben sich, unabhängig von den hier beschriebenen Ergebnissen, sowohl die Stadt Nürnberg als auch das Bayerische Staatsministerium mit einigen der im Nachfolgenden behandelten Fragen, vor allem in Bezug auf die Unterstützung von Geflüchteten, beschäftigt und u.a. eine Nachsteuerung der Ausbauplanung der JaS vorgenommen (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, o. D.). Dennoch sind bisher nicht alle Fragen zum Thema geklärt. Außerdem können die beschriebenen Forschungsergebnisse beispielsweise Impulse für die konzeptionelle Weiterentwicklung der JaS in Nürnberg und eventuell auch anderen Regionen bieten.
Das Gefühl, dass die Welt aus den Fugen ist oder zumindest droht aus den Fugen zu gehen, scheint sich - wenn man aktuelle Diskussionen in der Öffentlichkeit verfolgt - zu verfestigen. Mit dem Zusatz des „sozialen“ im Titel soll in diesem Beitrag bereits zu Beginn deutlich gemacht werden, dass dieses mögliche Aus-den-Fugen-Sein unterschiedliche Facetten bzw. Dimensionen hat. Neben der sozialen Dimension, zu der im Folgenden einiges ausgeführt wird, lassen sich politische aber auch moralisch bzw. ethische Dimensionen und andere mehr benennen. Bevor im Folgenden die beiden Fragen bearbeitet werden, (1) ob die Welt tatsächlich aus den sozialen Fugen ist und (2) wie und wo sich dieses Aus-den-Fugen-Sein zeigt, wird in einem ersten Schritt anhand von zwei Thesen gezeigt, dass es sich hierbei vor allem um ein Phänomen sozialer Ungleichheit handelt.
2015 bis 2020 führte die Stiftung Bildungspakt Bayern das Projekt „TAFF – Talente finden und fördern an der Mittelschule“ als Schulversuch durch. Das Modellprojekt richtete sich an die Jahrgangsstufen 6 bis 9 und hatte die gezielte Förderung von Talenten von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, die durch bestehende Angebote noch nicht hinreichend angesprochen werden, zum Kernanliegen. Exklusivpartner des TAFF-Schulversuchs war die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Ausgehend von der dialektischen Verschränkung der Diskurse um Inklusion und Raum wird das von Jürgen Habermas als konstitutiv für das Inklusionsparadigma postulierte Theorem der „Einbeziehung des Anderen“ als Herausforderung für die räumliche Organisation und Strukturierung von Bildungslandschaften beschrieben. Insofern schärft der folgende Beitrag den Blick für die „utopischen Überschüsse“ der Produktion und Aneignung inklusiver und heterogenitätssensibler Bildungsräume.
Der massive Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bedeutet eine Steigerung in den Jahren 2006 bis 2019 um rund 7.600 Einrichtungen, was zwischen 300 und 1.000 Neugründungen pro Jahr entspricht. Zwischen 2014 und 2019 befinden sich bereits 818.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesbetreuung (Autorengruppe Bildungs-berichterstattung, 2020, S. 81ff). Der steigende Bedarf auf solch einen Betreuungsplatz ist zurückzuführen auf den seit 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Der Eindruck, dass der Blick weitgehend auf den quantitativen Ausbau von Kinderkrippen anstatt auf die Betreuungsqualität in den Einrichtungen gerichtet ist, verstärkt sich zudem in den letzten Jahren zunehmend (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9).
Häufig wird von einer unzureichenden Qualität in der Betreuung der Jüngsten berichtet, was zum einen daran liegt, dass „Lehrinhalte zur Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in der Ausbildung der Fachkräfte nach wie vor nicht das Gewicht und die Bedeutung [haben], die ihnen zukommen müsste“ (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Weiterhin wurden Fort- und Weiterbildungen nicht ausreichend um Inhalte erweitert, welche insbesondere auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren abgestimmt sind. Dies hat zur Folge, dass in vielen Einrichtungen nicht die Betreuungsqualität geleistet werden kann, die den Grundbedürfnissen der Kinder gerecht wird (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Im Bezug auf die Befriedigung dieser kindlichen Bedürfnisse stellt gerade die Eingewöhnungsphase zu Beginn eines Krippenjahres eine verantwortungsvolle Aufgabe dar. Deren immens hohen Anforderungen sind pädagogische Fachkräfte häufig nicht gewachsen, um eine erfolgreiche Begleitung des Eingewöhnungsprozesses gewährleisten zu können. Da aber genau diese Phase die Grundlage eines jeden kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesses in der Einrichtung ist, stellt sie ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal pädagogischer Arbeit dar, wofür Fachkräfte ein geschultes Bewusstsein entwickeln müssen (Dreyer, 2017, S. 7).
Wie können die ersten Tage der Eingewöhnung von Kindern in eine Kinderkrippe möglichst responsiv und qualitativ hochwertig gestaltet werden? Dieser Artikel möchte dieser Frage ausgehend von der Klärung zentraler Bedürfnisse eines Kindes während seines Eingewöhnungsprozesses nachgehen. Grundlage hierfür bildet eine Analyse dieser kindlichen Bedürfnisse anhand verschiedener Entwicklungsaufgaben und –themen, abgeleitet aus kindlichen Entwicklungsschritten der einzelnen Entwicklungsbereiche zentraler Befunde. Zusätzlich werden die kindlichen Äußerungen dieser Bedürfnisse anhand einzelner Feinzeichen aufgeschlüsselt, wodurch die Perspektive des Kindes von pädagogischen Fachkräften differenzierter wahrgenommen, verstanden und sein Bedürfnis demnach auch angemessen befriedigt werden kann.
Der Fokus liegt in der gesamten Arbeit auf Kindern im zweiten Lebensjahr, da sich „die größte Nachfrage nach Krippenplätzen […] aufgrund der Elternzeit in das zweite Lebensjahr der Kinder verschoben [hat]. Die meisten Eltern suchen [so] einen Betreuungsplatz für ihr zwölf oder 14 Monate altes Kind“ (Becker-Stoll & Wertfein, 2020, S. 578).
Die theoretischen Ausführungen dieses Artikels bieten Anregungen für die pädagogische Arbeit in Kinderkrippen und sind als fachliche Grundlage für die Gestaltung von Eingewöhnungsprozessen zu betrachten. Sie münden in die Darstellung des ausgearbeiteten Qualitätsstandards am Ende des Artikels, welcher Anregungen für eine individuelle Anpassung der Eingewöhnung an Kinder im zweiten Lebensjahr bieten soll.