Evangelische Hochschule Nürnberg
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Buch (Monographie) (77) (entfernen)
Volltext vorhanden
- ja (77) (entfernen)
Schlagworte
- Theologie (5)
- Bildung (4)
- Kindertagesstätte (4)
- Sozialarbeit (4)
- Demenz (3)
- Ethik (3)
- Kind (3)
- Migration (3)
- Religion (3)
- Digitalisierung (2)
Wann und wodurch entstehen bei Studierenden kritisch-reflexive Sichtweisen auf die Gender-Thematik? Was kann und was muss gute Lehre zu diesem Thema bieten? Ist die Gender-Thematik in Theorie und Praxis so komplex, dass sie Studierende verstört? Wie kann der aktuelle Forschungsstand vermittelt und Impulse gegeben werden? Was ist im Rahmen von Hochschule und insbesondere einer kirchlichen Hochschule möglich?
Genauer hinsehen
(2022)
Es heißt, die Corona-Pandemie wirke wie ein Brennglas, in dem die Dinge größer und schärfer zu Tage träten. Sehen wir jetzt tatsächlich schärfer – und wenn ja, was? Und sehen wir dabei auch etwas Neues? Sind wir als Einzelne und als Gesellschaft bereit, wirklich genauer hinzusehen? Sind wir bereit zu lernen, dass es ›nach der Pandemie‹ nicht zu dem Zustand ›vor der Pandemie‹ zurückgehen kann? Sind wir bereit, uns auf allen Ebenen unserer Gesellschaft den nun so klar zu Tage tretenden Herausforderungen zu stellen? Werden wir der allzu verständlichen Sehnsucht, zur ›Normalität‹ zurückzukehren, widerstehen und Konsequenzen ziehen? Weil wir gemerkt haben, dass sich etwas ändern muss – und dass sich auch etwas ändern kann.
Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist eine umfangreiche und lebhafte Debatte über die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entstanden. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten zu diesem Thema durch den Deutschen Verein wurde versucht, diese Diskussion zu bündeln. Da die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Wirkungskontrolle und auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Leistungen durch die Bundesländer erfolgt, wird dort aktuell in den Verhandlungen der Rahmenverträge festgehalten, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. Schon jetzt ist absehbar, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sein werden und zum Teil auch Wirkung und Wirksamkeit im eigentlichen Sinne nicht wirklich in den Blick nehmen. Insofern erscheint es sinnvoll, wie Tornow in einem Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins fordert, nun zügig von den Diskussionen in die konkrete Umsetzung in der Praxis zu kommen. Dieser Beitrag will dazu Vorschläge unterbreiten. Zuvor werden noch einige begriffliche und konzeptionelle Aspekte geklärt, da diese Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben.
Diakonisches Handeln gehört zum Wesen der Kirche. Der Auftrag der Nächstenliebe ist in der Bibel breit bezeugt. Glaube und Liebe, Gottesliebe und Nächstenliebe unter der Perspektive der Hoffnung bilden den Kern kirchlichen Handelns. Sie werden in der Bibel
im Doppelgebot der Liebe zusammengefasst. Hier liegen die Wurzeln des Diakonats (vgl. Noller 2016; Härle 2011; Schmidt 2006). Für die Rummelsberger Diakon:innen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ist insbesondere Mt 25, 31-46 von gewichtiger
Bedeutung. Die sieben Werke der Barmherzigkeit, wie sie beispielsweise im Altarraum der Philippuskirche in Rummelsberg zu sehen sind, wirken als biblische Leitbilder für das Handeln von Diakon:innen: Durstige tränken, Hungrige speisen, Gefangene besuchen, Tote bestatten, Kranke heilen, Fremde beherbergen und Nackte bekleiden wird übersetzt
und aktualisiert in professionelles Hilfehandeln im Kontext des jeweiligen Dienstauftrages.
Damit leben sie die Verkündigung der Menschenfreundlichkeit Gottes in Wort und Tat.
Führen mit Symbolen im diakonisch-kirchlichen Umfeld. Personalführung in Zeiten der Unsicherheit
(2022)
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Viele Menschen empfinden eine große Unsicherheit. Abstand halten, Maske tragen, Kontakte vermeiden: Verstärkt Corona die soziale Ungleichheit? Wie verändert sich unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten? Sicher ist, dass Corona laut Untersuchungen (BSI 2020) die Digitalisierung der Arbeitswelt beschleunigt.
Der Beitrag befasst sich mit der Bedeutung eines kritischen Bildungsverständnisses für hochschulische (Pflege-)Bildung. Es wird aufgezeigt, wie an der Evangelischen Hochschule Nürnberg erfahrungsbezogenes Lernen im Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegepädagogik umgesetzt wird. Dazu wird zunächst der konfliktreiche Pflegealltag als Ausgangspunkt des gewordenen Selbstverständnisses Studierender problematisiert. Davon ausgehend wird im zweiten Abschnitt eine kritische Theorie der Persönlichkeitsbildung in der Pflegebildungspraxis skizziert, deren Verständnis tiefer gehen muss, damit Studierende eine werteorientierte Lehreridentität entwickeln. Im dritten Abschnitt werden der Reflexionsbegriff – verstanden als Arbeit an und mit eigenen Haltungen sowie als kritische Auseinandersetzung mit den Antinomien lebensweltlicher Erfahrungen Studierender – konkretisiert. Dann wird erläutert, wie Reflexionskompetenz als eine Entwicklungsaufgabe Studierender und angehender Lehrender an der Evangelischen Hochschule Nürnberg konzeptionell verankert ist. Im vierten Abschnitt wird am Beispiel der Lehrstückarbeitnach Brecht gezeigt, wie eine kritische Bildungspraxis konkret gestaltbar ist.
"Lasst mich spielen"
(2022)
Kindheit wird mit Spiel verbunden, mit spielerischem Entdecken und Erfassen der Um-
welt. Unwidersprochen aktuell sind historische Gedanken in der Literatur zum Spiel. Und
das häufigste Zitat dürfte das von Schiller sein („Briefe über die Ästhetische Erziehung“,
1795): „Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist
nur da ganz Mensch, wo er spielt.“
Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland im Demokratieindex der Economist Intelli- gence Unit (vgl. Kekic 2007) als vollständige und stabile Demokratie geführt wird, (vgl. The Economist 2022) zeigen sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren doch auch nicht zu unterschätzende demokratiegefährdende und/oder demokratiefeindliche Tendenzen (vgl. Zick/Küpper 2021). Diese lassen sich z.B. am Phänomen der Politikverdrossenheit bestimmter Risikogruppen festmachen (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2017, 2020), aber auch am Erstarken extremer politischer Gewalt (vgl. BMI 2021) sowie der Zunahme antisemitischer Straftaten (vgl. BMI 2017) bzw. der Verbreitung rassistischer Vorurteile (vgl. DeZIM 2022). Vor diesem Hintergrund wird – schon seit längerem – auch in der Sozialen Arbeit die Förderung von Demokratie als professionelle Aufgabe verstanden (vgl. Geisen u.a. 2013; Mührel/Birgmeier 2013; Köttig/Röh 2019). Gesellschaftliche Teilhabe, Inklusionsvermitt- lung und Exklusionsvermeidung sind dabei schon immer gesellschaftspolitischer Auftrag der Sozialen Arbeit, was insbesondere im professionstheoretischen Selbstverständnis der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zum Ausdruck kommt (vgl. Staub-Bernasconi 2019).
Der massive Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bedeutet eine Steigerung in den Jahren 2006 bis 2019 um rund 7.600 Einrichtungen, was zwischen 300 und 1.000 Neugründungen pro Jahr entspricht. Zwischen 2014 und 2019 befinden sich bereits 818.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesbetreuung (Autorengruppe Bildungs-berichterstattung, 2020, S. 81ff). Der steigende Bedarf auf solch einen Betreuungsplatz ist zurückzuführen auf den seit 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Der Eindruck, dass der Blick weitgehend auf den quantitativen Ausbau von Kinderkrippen anstatt auf die Betreuungsqualität in den Einrichtungen gerichtet ist, verstärkt sich zudem in den letzten Jahren zunehmend (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9).
Häufig wird von einer unzureichenden Qualität in der Betreuung der Jüngsten berichtet, was zum einen daran liegt, dass „Lehrinhalte zur Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in der Ausbildung der Fachkräfte nach wie vor nicht das Gewicht und die Bedeutung [haben], die ihnen zukommen müsste“ (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Weiterhin wurden Fort- und Weiterbildungen nicht ausreichend um Inhalte erweitert, welche insbesondere auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren abgestimmt sind. Dies hat zur Folge, dass in vielen Einrichtungen nicht die Betreuungsqualität geleistet werden kann, die den Grundbedürfnissen der Kinder gerecht wird (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Im Bezug auf die Befriedigung dieser kindlichen Bedürfnisse stellt gerade die Eingewöhnungsphase zu Beginn eines Krippenjahres eine verantwortungsvolle Aufgabe dar. Deren immens hohen Anforderungen sind pädagogische Fachkräfte häufig nicht gewachsen, um eine erfolgreiche Begleitung des Eingewöhnungsprozesses gewährleisten zu können. Da aber genau diese Phase die Grundlage eines jeden kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesses in der Einrichtung ist, stellt sie ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal pädagogischer Arbeit dar, wofür Fachkräfte ein geschultes Bewusstsein entwickeln müssen (Dreyer, 2017, S. 7).
Wie können die ersten Tage der Eingewöhnung von Kindern in eine Kinderkrippe möglichst responsiv und qualitativ hochwertig gestaltet werden? Dieser Artikel möchte dieser Frage ausgehend von der Klärung zentraler Bedürfnisse eines Kindes während seines Eingewöhnungsprozesses nachgehen. Grundlage hierfür bildet eine Analyse dieser kindlichen Bedürfnisse anhand verschiedener Entwicklungsaufgaben und –themen, abgeleitet aus kindlichen Entwicklungsschritten der einzelnen Entwicklungsbereiche zentraler Befunde. Zusätzlich werden die kindlichen Äußerungen dieser Bedürfnisse anhand einzelner Feinzeichen aufgeschlüsselt, wodurch die Perspektive des Kindes von pädagogischen Fachkräften differenzierter wahrgenommen, verstanden und sein Bedürfnis demnach auch angemessen befriedigt werden kann.
Der Fokus liegt in der gesamten Arbeit auf Kindern im zweiten Lebensjahr, da sich „die größte Nachfrage nach Krippenplätzen […] aufgrund der Elternzeit in das zweite Lebensjahr der Kinder verschoben [hat]. Die meisten Eltern suchen [so] einen Betreuungsplatz für ihr zwölf oder 14 Monate altes Kind“ (Becker-Stoll & Wertfein, 2020, S. 578).
Die theoretischen Ausführungen dieses Artikels bieten Anregungen für die pädagogische Arbeit in Kinderkrippen und sind als fachliche Grundlage für die Gestaltung von Eingewöhnungsprozessen zu betrachten. Sie münden in die Darstellung des ausgearbeiteten Qualitätsstandards am Ende des Artikels, welcher Anregungen für eine individuelle Anpassung der Eingewöhnung an Kinder im zweiten Lebensjahr bieten soll.
Seit Beginn der sogenannten Corona-Krise diskutieren sowohl die Soziologie wie auch die Ethik sehr intensiv über Themen (gesellschaftlicher Zusammenhalt, Ungleichheit, Gerechtigkeit), die an entscheidenden Stellen nur mittelbar mit der Krise selbst zu tun haben, die jedoch in dieser, wie unter einem Brennglas, in verschärfter Form zutage treten. Aus unserer Perspektive spricht vieles dafür, diese Brennglassituation auch dahingehend zu nutzen, sich mit diesen über das Aktuelle hinausweisenden Themen intensiv auseinanderzusetzen. Gleichzeitig, und dies stellt den direktesten Anlass für das Folgende dar, haben wir diese Auseinandersetzung als ein Ge-spräch, als einen Dialog zwischen Ethik, Theologie und Soziologie angelegt, der, ausgehend von einer auf die aktuelle Situation bezogenen Diagnose, versucht, disziplinübergreifende Gemein-samkeiten wie auch disziplinspezifische Unterschiede auszuloten, um die Grenzen des eigenen Soziolekts (Zima) zu überschreiten und im Rahmen einer dialogischen Situation eine belastbare gemeinsame Perspektive zu entwickeln. Vielleicht lässt sich die Situation der Pandemie auch als eine Grenzsituation im Jasper‘schen Sinne verstehen, in der „nichts Festes da ist, kein unbe-zweifelbares Absolutes, kein Halt, der jeder Erfahrung und jedem Denken standhielte“ (Jaspers 1922, S. 229). Warum möglicherweise kein Halt da ist – und was stattdessen vorherrscht –, darauf bieten Soziologie, Theologie und Ethik sicherlich unterschiedliche aber, so denken wir, kommensurable Antworten.
Der frühe Tod eines Kindes in der Schwangerschaft und zur Geburt ist ein in allen Epochen der Geschichte, Kulturen, Gesellschaftsschichten und Altersstufen präsentes Phänomen. Bedingungsfaktoren, Epidemiologie, Klassifikation, Prävalenz und Umgangsformen haben sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Der Fötus bleibt dabei eine „umstrittene Figur“ im ethischen, juristischen, medizinischen, persönlichen und soziologischen Diskurs.
Seit Ende des 20. Jahrhunderts erhält das Thema auf medizintechnologischer sowie gesellschaftlicher Ebene ein neues Gewicht. Der Bedeutungsschirm des Themas überspannt individuelle und kollektive Strukturen in Gesellschaft, Politik, Religion und Wissenschaft.
Weltweit kommt es jedes Jahr schätzungsweise zu 23 Millionen Fehlgeburten, was einem Verlust von 44 Schwangerschaften pro Minute entspricht. Eine Fehlgeburt ist im Allgemeinen definiert als Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft vor Erreichen der Lebensfähigkeit (vgl. Lancet 2021; Lancet 2021 Miscarriage 1). In der Serie „Miscarriage matters“ fordern die Autoren nicht nur ein komplettes Überdenken des Narrativs rund um die Fehlgeburten, sondern eine umfassende Überarbeitung der medizinischen Versorgung und Beratung von Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben (vgl. Lancet 2021). Etwa 2,6 Millionen Kinder sterben zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft. Die Publikation „Ending preventable Stillbirths“ thematisiert die enormen Auswirkungen später Verluste auf Familien und Gesundheitsdienstleister (vgl. Lancet 2016). Trotz steigender Evidenz, vielfacher Forschungsaktivitäten und zunehmend dokumentierter Erfahrungsberichte fehlt bis heute eine umfassende, systematische Einordnung, die der Phänomenologie des Themas insgesamt gerecht wird und eine transdisziplinäre Forschungsgrundlage bietet. Zeitgenössisches Verstehen erfordert die Berücksichtigung der historischen Entwicklung, die nachfolgend lediglich skizziert ist. Eine rein quantitative Einschätzung kann nicht erfassen, welche Bedeutung der Tod eines Kindes vor, zur und kurz nach der Geburt für betroffene Paare, ihre Familien sowie deren soziales Umfeld, aber auch für involvierte Fachkräfte und Institutionen hat. Auf qualitativer Ebene zeigt sich eine hohe Emotionsdichte und Intensität im Erleben, komprimiert auf einer Zeitschiene zwischen Diagnostik und der Option, eine neue Schwangerschaft zu wagen. In besonderer Weise provoziert das Thema Fragen nach der eigenen Existenz, dem Lebenssinn oder einer tragenden Kraft außerhalb der materiellen Realität. Diese Publikation bietet eine Handreichung zur Verständnisklärung, indem die Komplexität des Themas aus der Perspektive betroffener Frauen und Paare aufgefächert wird. Dies geschieht unter Berücksichtigung psychischer, medizinischer, juristischer, sozialer und spiritueller Hintergründe und mündet in einer Synopse, die drei Wesenskerne des Diskurses herausarbeitet: Verlust, Vielschichtigkeit, Uneindeutigkeit. Die verwendeten Fallbezüge sind evidenzbasiert und stützen sich auf Praxisbeispiele, Gesprächsprotokolle und -analysen sowie Zitate einer systematischen Dokumentation der Erstautorin.
Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) wird die Norm formuliert, dass die Jugendarbeit bzw. die Jugendverbände „nicht irgendeine Partizipation“ (Sturzenhecker 2014: 225 f.) ermöglichen sollen, sondern eine Beteiligung, die bewusst auf die Übernahme von Verantwortung für sich und andere zielt. Während die Rolle der Jugendverbände als demokratiebildende und -stabilisierende Akteure theoretisch hinreichend reflektiert und konzeptionell fest in den Leitbildern und Programmatiken verankert ist, ist das Wissen über die Realität demokratischer Prozesse in der Jugendverbandsarbeit und deren Bedeutung für die politische Mündigkeit junger Menschen vergleichsweise überschaubar.
Diesbezügliche Studien fokussieren entweder auf die tatsächliche demokratische Organisationsstruktur (vgl. Riekmann 2012) oder thematisieren die positive Wirkung der Jugendverbandsarbeit im Hinblick auf außerverbandliche politische Aktivität (vgl. Landesjugendring Nordrhein-Westfalen 2010: 31). Argumentiert wird dabei häufig aus der Perspektive der Erwachsenen(organisation), die Sichtweise der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bleibt dagegen in der Regel unberücksichtigt. Angesichts der viel zitierten Krise der Demokratie sind die Erfahrungen mit demokratischen Entscheidungs- und Teilhabeprozessen im Jugendverband aber sowohl für die jungen Menschen als den zukünftigen demokratischen Akteuren als auch für die Zukunft der Demokratie als Staatsform selbst von entscheidender Bedeutung (vgl. Bergsdorf 2017). Es stellt sich daher die Frage, ob der durch die Jugendverbände selbst behauptete Anspruch, „Werkstätten der Demokratie“ (Deutscher Bundesjugendring 2004) zu sein, der Realität gerecht wird (vgl. Sturzenhecker 2014).
Ausgehend von der dialektischen Verschränkung der Diskurse um Inklusion und Raum wird das von Jürgen Habermas als konstitutiv für das Inklusionsparadigma postulierte Theorem der „Einbeziehung des Anderen“ als Herausforderung für die räumliche Organisation und Strukturierung von Bildungslandschaften beschrieben. Insofern schärft der folgende Beitrag den Blick für die „utopischen Überschüsse“ der Produktion und Aneignung inklusiver und heterogenitätssensibler Bildungsräume.
In Zeiten raschen gesellschaftlichen Wandels stehen auch soziale Organisationen und Einrichtungen vor großen strukturellen und inhaltlichen Herausforderungen. Die Reflexion etablierter, bisweilen sogar überholter Prozesse scheint in manchen Bereichen gar eine wesentliche Grundbedingung für die Effektivität und Passgenauigkeit sozialen Arbeitens. Organisationsentwicklung im Sinne von Veränderung wird zu einem Erfolgsparameter. Organisationsentwicklung als Erkenntnisfundus der Sozialwissenschaften bietet ein reiches Repertoire an Werkzeugen an diese Veränderungsprozesse mitzugestalten.
Grundlage folgender Ausführungen bilden aktuelle Forschungen zum Thema der Kooperation von Schulen und Praxisstätten in der Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte, der Kompetenzorientierung in ihrer Qualifizierung sowie die Grundlagen für kompetenzorientierte Weiterbildung von Mentorinnen am Lernort Praxis.
Einleitung
Nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sind derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland von einer Demenzerkrankung betroffen. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren weiter steigen und für das Jahr 2050 auf ca. 3 Millionen geschätzt. Rund zwei Drittel aller Erkrankten werden zu Hause, also in und von ihren Familien betreut und gepflegt. (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2019) Demenzielle Erkrankungen gehören für Betroffene und Angehörige schon jetzt zu den größten pflegerischen Herausforderungen und können im Hinblick auf die deutschen Prävalenzdaten als eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft verstanden werden. Dieses Szenario kann ohne weiteres auch auf andere europäische Staaten übertragen werden.
Bereits im Jahr 2011 formulierte das Europäische Parlament eine Entschließung zum Thema Demenz und „drängt[e] die Mitgliedstaaten, spezifische nationale Pläne und Strategien für die Alzheimer-Krankheit aufzustellen“ (Europäisches Parlament, 2012, S. 38). Mit der Glasgow Declaration vom 20. Oktober 2014, die von zahlreichen Mitgliedsorganisationen, Vereinigungen und Personen unterzeichnet wurde, forderte Alzheimer Europe die Entwicklung einer europäischen Demenzstrategie sowie nationaler Strategien (Alzheimer Europe, 2014). Diesen Forderungen nach einer gesundheitspolitischen Priorisierung des Themas Demenz folgten einige europäische Staaten, indem sie Strategien und Pläne für die Bewältigung der mit demenziellen Erkrankungen verbundenen Herausforderungen vorlegten.
So wurde auch in Deutschland im Verlauf des Jahres 2019 – aufbauend auf der Arbeit der Allianz für Menschen mit Demenz – die Nationale Demenzstrategie erarbeitet und am 01. Juli 2020 von der Bundesregierung verabschiedet (Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie am Deutschen Zentrum für Altersfragen, 2020).
Vor diesem Hintergrund verfolgt die vorliegende Literaturarbeit das Ziel, einen Überblick über nationale Demenzstrategien im europäischen Kontext zu geben und diese hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, des Zeitrahmens und der Finanzierung zu vergleichen. Im Folgenden werden die Demenzstrategien ausgewählter europäischer Länder vorgestellt und analysiert. Diese kommen aus Österreich, Schweiz, Finnland, Norwegen, Schottland, Nordirland, Wales, England. Darüber hinaus werden neben Publikationen zur Umsetzung und den Wirkungen der Demenzstrategien auch die Maßgaben der World Health Organziation (WHO) in die Analyse miteinbezogen.
Aus dieser Zielsetzung resultieren die folgenden Fragestellungen:
- Welche europäischen Länder verfügen über eine Demenzstrategie?
- Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen werden in den nationalen Strategien
vorgenommen und wie unterscheiden sich diese?
- Welche Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirkung der Strategien liegen vor?
- Welche Empfehlungen für die Erstellung einer nationalen Demenzstrategien lassen sich
ableiten?
Wie ändert sich die Berufspraxis in der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung bereits heute durch den digitalen Wandel? Welche Chancen und Risiken für die Profession, die sozialen Teilhabemöglichkeiten und welche ethischen Implikationen beinhalten diese Neuerungen? Diese Fragen untersuchte eine Konferenz an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.