Evangelische Hochschule Nürnberg
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Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, inwiefern sich armutsbedingte Ungleichheiten im Bildungssystem zeigen und wie sich diese innerhalb der verschiedenen Bildungsphasen
auswirken. Zudem wird erläutert, wie institutionelle Diskriminierungen und armutsbedingte Stereotypen innerhalb des Bildungssystem zur Reproduktion von Armut beitragen und diskutiert, wie dem entgegengewirkt werden kann.
Um diese Fragen zu beantworten, wurden verschiedene Studien und Berichte ausgewertet und in Zusammenhang gesetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Armut in diskriminierender Art und Weise auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen auswirken.
Die Einflüsse der Armut zeigen sich in allen Bildungsetappen und wirken sich nachhaltig auf die Lebenschancen der Heranwachsenden aus.
Die Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen im Bildungssystem tragen entscheidend zur Reproduktion von Armut bei. Kinder erhalten aufgrund ihrer sozialen Herkunft unterschiedliche Chancen ihr Leben zu gestalten. Diese Ungleichheiten nehmen Einfluss auf die verschie-densten Lebensbereiche. Aber besonders im Bildungsbereich werden die Weichen für den weiteren Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen gestellt.
Das Bildungsniveau steht in engen Zusammenhang mit der sozialen Lage in der Menschen. Das macht deutlich, dass der Bildungsweg entscheidend für die Lebenschancen der Heranwachsenden ist. Besonders der Übergang zwischen der Primär- und Sekundarstufe I prägt den weiteren Bildungsverlauf nachhaltig. Speziell hier sind die Auswirkungen des sozio-ökonomischen Status zu beobachten.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass es Veränderungen braucht. Besonders auf sozial- und bildungspolitischer Ebene muss und kann sehr viel getan werden, um soziale Ungleichheiten zu minimieren und die Chancengleichheit herzustellen
Erfolgreich zum Abschluss
(2023)
Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass an den Pflegeschulen ein zu
geringes Angebot des Lerncoachings besteht. Dabei zeigt nicht nur das Fallbeispiel,
sondern auch die vorherigen dargestellten Angaben und Fakten, wie wichtig es ist,
Auszubildende individuell zu unterstützen und zu fördern. Ziel sollte sein, dass alle
Auszubildenden einen erfolgreichen Abschluss schaffen. Nicht nur, weil der
Fachkräftemangel weiter steigt, auch weil es im pädagogischen Interesse sein
sollte, professionelle und qualifizierte Pflegekräfte auszubilden. Gerade im Hinblick
auf die Zwischenprüfung ist es wichtig, Auszubildende danach weiter zu motivieren
und zu begleiten. Es ist jedoch auch zu erwähnen, dass die Anwendung von
Lerncoaching Grenzen aufzeigt - vor allem im Hinblick der Sprachproblematik. Zwar
kann mit Lernenden an Lerntechniken und Lernhürden gearbeitet werden, jedoch
lässt sich die Sprachbarriere nicht anhand weniger Coaching-Sitzungen
überwinden. Auch der geringe Abstand von Zwischenprüfung zu Abschlussprüfung
stellt eine Grenze dar. In dieser kurzen Zeit können nur bedingt Lernrückstände oder
bestehende Wissenslücken aufgeholt werden. Dennoch ist die Idee des
Lerncoachings eine große Chance, nach unbefriedigender Zwischenprüfung die
betroffenen Auszubildenden individuell zu betreuen, denn oft ziehen bereits kleine
Veränderungen eine große Wirkung mit sich. Diese Chance sollte somit von
pädagogischer Seite angeboten, als auch von Seiten der Auszubildenden genutzt
werden, denn so sind diese dem erfolgreichen Abschluss einen Schritt näher.
[Fazit, S. 59]
Die nachfolgende Arbeit beschäftigt sich mit theoretischen und konzeptionellen Überlegungen zur substanzspezifischen Prävention. Der theoretische Teil der Arbeit befasst sich zunächst mit der Hauptzielgruppe für Präventionsmaßnahmen bzgl. Alkohol: Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Hierbei wird ein Blick auf deren Lebenswelten und auf diese spezielle Phase im Lebenslauf geworfen. Dies erfolgt aus entwicklungspsychologischer und jugendsoziologischer Perspektive.
Nachfolgend wird die Substanz „Alkohol“ näher betrachtet und der Konsum von Jugendlichen genauer beleuchtet. Durch die Erkenntnisse aus den ersten drei Unterpunkten erfolgen grundlegende Überlegungen zur Prävention und ein Blick in die innovative Suchtprävention.
Auf Basis der vorangegangen Punkte wird nachfolgend das Bundesprojekt zur Alkoholprävention „Hart am LimiT“ (= HaLT) vorgestellt. Mit diesem Projekt befassen sich auch die konzeptionellen Überlegungen. Hierbei steht die Optimierung des Interventionsangebotes „Risikocheck“ im Mittelpunkt. Die Überlegungen sind geknüpft an das Angebot und die Durchführung des Projekts innerhalb Nürnbergs. Dieses wird getragen von der Suchtprävention des Jugendamtes der Stadt Nürnberg und dem Suchthilfezentrum der Stadtmission Nürnberg e.V.
Mit der vorliegenden Arbeit sollen Denkanstöße für strukturelle und formale Änderungen hinsichtlich des Interventionspunktes, der in der Trägerschaft des Suchthilfezentrums liegt, gegeben werden.
Einleitung (Auszug)
Aufgrund der fehlenden Erfassung zu aktuellen Zahlen von Neugeborenentötungen, wurden in den letzten Jahren zunehmend auf Medienberichte zurückgegriffen. Die Kinderschutzorganisation „terre des hommes“ wertet jährlich verschiedene Medien aus und erhält zusätzlich Angaben von einigen Landeskriminalämtern. Anhand dieser Ergebnisse werden die aktuellen Fallzahlen für tot aufgefundene Neugeborene in Deutschland vorgestellt. Im Jahr 2018 wurden laut dieser Statistik elf Säuglinge tot aufgefunden (Themen - Babyklappe und anynome Geburt | terre des hommes 2019). Eine weitere Organisation, die Medienberichte auswertet, ist die Babyklappe „Hüllhorst“. Demnach wurden im Jahr 2018 acht Neugeborene tot aufgefunden, von denen es sich bei einem, um einen unklaren Fall handelt. In diesem Jahr wurden bereits sechs tote Neugeborene aufgefunden (Hüllhorst, Environment).
Die mediale Berichterstattung zum Thema Kindstötungen werden immer häufiger. Der Mord an einem Säugling löst große Empörung bei den Leserinnen und Lesern aus, die sich wohl häufig die Frage stellen, wie es zu solch einer Tat kommen kann. Doch wie oft werden Neugeborene jährlich in Deutschland getötet?
Diese Frage interessiert mich sehr und begründet meine Fragestellung, herauszufinden, wie häufig Säuglinge in Deutschland tatsächlich getötet werden. Die vorliegende Bachelorarbeit soll diese Frage systematisch beantworten und sowohl die Häufigkeit der Kindstötung in Deutschland aufzeigen als auch die Ursachen für dieses Phänomen darlegen.
Als erster Schritt ist es notwendig den Begriff der Kindstötung näher zu definieren. Unter Kindstötung werden die Fachtermini Filizid, Infantizid und Neonatizid eingeschlossen. Die Tötung eines Kindes wird allgemein als Filizid bezeichnet. Beim Infantizid handelt es sich im forensisch-psychiatrischen Sprachgebrauch um Kindstötungen durch die Eltern oder einem Elternteil. In England oder den Vereinigten Staaten von Amerika wird dieser Begriff ebenfalls verwendet, wenn die Tötung durch die Mutter innerhalb des ersten Lebensjahres geschieht (Schläfke et al. 2008, S. 189). Im Jahr 1970 wurde der Begriff des Neonatizids vom Amerikaner Phillip Resnick eingeführt. Dieser besagt, dass es sich um eine Tötung des Neugeborenen innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt handelt (Resnick 1970, 1414ff).
Die folgende Arbeit beschäftigt sich aufgrund ihrer Besonderheit in Tathergang, Motiv und Tätertypologie ausschließlich mit der Thematik der Kindstötung innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt, also einem Neonatizid.
Um die Fragestellung zu beantworten, wird die Methode der systematischen Literaturrecherche benutzt, die in Kapitel 2 beschrieben wird. Anschließend werden die ausgewählten Studien vorgestellt. Als nächstes wird auf die Häufigkeit der Neugeborenentötung in Deutschland eingegangen und die Veränderungen innerhalb der letzten Jahrzehnte erläutert. Dabei wird auch die Problematik des Dunkelfeldes thematisiert. Danach erfolgt eine Analyse der Opfer sowie der Täterinnen dieses Deliktphänomens. Bevor auf die Ursachen von Neonatizid eingegangen wird, wird versucht ein Vergleich von Deutschland zu anderen Ländern herzustellen. Die Bachelorarbeit schließt mit der Diskussion der Ergebnisse und stellt einen Bezug zur Profession der Sozialen Arbeit dar.
Die Auswirkungen des Smartphone-Konsums auf das Sozialverhalten von Kindern im Grundschulalter
(2020)
Aus der Einleitung:
Da sich in der Altersgruppe der unter Zwölfjährigen aktuell die stärksten Nutzungszuwächse hinsichtlich der Smartphone-Nutzung zeigen, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage, welche Auswirkungen der Smartphone-Konsum auf das Sozialverhalten von Kindern im Grundschulalter hat.
Hintergrund der Arbeit ist es, die Folgen der Smartphone-Nutzung im Grundschulalter aufzuzeigen sowie Ansätze darzulegen, welche zur Herstellung eines bewussten und gesunden Umgangs mit den Geräten im Kindesalter führen können.
Zunächst wird jedoch die Lebenswelt der bereits eingegrenzten Zielgruppe untersucht.
Weiterhin widmet sich die Arbeit den Gründen, welche dafür verantwortlich sind, warum das Smartphone einen immer höheren Stellenwert in der Lebenswelt von Kindern einnimmt.
Nach der Spezifizierung des Begriffes des Sozialverhaltens sowie einer ausführlichen Erläuterung der Störungen sozialer Verhaltensweisen werden in Kapitel 3.3 die Auswirkungen des Smartphone-Konsums auf das Sozialverhalten von Kindern im Grundschulalter dargelegt.
Ziel ist es, die bisherigen Erkenntnisse bezüglich der Folgen – bestehend aus unterschiedlichen Expertenmeinungen und Studien – zu einem umfassenden Gesamtbild zusammenzutragen.
Anschließend beschäftigt sich die Arbeit zunächst mit dem passenden Einstiegsalter und der angemessen Nutzungsdauer für das Smartphone. Hierfür werden mehrere Empfehlungen von Fachleuten aufgegriffen.
Daraufhin werden die Defizite vieler Eltern bezüglich der Medienerziehung erläutert, unterschiedliche Erziehungsstile dargestellt und einige medienpädagogische Ansätze für die Praxis vorgestellt. Abschließend findet eine ausführliche Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit statt.
Das Handlungskonzept Case Management kann eine Möglichkeit darstellen, um mit den aktuellen Herausforderungen im Bereich der stationären Altenpflege umzugehen.
In der folgenden Arbeit wird aufgezeigt, wie das Konzept in eine Altenpflegeeinrichtung eingebunden werden kann.
Case Management ist eine Verfahrensweise, die im Einzelfall einen Menschen in einer schwierigen Situation unterstützen, behandeln, begleiten, fördern und versorgen soll. Die Arbeit des Case Managers konzentriert sich auf die Lösung komplexer Fallkonstellationen. In diesem Rahmen tritt das Problem des Einzelnen in den Vordergrund. Dieses wird während des Prozesses relativ nüchtern von allen Seiten beleuchtet. Im Verlauf der Fallarbeit übernimmt der Case Manager verschiedene Funktionen. Er wird zum „Anwalt“, zum „Vermittler“, zum „Verteiler“ oder zum „Unterstützer“. Der Prozess des Case Managements durchläuft immer einen vorgegebenen Regelkreis. Zu Beginn steht die Klärungsphase, in der die Beteiligten ihren Standpunkt klarstellen. Über die Erhebungsphase, in deren Verlauf Daten erhoben werden, geht es zur Planungsphase, in welcher die konkreten Maßnahmen festgelegt werden, hin zur Vermittlungsphase, die geprägt ist von der Verteilung der Maßnahmen an die Leistungserbringer. Im Anschluss steht die Sicherungsphase, die dazu dient, die jeweilige aktuelle Situation zu überprüfen und gegebenenfalls einzuschreiten. Schließlich folgt die Abschlussphase, in deren Zuge das Case Management beendet wird.
Ein wichtiger Teil der Arbeit des Case Managers ist die Netzwerkarbeit, die ihm dabei helfen soll dem jeweiligen Klienten die richtige Leistung zu teil werden zu lassen. Netzwerkpartner sind im Grunde das Unterstützernetz des Case Managers, auf die er jederzeit zurückgreifen kann.
Im Zuge der Arbeit sind Daten durch Einzelinterviews und durch ein Gruppeninterview erhoben worden. Diese sind mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet worden. Die Ergebnisse zeigen zum einen auf, was in den einzelnen Phasen des Case Managements im Bereich der stationären Altenpflege vor sich geht. Desweitern hat sich gezeigt, wie die Netzwerke, ausgehend vom Case Manager, aussehen können, welche Aufgaben dem Case Manager übergeben werden können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Damit man sich um die Umsetzung dieses Handlungskonzeptes kümmern kann, müssen Vorüberlegungen in Bezug auf gesetzliche Grundlagen und die Finanzierung angestellt werden.
Beim Versuch die Einbindung des Case Managements in eine Einrichtung der stationären Altenpflege theoretisch aufzuzeigen, wird in dieser Arbeit auf die Instrumente Organigramm, Stellenbeschreibung und Flussdiagramm zurückgegriffen. Diese zeigen jeweils beispielhaft, wie Case Management in einer Altenpflegeeinrichtung aussehen kann.
Hintergrund: Die „Corona-Pandemie“ stellt für alle Menschen eine Ausnahmesituation dar. Für Pflegende ist sie allerdings neben der persönlichen auch eine professionelle Herausforderung. Das Fachgebiet der onkologischen Pflege ist für Patienten und Pflegende ein besonderes Aufgabengebiet mit diversen Herausforderungen und psychischen Belastungen. Pflegekräfte in der Onkologie müssen nicht nur Nähe und Distanz in der Betreuung schwerkranker Menschen immer wieder neu ausbalancieren, sondern auch für sich entscheiden, wie viel sie selbst mit- und ertragen können. Durch die Pandemie hat sich das Aufgabengebiet der Pflegenden teilweise verändert und die Belastungen zusätzlich verstärkt.
Ziel: Ziel dieser Arbeit ist es, Belastungen onkologischer Pflegenden während der Pandemie zu identifizieren und ob sich deren Arbeit während der „Corona-Pandemie“ in Bezug auf das Belastungserleben für sie, aber auch für onkologische Patienten aus Sicht der Pflegekräfte
verändert hat.
Methodik: Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde ein qualitatives Vorgehen gewählt und leitfragengestützte Experteninterviews (n=4) mit Pflegefachkräften, die auf onkologischen Stationen in einem Krankenhaus der Maximalversorgung arbeiten, geführt. Durch die Auswahl von Mitarbeitern verschiedener Stationen mit unterschiedlicher Berufserfahrung wurde ein breiter Blickwinkel auf die Situation und das subjektive Wahrnehmen von Belastungen ermöglicht. Zur Verschriftlichung der Interviews wurde eine wörtliche Transkription gewählt. Die Auswertung der Daten erfolgte in Anlehnung an die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring.
Ergebnisse: Das Aufgabengebiet onkologischer Pflegekräfte während der „Corona-Pandemie“ hat sich verändert. Neben den in der onkologischen Pflege bereits bekannten Belastungen kamen durch die Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen zusätzliche Belas- tungsfaktoren hinzu. Das von der Regierung ausgesprochene Besuchsverbot in Krankenhäu- sern stellte nicht nur für Patienten, sondern auch für Pflegekräfte in vielfacher Hinsicht eine Herausforderung dar, die mit Zusatzbelastungen verbunden war. Doch auch die Betreuung der onkologischen Patienten musste an Qualität und Quantität einbüßen. Durch das Fehlen strikter und klarer Regeln kam es auch in den Teams zu Konflikten. Neben der Angst vor der eigenen Ansteckung und der Übertragung an private Kontakte befürchteten die befragten Pflegekräfte zudem, die vulnerablen Patienten anstecken zu können. Durch die enormen Belastungen befürchten die Experten, dass Pflegekräfte aus dem Beruf aussteigen könnten.
Schlussfolgerung: Die „Corona-Pandemie“ hat die ohnehin angespannte Lage in der Pflege verschärft. In der onkologischen Pflege hat sich das Aufgabengebiet durch die Pandemie ver- ändert. Das Krisenmanagement hat die Pflegekräfte zusätzlich gefordert. Die langfristige Folge könnten Kündigungen sein.
Das normative Ziel allen Lernens zum Nationalsozialismus lautet „Nie wieder!“ Dies gilt auch für die sogenannte Gedenkstättenpädagogik an historischen Orten, wie beispielsweise KZ-Gedenkstätten. Neben solchen „Orten der Opfer“ werden auch sogenannte „Täterorte“ besucht, wie das ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg, auf dem sich die Täter selbst feierten. Gegenüber „Täterorten“ werden von Seite historisch-politscher Bildung jedoch auch Vorbehalte geäußert: Unter anderem wird vermutet, dass die Inszenierung dieser Orte auf die Besuchenden nicht nur wünschenswerte Effekte habe.
Eine empirische Studie hat daher das Lernen am ehemaligen Reichsparteitagsgelände untersucht. Es wurden 36 Gruppendiskussionen mit insgesamt 206 Schülerinnen und Schülern geführt und mit der dokumentarischen Methode ausgewertet.
Im Text werden die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammengefasst und erste Antworten auf die Frage gegeben, welche Herausforderungen sich für das Lernen an sogenannten „Täterorten“ auf dieser empirischen Grundlage zeigen. Außerdem werden erste Vorschläge dafür formuliert, wie diesen Herausforderungen begegnet werden könnte.
Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit war es, die Anforderungen und Aufgaben eines zentralen
Praxisanleiters zu erfassen, damit eine erfolgreiche Implementierung im stationären Setting
gelingen kann.
Dazu wurden Praxisanleitung und Praxisbegleitung unterschieden, sowie eine differenzierte
Betrachtung von zentraler und dezentraler Praxisanleitung vorgenommen. Anschließend
wurde eine Stellenbeschreibung generiert, die die Punkte Ziele, Stellenbezeichnung, Anforderungen, Aufgaben und Vergütung eines zentralen Praxisanleiters in den Fokus rückte.
Es folgten Überlegungen, die für eine erfolgreiche Implementierung in der Praxis sinnvoll erschienen. Dabei wurden die Rahmenbedingungen, sowie die Ziele, die mit einer Evaluation
eines zentralen Praxisanleiters verbunden sind, betrachtet.
Abschließend wurde ein Fazit gezogen, die Arbeit kritisch betrachtet und ein Ausblick gegeben.
In der vorliegenden Arbeit wurde sich mit der aktuellen Umsetzung der UN-BRK in bayerischen Kindertageseinrichtungen befasst. Hierfür wurden zunächst im theoretischen Teil die verwendeten Begrifflichkeiten definiert und die relevanten rechtlichen Grundlagen beleuchtet.
Aufbauend darauf wurde ein erster Einblick in die aktuelle Umsetzung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in bayerischen Kindertageseinrichtungen gegeben und wesentliche Qualitätsebenen gelungener Inklusion in Kindertageseinrichtungen vorgestellt. Anschließend wurden die Forschungsgrundlage beschrieben und die Forschungsfragen formuliert: Wie werden die Forderungen der UN-BRK nach einem inklusiven Bildungssystem aktuell in bayrischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt? Wie schätzen sich die Kindertageseinrichtungen selbst ein? Welcher Handlungsbedarf besteht, um die Umsetzung weiter zu fördern?
Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde ein leitfadengestütztes Experteninterview mit sieben Leitungskräften von integrativen Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Erhebung wurde in der zweiten Hälfte dieser Arbeit vorgestellt und ausgewertet. Hierfür wurde zuerst das methodische Vorgehen erläutert und anschließen die Ergebnisse dargestellt und diskutiert.
Zusammenfassend können die Forschungsfragen anhand der Erhebungsergebnisse wie folgt beantwortet werden: Die befragten Einrichtungen befassen sich bereits intensiv mit dem Thema Inklusion und befinden sich auf dem Weg hin zu inklusiven Kindertageseinrichtungen.
Es besteht allerdings noch Handlungsbedarf, sodass die Einrichtungen noch nicht als inklusiv bezeichnet werden können. Nach Selbsteinschätzung der Leitungskräfte wird Inklusion in den meisten Kindertageseinrichtungen bereits gelebt und den Rahmenbedingungen entsprechend umgesetzt. Jedoch weisen einige der Interviewten unabhängig ihrer Selbsteinschätzung auch auf Probleme und Handlungsbedarfe hin, die eine vollkommene Umsetzung von Inklusion in den Einrichtungen einschränken oder verhindern.
Um Inklusion noch besser umsetzen zu können, werden deshalb in mehreren Bereichen Forderungen an die Politik gestellt. Konkret kann aus diesen abgeleitet werden, dass ein Paradigmenwechsel auf politischer Ebene notwendig ist, um die Rahmenbedingungen zu ändern, damit ein vollumfänglich inklusives Bildungssystem möglich wird. Hierfür muss die Politik selbst inklusiv werden. Nur so können Verwaltungshürden und strukturelle Grenzen innerhalb des bestehenden Bildungssystems langfristig überwunden und die Forderung der UN-BRK nach einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen sowie lebenslanges Lernen (Art. 24 Abs. 1 UN-BRK) erfüllt werden. Außerdem können durch die Änderung der Rahmen-bedingungen neue Verbesserungspotenziale eröffnet und so neue Motivation für die Kinder-tageseinrichtungen geschaffen werden, sich zu inklusiven Einrichtungen weiterzuentwickeln. Dadurch wird verhindert, dass die Praxis auf dem aktuellen Stand verharrt und ein Anstoß zur Weiterentwicklung gegeben.
Da die Inklusion als eine der zentralen Zielsetzungen der Heilpädagogik angesehen werden kann, ist an dieser Stelle ein Appell an Heilpädagog*innen zu richten, diese Veränderung voranzutreiben.
[Aus: Zusammenfassung und Ausblick, S. 51f.]