Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum
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Kindliche Schüchternheit in der Grundschule - ein unsichtbares Handlungsfeld für die Soziale Arbeit?
(2022)
Der Begriff Schüchternheit ist für die meisten Menschen kein unbekannter. So werden mit Schüchternheit verschiedene Attribute assoziiert, die von neutralen Begriffen wie Zurückhaltung und Zaghaftigkeit bis hin zu gesellschaftlich abwertenden Verbindungen wie Unreife oder Inkompetenz führen. Schüchternheit ist ein Thema, das jeden Menschen selbst oder in der Umgebung betrifft und trotzdem oftmals fehlinterpretiert wird oder unbeachtet bleibt. Gerade in der Grundschule, die den Eintritt zum leistungsorientierten Lernen bedeutet und die Weichen für die weitere Bildungslaufbahn stellt, ist das Beachten der Persönlichkeitsvielfalt von hoher Bedeutung, um die Bildungspotentiale von Kindern ausschöpfen zu können. Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit den Fragen, welche Herausforderungen sich für schüchterne Kinder in der Grundschule ergeben und wie die Soziale Arbeit in der Institution Grundschule unterstützend wirken kann. Dabei wird der Begriff Schüchternheit definiert, die Begriffsbedeutung in einem kulturellen und klinischen Zusammenhang diskutiert sowie von Begriffen mit ähnlichen Verhaltensäußerungen abgegrenzt. Es wird auf die multikausalen biopsychosozialen Entstehungsfaktoren von Schüchternheit eingegangen und die Aufgaben und Ziele der Grundschule skizziert. Im Praxisteil der Arbeit werden die Schwierigkeiten von schüchternen Kindern dargestellt und auf die Unterstützungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit eingegangen. Es wird aufgezeigt, dass schüchterne Kinder in verschiedenen Bereichen der Schule vor Herausforderungen aufgrund ihres Persönlichkeitsmerkmals gestellt werden, die die Beziehungen zu Lehrkräften und Mitschüler_innen beeinträchtigen, den Lernprozess und die gerechte Leistungsbewertung behindern sowie negative Auswirkungen auf das physische und psychische Wohlbefinden der Kinder haben. Die Soziale Arbeit hat in den Bereichen der Sensibilisierung der Lehrkräfte, der Förderung der schüchternen Kinder und der Elternarbeit die Chance, schüchternen Kindern eine persönlichkeitsfreundliche Umgebung zu bieten, in denen sie sich selbst entfalten und mit Beachtung ihrer Grenzen lernen können.
Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit der Erschließung des Feldes der politischen Selbstvertretung wohnungsloser Frauen. Gleiche Beteiligungsmöglichkeiten an politischer Interessenvertretung gehören zu den demokratischen Grundprinzipien unserer Gesellschaft: Wissenschaftliche Erkenntnisse zu ungleichen Beteiligungsformen und -möglichkeiten sind daher nicht nur von sozialarbeiterischer und sozialwissenschaftlicher, sondern auch von demokratietheoretischer und politischer Relevanz.
Ausgehend und unter besonderer Berücksichtigung der Perspektiven der (ehemals) wohnungslosen Frauen aus dem Umfeld der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen (SWM), geht diese Arbeit den persönlichen Erfahrungen der (ehemals) wohnungslosen Frauen sowie der strukturellen und gesellschaftlichen Einbettung dieser Erfahrungen nach. Mithilfe von Theorien, der Erfahrungen und der Analyse dieser beiden können so Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, um Frauen, ihre Anliegen und ihre Perspektiven in der SWM sowie in anderen Interessenvertretungen zu fördern. Daher verfolgt die Arbeit folgenden Forschungsfragen:
1. Welche Erfahrungen sind für (ehemals) wohnungslose Frauen in der SWM prägend und wieso?
2. Welche Mechanismen können installiert werden, um geschlechtsspezifischen Ungleichheiten entgegenwirken zu können?
Die politische Selbstvertretung wohnungsloser Frauen wird dabei mithilfe einer Methodentriangulation bestehend aus einer Gruppendiskussion, einer Zukunftswerkstatt, der Intersektionalen Mehrebenenanalyse nach Gabriele Winkler und Nina Degele und einer Inhaltsanalyse aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Die Erfahrungen der Frauen können so nicht nur aufgezeigt werden, sondern ebenfalls eingeordnet und begründet werden. Es kann aufgezeigt werden, dass (ehemals) wohnungslose Frauen als Frauen und als (ehemals) wohnungslose Menschen vielfältigen unterdrückenden Mechanismen ausgesetzt sind, die strukturell und symbolisch tief in der Gesellschaft verankert sind und dabei in vielfältigen Wechselwirkungen zueinanderstehen. Durch die in der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse kann dabei eine Reihe an Unterstützungsmöglichkeiten formuliert werden – nicht nur, um geschlechtlichen Ungleichheiten entgegenwirken zu können, sondern ebenfalls, um die SWM zu einem diskriminierungsfreieren Raum zu gestalten.
Mobbing unter Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen ist ein verbreitetes und ernstzunehmendes Phänomen. Die Folgen für die Betroffenen aber auch für eine gesamte Einrichtung können gravierend sein. Dennoch wird Mobbing oftmals von den Mitarbeitenden und Verantwortlichen in den Einrichtungen, aber auch von den Betroffenen selbst nicht als Problem wahrgenommen oder sogar verharmlost. Darüber hinaus ist dieses Phänomen vor allem im deutschsprachigen Raum bisher kaum untersucht. Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, mit einer systematischen Literaturrecherche und -analyse den aktuellen Forschungsstand zu Mobbing unter Bewohnerinnen und Bewohnern in der stationären Altenpflege herauszuarbeiten und darzustellen. Dabei sollen besonders Verhaltensweisen, Ursachen und Auswirkungen des Mobbings sowie Möglichkeiten zur Prävention und Intervention betrachtet werden.
Das Projekt GemeindeSchwester ist ein instruktives Beispiel für die Anknüpfung an die Tradition der Gemeindeschwester, die Theodor Fliedner in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begründet hat. In dem Modell des Wittener Mutterhauses werden Elemente dieser Tradition aufgenommen und weitergeführt, die von hoher Aktualität sind. Im Oktober 2010 begannen fünf Frauen mit der Arbeit als GemeindeSchwestern. Heute sind 38 Frauen in westfälischen Gemeinden diakonisch tätig. Es wird dargestellt, was GemeindeSchwestern bewegt und was sie tun. In den Blick kommen Faktoren, die für ihre Arbeit förderlich und erschwerend sind. Gesichtspunkte der Anstellung und der Finanzierung werden thematisiert. Gefragt wird schließlich nach den Zukunftsperspektiven für die GemeindeSchwestern. Der Darstellung liegt die Evaluation des Projekts „GemeindeSchwester“ zugrunde, die 2020/21 vom Diakoniewerk Ruhr Witten in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule RWL in Bochum durchgeführt worden ist.
Die Studie stellt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Modellphase des Projektes 'PREJOB: Sprungbrett Schulabschluss‘ vor, die von April 2018 bis Dezember 2020 durchgeführt wurde. Sie beschäftigt sich aus biographischer Perspektive mit der Frage, wie das Bildungsangebot von PREJOB von seinen Adressat_innen wahrgenommen wird.
Im Rahmen biographisch orientierter Interviews wurden vom Schulsystem entkoppelte junge Menschen darüber befragt, wie sie das Unterstützungsangebot von PREJOB wahrnehmen und inwieweit sich durch ihre Teilnahme ihre persönliche Situation mit Blick auf eine Stabilisierung ihrer Lebenslage und auf gesellschaftliche Teilhabe verändert habe.
Auf einer bildungsbezogenen Ebene befasst sich die Studie mit der Fragestellung, inwieweit durch die Projektteilnahme subjektive Entwicklungs- und Bildungsprozesse bei den Teilhehmer_innen initiiert werden können. Der Blick auf den Erwerb schulischer Qualifikationen wird somit also um die Perspektive auf (informelle) Bildungsprozesse und veränderte Handlungskompetenzen erweitert, die eben häufig erst die Voraussetzung für den Erwerb schulischer Qualifikationen darstellen.
Die Studie versteht sich damit prinzipiell als Teil einer Längsschnittstudie im Rahmen einer Langzeitbeobachtung, die über den gegenwärtigen Zeitpunkt hinaus in zwei weiteren Projektschritten den weiteren Bildungsweg der Teilnehmenden eruieren möchte, um so zu einem späteren Zeitpunkt die Frage nach der angestrebten Integration ins Berufs- und Erwerbsleben – beantworten zu können.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe ist eine Aufgabe der Jugendhilfe, die dann zum Tragen kommt, wenn ein Strafverfahren gegen eine/einen Jugendlichen oder Heranwachsenden läuft. Die Tätigkeit umfasst sehr vielfältige und unterschiedliche Aufgaben, die durch die Schnittstellenlage zwischen Jugendhilfe und Jugendstrafjustiz gekennzeichnet sind. Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist von ihrem doppelten rechtlichen Bezugsrahmen geprägt, nämlich einerseits dem Sozialrecht, andererseits dem (Jugend-)Strafrecht. § 52 SGB VIII ist dabei die Grundnorm für die Tätigkeit, so dass die Fachkräfte an die Ziele, Grundsätze und Verfahrensregelungen des Sozialrechts gebunden sind. Die verfahrensrechtliche Stellung, aber auch verschiedene konkrete Aufgaben sind in § 38 JGG und weiteren Paragraphen des JGG normiert, auf die § 52 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verweist. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Minderjährige wurden diese Regelungen im JGG umfassend reformiert. Das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ trat am 17.12.2019 in Kraft. Weitere Änderungen ergaben sich 2021 durch das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (KJSG) und das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“. Daher muss die Praxis der JuHiS an vielen Stellen angepasst werden. Der Aufsatz erläutert die gesetzlichen Neuregelungen und nimmt die Aspekte in den Blick, die in einem umfassenden Qualitätsentwicklungs- und Professionalisierungsprozess beachtet werden sollten.
Entstehung und Entwicklung der Evangelischen (Fach-) Hochschu-le Rheinland-Westfalen-Lippe 1927-2021
(2021)
Am 1. August 1971 wurde die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfahlen-Lippe aus acht verschiedenen (Höheren) Fachschulen in evangelischer Trägerschaft gegründet. Wichtigste Vorgängereinrichtung war dabei die 1927 in Bielefeld entstandene Wohlfahrtsschule des Provinzialverbands der westfälischen Frauenhilfe, die 1930 nach Gelsenkirchen und 1960 nach Bochum umzog. Der vorliegende Forschungsbericht anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Hochschule zeichnet einerseits die Entwicklung dieser Schule über die NS- und Nachkriegszeit hinweg nach, andererseits wird die weitere Geschichte der verschiedenen Studiengänge nach 1971 durch die fünf Jahrzehnte vorgestellt. Dies geschieht jeweils auch mit einem Blick auf den historischen Kontext im Bereich der Sozialen Arbeit und aus der Perspektive früherer Studierender. Im Rahmen eines Interviewprojektes wurden die ehemaligen von heutigen Studierenden befragt zu Motiven ihrer Studienwahl, zu ihren Studien- und Berufserinnerungen sowie zu Studieninhalten, welche ihnen im weiteren Berufsweg geholfen hatten. Insgesamt entsteht das Bild einer Hochschule, die (wie andere ehemalige Fachschulen des Sozialwesens auch) den Weg der Akademisierung einschlug, ohne die notwendige Praxisnähe oder ihr evangelisches Profil zu vernachlässigen.
Der vorliegende Werkstattbericht adressiert Vertreter_innen aus der Praxis der Pflegeberatung und kommunalen Altenhilfe sowie Studierende insbesondere der Sozialen Arbeit, der Pflegewissenschaft und des Gesundheits- und Pflegemanagements. Einleitend wird ein Überblick
zum derzeitigen Pflegeberatungsangebot (Kap. 2) gegeben. Daran anschließend werden die Ergebnisse der Bürger_innen- und der Expert_innenbefragungen vorgestellt (Kap. 3). Die
beteiligten Studierenden haben zudem eine Nachbetrachtung zum Seminar „Alt werden –Pflege benötigen?!“ für diesen Bericht erstellt, die die Seminarinhalte und forschungspraktische Erfahrungen reflektiert (Kap. 4). Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst
und Schlussfolgerungen für die Praxis formuliert (Kap. 5).
Diese Handreichung richtet sich an Menschen, die eine öffentliche Fachveranstaltung im Hochschulkontext planen und durchführen wollen.
Wir möchten Sie darin unterstützen, Ihre geplanten Veranstaltungen im besten Falle barrierefrei zu gestalten. Durch Barrierefreiheit ist Ihre Veranstaltung für mehr Menschen zugänglich und wird dadurch sowohl auf dem Podium als auch im Publikum vielseitiger. Es ist schließlich das Recht eines jeden Menschen, an Veranstaltungen und dem dort stattfindenden Wissenstransfer und Austausch teilzunehmen.
Hinweise zu barrierefreie Veranstaltungen an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH RWL) entnehmen Sie bitte der standortspezifischen Liste unter folgendem Link: www.evh-bochum.de/transferpublikationen.html.
Die Vertraulichkeit ist in der Sozialen Arbeit unbestritten akzeptierter und etablierter fachlicher Standard und eine der Grundvoraussetzungen für einen gelingenden Beratungs- und Hilfeprozess. Sie wird durch verschiedene rechtliche Regelungen abgesichert, insbesondere durch die Schweigepflicht und Datenschutzgesetze. Gleichwohl gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten über Reichweite und Ausnahmen von Schweigepflicht und Datenschutz. Teilweise werden die Regelungen als hinderlich für die Arbeit gesehen, oft aber als hilfreich.
Die Praxishilfe gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen von Schweigepflicht und Datenschutz für die Soziale Arbeit und Beratung. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Informationen offenbart werden dürfen und welche Maßnahmen zum Schutz von Daten zu ergreifen sind.
Für einen schnellen Überblick werden die wichtigsten Informationen jeweils vorangestellt. Ergänzt werden die theoretischen Erläuterungen durch Praxishinweise zu verschiedenen Themen (z.B. Schweigepflicht in Teams, Einwilligungen durch Minderjährige, Anzeigepflicht bei Straftaten, Zeugnisverweigerungsrecht, Schweigepflicht und Kinderschutz). Ergänzt wird die Praxishilfe durch Übersichten und Muster für eine Schweigepflichtsentbindung und eine Datenschutz-Einwilligung.