370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
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Aus der Einleitung:
In einem ersten Schritt dieser Arbeit soll erst einmal Dietrich Bonhoeffer als Person im Kontext seiner Zeit vorgestellt werden, denn ohne ihn als Menschen ein wenig zu kennen, werden wir auch seine Gedanken und seine Theologie nicht verstehen und nachvollziehen können.
In einem zweiten Teil möchte ich genau die Zeit, in der Bonhoeffer gelebt und gewirkt hat, in groben Zügen skizzieren unter den Gesichtspunkten, die für Bonhoeffers Vortrag „Die Kirche vor der Judenfrage“ eine wichtige Bedeutung haben.
Nach der Betrachtung einiger weiterer Entwicklungen in den Folgemonaten des Vortrages soll dann der Sprung ins Heute vollzogen werden, der noch einmal explizit den zweiten Teil der Forschungsfrage aufgreifen wird.
Im Initiativprogramm BayernMINT fördert der Freistaat Bayern Maßnahmen zur Senkung der Studienabbruchquoten. An der Technischen Hochschule Nürnberg wird ein regelgeleiteter Chatbot als niedrigschwellige Kommunikationstechnologie zur Lernunterstützung konzipiert und implementiert. Auf Grundlage der Ergebnisse eines testpsychologisch fundierten Allgemeinen Studierfähigkeitstests unterstützt dieser Chatbot Studieninteressierte und vor allem Studienanfänger:innen individuell bei ihren Lernaktivitäten. Winkler und Söllner (2018) zeigen, dass der Einsatz von Chatbots einen signifikant positiven Einfluss auf den Lernerfolg verspricht. Nach erfolgreicher Pilotphase soll die Lehrinnovation in den Regelbetrieb an der Technischen Hochschule Nürnberg übernommen werden. Im aktuellen Chatbot werden KI-Technologien zum Verstehen natürlicher Sprache verwendet. Darüber hinaus bietet der Einsatz von KI weitere Potenziale für die Hochschulbildung, wie z.B. KI-ba-sierte Analysen der Kompetenzen von Studieninteressierten als Grundlage für Empfehlungen für die Studiengangspassung.
Die Konstrukte Achtsamkeit und Selbstreflexion erfahren im aktuellen erziehungs-wissenschaftlichen und pädagogischen Diskurs unabhängig voneinander große Aufmerksamkeit.
Die zentrale Fragestellung dieser Bachelor-Arbeit ist es, ob die Methode der Achtsamkeit eine
Möglichkeit bietet, die Selbstreflexion von Lehrenden zu fördern.
Auf Basis einer ausführlichen Literatursicht werden die Konstrukte Achtsamkeit und Selbstreflexion im Kontext der Bezugswissenschaften und der Pädagogik beleuchtet. Ferner wird auf die Lehrerpersönlichkeit, die Unterrichtsqualität und in diesem Zusammenhang auf subjektive Theorien und Deutungsmuster von Lehrpersonen eingegangen, die im Bezug zur Fragestellung als relevante Größen einzustufen sind.
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Konstrukte innerhalb der pädagogischen Selbstreflexion zeigt sich, dass eine einheitliche Definition von Reflexion bzw. Selbstreflexion in der Forschungsliteratur aussteht ebenso wie eine einheitliche Konzeptualisierung der Selbstreflexionskompetenz.
Der pädagogische Alltag ist geprägt von enger, häufig emotional negativ besetzter Beziehungsarbeit, die in der Folge nicht selten unbewusste Reaktionsmuster von Lehrenden auslösen. Die Methode der Achtsamkeit bietet eine Möglichkeit, eine (selbst-) reflexive Haltung zu fördern, indem eine zunehmende Sensibilität für emotionale Muster und handlungssteuernde Motive entwickelt werden kann. Die Inhalte der Achtsamkeit stehen dabei in engem Zusammenhang mit Selbstreflexion.
Die vorliegende empirische Erhebung beschäftigt sich mit der Fragestellung nach gelebter
Inklusion in einer Kindertageseinrichtung am Beispiel des Morgenkreises und Freispiels.
Der aktuelle Forschungsstand hinsichtlich dieser Thematik stellt zentrale begriffliche und
gesetzliche Grundlagen, Herausforderungen von Inklusion für Politik und Gesellschaft sowie
wesentliche Aspekte der Etablierung inklusiver Pädagogik in die Kindertageseinrichtung
dar. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf in der Einrichtung vorzufindende Interaktion
zwischen allen Beteiligten.
Aufbauend auf diesen Grundlagen analysiert eine quantitativ orientierte Beobachtungsmethode gelebte Inklusion in einer Kindertageseinrichtung in Stuttgart, wobei ein Teil der Erkenntnisse mit Hilfe eines Skulpturverfahrens validiert wird.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Inklusion in der Kindertageseinrichtung in den Situationen Freispiel und Morgenkreis umgesetzt und gelebt werden kann, wenn gewisse Voraussetzungen
erfüllt sind. Es handelt sich bei diesen um Rahmenbedingungen, welche unter regulären Voraussetzungen in jeder Institution erfüllbar sind. Beispiele hierfür sind die Anstellung
eines multiprofessionellen Teams, Aufnahme und Akzeptanz einer Vielfalt an Kindern,
Umsetzung inklusiver Werte, Ermöglichung von zahlreichen Interaktionen zwischen
allen Beteiligten sowie der Einbezug und die Gleichberechtigung aller Kinder.
Die erstellten Beobachtungsbögen lassen sich unabhängig von der Art der elementaren Einrichtung grundsätzlich in jeder Institution anwenden und bieten so die Möglichkeit,
die eigene Einrichtung in Bezug auf umgesetzte Inklusionsaspekte zu prüfen.
Die Altersarbeit in der Kirchengemeinde einer Gesellschaft im Wandel bedarf die Auseinander-setzung mit den Veränderungen der Bevölkerung, ihrer neuen Interessen und die Erweiterung des Horizonts bezüglich der Formen der Altersarbeit, die bisher in der Gemeinde angeboten wurden.
Der Ausgangspunkt der Auswahl des Themas dieser Arbeit war meine Beobachtung der Altersarbeit einiger Gemeinden, wo sich die klassische Form des Seniorennachmittags, die von der Passivität der TeilnehmerInnen gekennzeichnet ist, durchsetzte. Die Betrachtung dieser Form erlaubte mir das Überdenken, ob diese Art von Altersarbeit für die zukünftigen Genera-tionen älterer Menschen einladend ist. Selbst in der Gegenwart gibt es Personen bestimmter Generationen, die sich von diesem Angebot nicht angesprochen fühlen und nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
Auf diesen Grundgedanken wird die Forschungsfrage dieser Arbeit wie folgt formuliert: Welche neuen Ausrichtungen und Formen im Bereich der Altersarbeit sind in der Kirchengemeinde zukünftig nötig und möglich?
Die Altersarbeit wird mit Blick auf die Zukunft behandelt, aber immerhin werden einige Aspekte der Vergangenheit und der Gegenwart betrachtet um die Notwendigkeit einer Veränderung argumentieren zu können.
Die Antwort auf die formulierte Forschungsfrage beruht auf vier Säulen, die von der Vergangen-heit in die Zukunft führen.
Im ersten Schritt wird durch einen kurzen Überblick der historische Hintergrund der Altersarbeit und der kirchlichen Altersarbeit gezeigt, dass die Altenbildung die Gesellschaft bereits seit Mitte des letzten Jahrhunderts beschäftigt und wie sich dieser Bereich im Laufe der Zeit von einer familiären Angelegenheit über die Geragogik bis zu den heutigen Ansätzen weiter-entwickelt hat.
Der zweite Schritt fokussiert sich auf die soziologische Sicht und es werden die Bedeutung von Altern und Alter sowie die Merkmale der alten und neuen Generationen und die Veränderungen ihrer Bedürfnisse und Interessen dargestellt.
Ein Blick auf die gegenwärtige Situation ermöglicht die Reflektion der Altersarbeit der
Zukunft, deswegen werden im dritten Schnitt einige Formen der Altersarbeit im Rahmen der evangelischen Kirche vorgestellt.
Im letzten Schritt wird die Altersarbeit der Zukunft ,als mehrspuriger Weg’ präsentiert.
Die Idee von einem Weg erlaubt bildhaft zu thematisieren, wie die Altersarbeit der Zukunft gestaltet werden kann.
Das lebenslange Lernen, die lebensweltorientierte Arbeit, die intergenerative Arbeit und Vernetzung, die ehrenamtliche Mitarbeit sowie der freie Weg für die Digitalisierung als ,Einfahrt’ des Neuen werden in dieser Arbeit als die bedeutendsten Spuren dargestellt.
Wenn man das lebenslange Lernen als „alle Formen des Lernens über die gesamte Lebens-spanne“ betrachtet, kann man daraus schließen, dass die Kirchengemeinden in Zukunft vor einer großen Herausforderung stehen. Vor allem sollen sie in dem Bereich der Digitalisierung neue Strategien bedenken und grundsätzlich ihre Altersarbeitangebote an die Lebens-anforderungen der neuen Generationen anpassen.
[Aus der Einleitung, S. 4ff.]
In dieser Masterarbeit wurde das Thema, am Rande der Lebensfähigkeit: Einflüsse einer extremen Frühgeburt auf die Eltern und Partnerschaft, erforscht. Die Erhebung fand anhand einer qualitativen Forschung in Form eines Fragebogens statt. Es fand eine Erhebung mit rekonstruierenden Fragen statt zu verschiedenen Zeiten kurz nach der Geburt und ein Jahr nach der Geburt und heute. Verglichen wurden in der Erhebung zwei Gruppen: Eltern mit einer extremen Frühgeburtserfahrung und Eltern mit einer Normalgeburtserfahrung.
Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, einen höheren negativen Einfluss einer Frühgeburtserfahrung auf die Paarzufriedenheit und Partnerschaftsqualität ein Jahr nach der Geburt auf. In der Gruppe der Frühgeburten wurde ebenfalls ein höherer Wert an Depression von 52% der Befragten vernommen. Diese zeigte besonders einen Zusammenhang mit einer niedrigeren Partner-schaftsqualität und Paarzufriedenheit. Ebenfalls konnte ein hohes Maß an Veränderungen in der Emotionalität der Partnerschaft und Kommunikation und Konfliktverhalten festgestellt werden. Die Partnerschaft wurde besonders durch die Bindungsunterstützung und medizinische Begleitung bereits im Krankenhaus positiv beeinflusst. Fast alle Paare wünschen sich mehr Angebote für Mutter, Vater und die eigene Partnerschaft
Der Prozess zu einer langfristig hochwertigen Qualität in Kindertageseinrichtungen wird maßgeblich von den Leitungskräften und deren Qualifikation hierfür bestimmt. Die mannigfaltigen und diskrepanten Ansprüche, Erwartungen und Forderungen im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtung führen dabei zu einem komplexen Aufgabenbereich.
Forschungsziel vorliegender Bachelorarbeit ist zum einen die Limitation der Leitungsprofession durch die Entwicklung eines Anforderungsprofil von Kita-Leitungen und das Darlegen dieser Schlüsselkompetenzen, als auch eine Vergleichsanalyse der Kindheitspädagogik und Sozialpädagogik auf diese Leitungsprofession. Um diesem Ziel nachzugehen, werden eine systematische Literaturrecherche sowie eine Dokumentenanalyse zum Erhalt geeigneter Daten bzw. Literatur sowie dem schlussfolgenden kritischen Diskurs durchgeführt. Dieser offenbart, dass Kindheits- wie auch Sozialpädagogen trotz verschiedener Schwerpunkte durchaus in der Lage zur Übernahme der Leitungsprofession sind, dem Anforderungsprofil gerecht werden und eine gewisse Konkurrenz in der frühkindlichen Bildung formen.
Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, inwiefern sich armutsbedingte Ungleichheiten im Bildungssystem zeigen und wie sich diese innerhalb der verschiedenen Bildungsphasen
auswirken. Zudem wird erläutert, wie institutionelle Diskriminierungen und armutsbedingte Stereotypen innerhalb des Bildungssystem zur Reproduktion von Armut beitragen und diskutiert, wie dem entgegengewirkt werden kann.
Um diese Fragen zu beantworten, wurden verschiedene Studien und Berichte ausgewertet und in Zusammenhang gesetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Armut in diskriminierender Art und Weise auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen auswirken.
Die Einflüsse der Armut zeigen sich in allen Bildungsetappen und wirken sich nachhaltig auf die Lebenschancen der Heranwachsenden aus.
Die Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen im Bildungssystem tragen entscheidend zur Reproduktion von Armut bei. Kinder erhalten aufgrund ihrer sozialen Herkunft unterschiedliche Chancen ihr Leben zu gestalten. Diese Ungleichheiten nehmen Einfluss auf die verschie-densten Lebensbereiche. Aber besonders im Bildungsbereich werden die Weichen für den weiteren Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen gestellt.
Das Bildungsniveau steht in engen Zusammenhang mit der sozialen Lage in der Menschen. Das macht deutlich, dass der Bildungsweg entscheidend für die Lebenschancen der Heranwachsenden ist. Besonders der Übergang zwischen der Primär- und Sekundarstufe I prägt den weiteren Bildungsverlauf nachhaltig. Speziell hier sind die Auswirkungen des sozio-ökonomischen Status zu beobachten.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass es Veränderungen braucht. Besonders auf sozial- und bildungspolitischer Ebene muss und kann sehr viel getan werden, um soziale Ungleichheiten zu minimieren und die Chancengleichheit herzustellen
In der vorliegenden Master-Thesis beschäftigt sich der Autor mit dem Menschenrecht auf Bildung (MRaB). Mit dem Fokus auf Deutschland wird der Frage nach möglichen Hindernissen auf dem Weg zu einem MRaB für alle nachgegangen. Dabei handelt es sich explizit um keine ausschließlich juristische Arbeit. Vielmehr werden verschiedene – u.a. soziologische, politische, gesellschaftliche und rechtliche – Perspektiven eingenommen. Ausgehend von einer bereits sehr breiten und tiefen Forschungslandschaft zu der Bildungsthematik erfolgt eine starke Orientierung an der – noch etwas weniger stark beleuchteten – menschenrechtlichen Perspektive.
Aus diesem Grund liegt der erste Schwerpunkt auf einer zweigleisigen Vorstellung des MRaB. Eingangs steht die Entstehung und Verankerung des MRaB im Vordergrund, bevor eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Erklärungen und anderen rechtlichen Festschreibungen erfolgt. Dem ersten Gleisstrang folgend, wird zunächst die Geschichte der Menschenrechtsentwicklung skizziert. Als Ergebnis steht dabei die hier verkürzte Definition für Menschenrechte als universelle Individualrechte, die bedingungslos jedem allein schon aufgrund seines Menschseins zustehen. Darauf aufbauend wird der Blick auf das MRaB und dessen völkerrechtliche Verankerung gelegt. Hier wird dem Pfad von der Ebene der Vereinten Nationen (VN) über das – im vorliegenden Fall einschlägige – regionale Menschenrechtsschutzsystem der Europäischen Union mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hin zu dem Hineinwirken in nationales – in diesem Fall deutsches – Recht gefolgt.
Anschließend werden die aktuellen Regelungen zur Umsetzung und Kontrolle der Menschen-rechte im Allgemeinen und des MRaB im Speziellen einer näheren Betrachtung unterzogen. Daran schließt sich die inhaltliche Vorstellung des MRaB mit einer konkreten Auseinander-setzung mit den wesentlichen Rechtsvorschriften an.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen und abschließend für den ersten Schwerpunkt werden mit dem „MRaB als Mittel zum Zweck“ und dem „MRaB als Selbstzweck“ zwei Wesenskerne des MRaB herausgearbeitet und beschrieben.
Als zweiter Schwerpunkt folgt die Vorstellung der derzeitigen Lage bei der Umsetzung des MRaB in Deutschland. Dabei wird eine Konzentration auf die Bildungschancen und deren Verteilung vorgenommen. Mit einigen prägnanten Beispielen erfolgt dazu eine kurze Skizzierung des „problematischen“ Status Quo.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden einige Erklärungsversuche zur Herausarbeitung möglicher Hindernisse auf dem Weg zu einem MRaB für alle in Deutschland unternommen.
Diese Ansätze folgen jeweils einer spezifischen – u.a. politischen, soziologischen oder rechtlichen – Perspektive. Dabei wird zunächst jeweils ein problematischer Aspekt näher beleuchtet und dann schließlich in einer These zusammengefasst. Exemplarisch sei hier die Vermutung genannt, dass einige Gruppen – auch auf VN-Ebene – eine deutlich schlechtere politische Lobby haben als andere.
Anschließend werden einige dieser Thesen diskutiert und Verbindungslinien zwischen diesen beschrieben. Um exemplarisch eine der dadurch gewonnen zentralen Erkenntnisse zu nennen, sei auf die Feststellung verwiesen, dass eine vollständige und gleiche Umsetzung des MRaB wohl schon aus Gründen der konkreten menschenrechtlichen Festschreibungen und darin enthaltenen Besonderheiten kaum möglich ist.
Der Autor nimmt aber nichtsdestotrotz die deutsche Politik in die Pflicht und sieht auch in diesem Feld noch großen Nachholbedarf. Zudem werden Ideen für weitere Lösungsansätze – auch unter Berücksichtigung der derzeitigen besonderen Lage durch die Corona-Pandemie –
zu den in den Thesen aufgegriffenen Problematiken andiskutiert und Ausblicke auf mögliche Forschungsperspektiven gegeben.
In der vorliegenden Arbeit wurde sich mit der aktuellen Umsetzung der UN-BRK in bayerischen Kindertageseinrichtungen befasst. Hierfür wurden zunächst im theoretischen Teil die verwendeten Begrifflichkeiten definiert und die relevanten rechtlichen Grundlagen beleuchtet.
Aufbauend darauf wurde ein erster Einblick in die aktuelle Umsetzung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in bayerischen Kindertageseinrichtungen gegeben und wesentliche Qualitätsebenen gelungener Inklusion in Kindertageseinrichtungen vorgestellt. Anschließend wurden die Forschungsgrundlage beschrieben und die Forschungsfragen formuliert: Wie werden die Forderungen der UN-BRK nach einem inklusiven Bildungssystem aktuell in bayrischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt? Wie schätzen sich die Kindertageseinrichtungen selbst ein? Welcher Handlungsbedarf besteht, um die Umsetzung weiter zu fördern?
Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde ein leitfadengestütztes Experteninterview mit sieben Leitungskräften von integrativen Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Erhebung wurde in der zweiten Hälfte dieser Arbeit vorgestellt und ausgewertet. Hierfür wurde zuerst das methodische Vorgehen erläutert und anschließen die Ergebnisse dargestellt und diskutiert.
Zusammenfassend können die Forschungsfragen anhand der Erhebungsergebnisse wie folgt beantwortet werden: Die befragten Einrichtungen befassen sich bereits intensiv mit dem Thema Inklusion und befinden sich auf dem Weg hin zu inklusiven Kindertageseinrichtungen.
Es besteht allerdings noch Handlungsbedarf, sodass die Einrichtungen noch nicht als inklusiv bezeichnet werden können. Nach Selbsteinschätzung der Leitungskräfte wird Inklusion in den meisten Kindertageseinrichtungen bereits gelebt und den Rahmenbedingungen entsprechend umgesetzt. Jedoch weisen einige der Interviewten unabhängig ihrer Selbsteinschätzung auch auf Probleme und Handlungsbedarfe hin, die eine vollkommene Umsetzung von Inklusion in den Einrichtungen einschränken oder verhindern.
Um Inklusion noch besser umsetzen zu können, werden deshalb in mehreren Bereichen Forderungen an die Politik gestellt. Konkret kann aus diesen abgeleitet werden, dass ein Paradigmenwechsel auf politischer Ebene notwendig ist, um die Rahmenbedingungen zu ändern, damit ein vollumfänglich inklusives Bildungssystem möglich wird. Hierfür muss die Politik selbst inklusiv werden. Nur so können Verwaltungshürden und strukturelle Grenzen innerhalb des bestehenden Bildungssystems langfristig überwunden und die Forderung der UN-BRK nach einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen sowie lebenslanges Lernen (Art. 24 Abs. 1 UN-BRK) erfüllt werden. Außerdem können durch die Änderung der Rahmen-bedingungen neue Verbesserungspotenziale eröffnet und so neue Motivation für die Kinder-tageseinrichtungen geschaffen werden, sich zu inklusiven Einrichtungen weiterzuentwickeln. Dadurch wird verhindert, dass die Praxis auf dem aktuellen Stand verharrt und ein Anstoß zur Weiterentwicklung gegeben.
Da die Inklusion als eine der zentralen Zielsetzungen der Heilpädagogik angesehen werden kann, ist an dieser Stelle ein Appell an Heilpädagog*innen zu richten, diese Veränderung voranzutreiben.
[Aus: Zusammenfassung und Ausblick, S. 51f.]