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Die vorliegende Evaluation hat zum Gegenstand die Berufsbegleitende Qualifikation, wie sie im Zentrum Diakonat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg angeboten wird. Diese Qualifikation möchte eine individuelle Weiterentwicklung für die Teilnehmenden ermöglichen und damit zugleich die diakonische Kultur in den jeweiligen diakonischen und kirchlichen Einrichtungen stärken.
Die Evaluationsstudie erkundet zum einen die Interessen, Erwartungen und Erfahrungen sowohl der Teilnehmenden als auch ihrer Arbeitgeber*innen. Zum anderen erforscht sie in einer Analyse der Prozesse und Zusammenhänge der Berufsbegleitenden Qualifikation deren spezifische Leistung und ihr Potenzial für die Teilnehmenden und die Arbeitgeber*innen in der Diakonie. Schließlich kann sie zeigen, wie das Bemühen um eine Stärkung des diakonischen Profils auf Seiten der Arbeitgeber*innen und die individuellen Bildungsinteressen der Teilnehmenden im komplexen Weiterbildungs-Geschehen zwischen Kirche und diakonischen Organisationen zu Potenzialen der diakonischen Arbeit werden.
Das Projekt GemeindeSchwester ist ein instruktives Beispiel für die Anknüpfung an die Tradition der Gemeindeschwester, die Theodor Fliedner in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begründet hat. In dem Modell des Wittener Mutterhauses werden Elemente dieser Tradition aufgenommen und weitergeführt, die von hoher Aktualität sind. Im Oktober 2010 begannen fünf Frauen mit der Arbeit als GemeindeSchwestern. Heute sind 38 Frauen in westfälischen Gemeinden diakonisch tätig. Es wird dargestellt, was GemeindeSchwestern bewegt und was sie tun. In den Blick kommen Faktoren, die für ihre Arbeit förderlich und erschwerend sind. Gesichtspunkte der Anstellung und der Finanzierung werden thematisiert. Gefragt wird schließlich nach den Zukunftsperspektiven für die GemeindeSchwestern. Der Darstellung liegt die Evaluation des Projekts „GemeindeSchwester“ zugrunde, die 2020/21 vom Diakoniewerk Ruhr Witten in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule RWL in Bochum durchgeführt worden ist.
Der Begriff der „diakonischen Dienstgemeinschaft“ ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur in diakonischen Unternehmen. Er ist jedoch ein Konstrukt, dessen Gestalt sich abhängig von gesellschaftlichen Bedingungen, politischen Strukturen, aber besonders vom zugrundeliegenden ekklesiologischen Bild von Kirche ständig verändert. Die Dienstgemeinschaft in der Diakonie wird theologisch damit begründet, dass Diakonie als Teil der Kirche definiert wird. Welche Kirchenbegriffe werden aber dabei verwendet, und sind diese überhaupt auf die Diakonie anwendbar? Zur Annäherung an diese Frage werden in dieser Arbeit verschiedene ekklesiologische Modelle von Kirche skizziert. Da Diakonie als Teil der Kirche verstanden sein will, kann davon ausgegangen werden, dass ekklesiologische Modelle von Kirche auch auf die Diakonie anwendbar sein müssten. Dadurch müssten sich je nach Modell unterschiedliche Konsequenzen für die Anwendung der ACK-Klausel in der EKD mit ihren Gliedkirchen und den angeschlossenen Diakonischen Werken mit ihren Organisationen und Einrichtungen ergeben.
Es konnte aufgezeigt werden, dass vielfältige Kirchen- und Diakoniebegriffe existieren. Nicht alle sind deckungsgleich; insbesondere die Diakoniebegriffe sind sehr plural und gehen teilweise über traditionelle Kirchenbegriffe weit hinaus. Je nach verwendetem Kirchenbegriff wird der Dienstgemeinschaftsbegriff anders definiert, wodurch auch die ACK-Klausel anders ausgelegt werden muss. Kirchenrechtliche oder juristische Definitionen verwenden meist einen formalen Kirchenbegriff, der sich streng an der Taufe als äußeres Kennzeichen der Kirchenmitgliedschaft orientiert. Gegenwärtige Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftemangel oder interkulturelle Arbeit in der Diakonie verlangen aber nach einer Öffnung oder Lockerung der ACK-Klausel und somit einer neuen, funktionaler orientierten Betrachtung des Diakoniebegriffs. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf zu den theologischen Begründungen des Dienstgemeinschaftsbegriffs, um Sprachfähigkeit herzustellen und die Grundlagen für die Öffnung des Dienstgemeinschaftsbegriffs hin zu einer öffentlichen Diakonie in einer pluralistischen Gesellschaft zu legen, die erforderlich ist, um sich als evangelische Kirche mit ihrer verfassten Diakonie den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen zu können.