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Was ist KiDokS?
Der Online-Publikations-Server KiDokS dient als Hochschulschriftenserver der elektronischen Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten der teilnehmenden kirchlichen Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er wird als Dienst der Bibliotheken in Kooperation mit dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) angeboten.
Welche Vorteile bietet elektronisches Publizieren in KiDokS?
  • Sofortige weltweite Verfügbarkeit der Veröffentlichung ohne Verzögerung durch Herstellung, Druck und Vertrieb
  • Sicherung der Authentizität der Dokumente und damit ihrer Zitierfähigkeit
  • Langfristige Archivierung mit einer dauerhaft stabilen und zitierfähigen Internet-Adresse
  • Bibliographischer Nachweis im lokalen Online-Katalog und in überregionalen Bibliotheksverzeichnissen
  • Volltextsuche über die gesamte Publikation
  • Einbindungsmöglichkeit von Multimedia-Elementen (Videoclips, Tonbeispiele, Simulationen etc.) und Hyperlinks
  • Kostenlose Publikationsmöglichkeit
  • Kosteneinsparung bei der Veröffentlichung von Dissertationen durch Reduzierung der Anzahl der gedruckten Exemplare
  • Kostenloser Zugriff auf die wissenschaftliche Information für Lehre und Forschung
Wie lange bleiben die Dokumente verfügbar?
Es ist keine zeitliche Beschränkung der Verfügbarkeit vorgesehen. Elektronische Dissertationen und Habilitationen werden auch an den Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek weitergeleitet und dort langzeitarchiviert.
Sind Dokumente in KiDokS zitierfähig?
Veröffentlichungen in KiDokS sind konventionellen Veröffentlichungen prinzipiell gleichwertig und damit auch zitierfähig. Da es sich aber um eine relativ neue und rasch verlaufende Entwicklung handelt, wird diese Meinung von vielen Seiten noch angezweifelt bzw. abgelehnt. Das häufigste Argument gegen das Zitieren elektronischer Quellen ist die fehlende Sicherheit und Dauerhaftigkeit des Zugriffs auf diese Quellen. Diese Situation soll sich jedoch gerade durch Systeme wie OPUS verbessern, die von öffentlichen Einrichtungen zum Zwecke der dauerhaften Archivierung getragen werden. Zur dauerhaften und stabilen Adressierung werden Uniform Resource Names (URN) erzeugt und bei der Deutschen Nationalbibliothek registriert.
Informationen zum Veröffentlichen und Recherchieren von Dissertationen und Habilitationen in elektronischer Form finden Sie auch bei DissOnline, einem Angebot der Deutschen Nationalbibliothek.
Wer kann in KiDokS veröffentlichen?
KiDokS steht als Publikationsplattform grundsätzlich allen Mitgliedern der teilnehmenden Kirchlichen Hochschulen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung.
Was kann in KiDokS veröffentlicht werden?
  • Dissertationen und Habilitationen der Kirchlichen Hochschulen.
  • Wissenschaftliche Arbeiten von Lehrenden der Kirchlichen Hochschulen (Forschungsarbeiten, Aufsätze, Reports, Kongressbeiträge u.a.)
  • Wissenschaftliche Arbeiten von sonstigen Angehörigen teilnehmenden Kirchlichen Hochschulen, Prüfungsarbeiten (Magister-, Diplom-, Bachelor-, Masterarbeiten) mit einer schriftlichen Publikationsempfehlung einer/eines Lehrenden der teilnehmenden Kirchlichen Hochschulen.
  • Schriftenreihen
Wie können Dokumente eingebracht werden?
Um ein Dokument in KiDokS einzubringen, benötigt man lediglich einen Rechner mit Zugang zum WWW. Das vorbereitete Dokument im PDF-Format muss zunächst auf dem lokalen Rechner verfügbar sein. Das Einbringen erfolgt über ein entsprechendes Online-Anmeldeformular. Dort müssen einige Angaben eingetragen werden, die das Dokument beschreiben. Schließlich können diese Angaben und das Dokument selbst auf KiDokS überspielt werden. Zum Schluss muss der für Sie zuständigen Bibliothek (von den teilnehmenden Kirchlichen Hochschulbibliotheken) noch der Veröffentlichungsvertrag übermittelt werden. Die für Sie zuständige Bibliothek überprüft die Daten und gibt anschließend das Dokument in KiDokS frei.
In welcher Form müssen Dokumente eingebracht werden?
Die Dokumente sollen in einem einheitlichen, plattformunabhängigen Dokumentformat angeboten werden. Dieses Format ist PDF (Portable Document Format), da es derzeit die meisten Vorteile bietet. Das Dokument muss in das Format PDF konvertiert werden, bevor es in KiDokS eingebracht werden kann.
Warum muss ein Veröffentlichungsvertrag unterschrieben werden?
Damit ein eingebrachtes Dokument frei geschaltet und somit allgemein zugänglich gemacht werden kann, ist ein Veröffentlichungsvertrag zwischen dem Autor und den Kirchlichen Hochschulen - vertreten durch die Bibliothek der Hochschule des Autors - nötig. Den Veröffentlichungsvertrag können Sie über KiDokS herunterladen. Bitte füllen Sie ihn in doppelter Ausfertigung (ein Exemplar für Sie, ein Exemplar für die Bibliothek) aus und schicken Sie ihn an die für Sie zuständige Bibliothek / OPUS-Administration . Die Adresse finden Sie unter Kontakt. Dieses leider etwas bürokratische Verfahren dient der rechtlichen Absicherung beider Vertragspartner - schließlich soll die für Sie zuständige Bibliothek eine urheberrechtlich geschützte Veröffentlichung über ihren Server weltweit zugänglich machen.
Wozu dient das Online-Anmeldeformular?
Das Online-Anmeldeformular dient der Beschreibung Ihrer Veröffentlichung (sog. Metadaten). Die Daten (z.B. Titel, Autor, Schlagwörter, Abstract usw.) dienen der späteren Recherche nach Ihrem Dokument in Datenbanken. Je sorgfältiger Sie passende Schlagwörter zu Ihrem Dokument ermitteln, desto präziser können später die Recherchen sein. Formale Informationen zu den einzelnen Feldern des Online-Anmeldeformulars finden Sie in den Erläuterungen zu den einzelnen Eingabefeldern.
Können Dokumente in KiDokS geändert oder gelöscht werden?
Eine Möglichkeit, Dokumente zu ändern oder zu löschen ist nicht vorgesehen. Dies garantiert die Authentizität der Dokumente, die damit gedruckten Publikationen vergleichbar sind. Änderungen oder Korrekturen am Text sind somit nachträglich nicht möglich. Wünscht der Verfasser eine Korrektur, so muss das geänderte Dokument vollständig neu eingebracht werden. Dies entspricht einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen.
Für im Internet veröffentlichte Arbeiten gelten selbstverständlich dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie auch für "konventionelle" Veröffentlichungen. Fremde Inhalte innerhalb einer Arbeit dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Urhebers bzw. Verlages oder im Rahmen eines Zitats verwendet werden. Im Veröffentlichungsvertrag bestätigen Sie gegenüber der für Sie zuständigen Bibliothek, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Dazu zählen neben den Urheberrechten ggf. auch weitere Rechte wie z.B. Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- und Patentrechte.

Die Autoren als geistige Schöpfer der Dokumente besitzen nach dem Urheberrechtsgesetz alle Verwertungsrechte. Wenn ein Dokument zuerst in KiDokS veröffentlicht wird, so tritt der Autor ein nicht-ausschließliches Verwertungsrecht an die Bibliotheken der Kirchlichen Hochschulen ab, d.h. er kann das Dokument beliebig an anderer Stelle (z.B. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder als Monographie) veröffentlichen.

Wenn Dokumente in KiDokS eingebracht werden sollen, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, dann hängt diese Möglichkeit von den Vereinbarungen ab, die der Autor mit der veröffentlichenden Stelle (i.d.R. einem Verlag) getroffen hat. Zahlreiche Verlage erlauben die elektronische Parallelpublikation, sofern es sich um einen universitären Non-profit-Server (wie KiDokS) handelt. Die Detailregelungen in einem Veröffentlichungs- oder Autorenvertrag sind letztlich Verhandlungssache. Einen sehr guten Überblick und viele weiterführende Links zu diesem Thema bietet die Copyright-Seite des E-Doc-Servers der Max-Planck Gesellschaft.

Empfehlungen des Wissenschaftsrates:
Der Wissenschaftsrat schreibt in seinen: "Empfehlungen zur digitalen Informationsversorgung durch Hochschulbibliotheken" 2001: "(der Wissenschaftsrat)...ist der Auffassung, dass Autoren ihre Verwertungsrechte mit der Freigabe zur wirtschaftlichen Verwertung nicht pauschal an Verlage abtreten und diesen ein exklusives Recht für sämtliche Arten der Verwertung einräumen sollten...Im Wissenschaftssystem sollte Einvernehmen bestehen, dass dem Autor das Recht zur Zweitverwertung erhalten bleiben sollte, um eine elektronische Neuauflage für die Möglichkeit einer unabhängigen Online-Veröffentlichung beispielsweise über den Server einer Hochschule...anzubieten."

KiDokS bietet Autoren die Möglichkeit, ein elektronisches Archiv ihrer Arbeiten aufzubauen.

VG Wort

In KiDokS veröffentlichte Textdokumente können im Registrierungs- und Meldeportal T.O.M. der VG WORT https://tom.vgwort.de/portal/index durch den Autor zur Sonderausschüttung angemeldet werden. Hierfür ist eine Registrierung auf T.O.M. vonnöten. Bitte beachten Sie zudem die dortigen Bedingungen und Hinweise zur Sonderausschüttung.

Als Domäne für Ihr Dokument ist bei der Anmeldung des Dokuments die URL https://kidoks.bsz-bw.de anzugeben. Der direkte Pfad auf Ihr Dokument wird vom System aufgrund technischer Vorgaben als URL nicht akzeptiert. Sollte zur Feststellung Ihrer Ansprüche eine Prüfung seitens VG Wort stattfinden, melden Sie hier den exakten Pfad auf Ihr Dokument nach.

Der Einsatz von Zählmarken ist in KiDokS nicht möglich.

Die Publikationen in KiDokS sind in verschiedenen Katalogen und Datenbanken recherchierbar:
  • KiDokS bietet eine Feldsuche nach Titel, Autor, Schlagwort usw., eine Volltextsuche und eine Browsing-Möglichkeit für die Suche nach einzelnen Kirchlichen Hochschulen.
  • Für eine Metasuche nach elektronischen Hochschulschriften sind die KiDokS-Dokumente in BASE, der Suchmaschine der Universität Bielefeld für wissenschaftliche Internet-Quellen nachgewiesen.
  • Durch die Erschließung mit standardisierten Metadaten sind die Dokumente auch für die Findbarkeit in Suchmaschinen (wie z.B. Google) aufbereitet und können über diese gefunden werden.
Wie können Dokumente gelesen werden?
Die Dokumente in KiDokS liegen im PDF-Format vor. Um sie lesen zu können benötigt man die kostenlose Software Acrobat Reader http://get.adobe.com/de/reader/.
Können die Dokumente auch ausgedruckt werden?
Die Dokumente können in der Regel mit Hilfe des Acrobat Readers http://get.adobe.com/de/reader/ ausgedruckt werden.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 UrhG). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Jeder Benutzer / jede Benutzerin der Dokumente ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.
Wie sollen elektronische Publikationen zitiert werden?
In Anlehnung an ISO 690-2 sollen elektronische Publikationen folgendermaßen zitiert werden:

Beuschlein, Heike:
Informationstechnologien und Montessori-Pädagogik : die Implementierung des Internets als Informationsmedium in Montessori-Schulen der USA [online]
Freiburg, Pädag. Hochsch., Diss., 2003 [zitiert 23. März 2007]


Zur dauerhaften Adressierung der Publikation zitieren Sie bitte die URN (Uniform Ressource Name) als Teil der URL http://nbn-resolving.de/ wie im obigen Beispiel dargestellt. Hat ein Dokument keine URN, zitieren Sie bitte die URL der Publikation:

Zeger, Gabriele ; Trebin, Hans-Rainer ; Carstanjen, Heinz Dieter ; Plachke, Dieter:
Quasicrystalline d-AlCuCo identified as random tiling by ion channeling combined with particle induced X-ray emission [online]
Phys. Rev. Lett. 82 (1999) pp. 5273-5276 [zitiert 15. Mai 2000]


Als Datum ist der letzte Aufruf der Quelle durch den Zitierenden zu verstehen.