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In der Eingliederungsvereinbarung müssen Vermittlungsfach-kräfte den Grundsatz „Fördern und Fordern“ konkretisieren, indem sie dort Leistungen des Jobcenters und Pflichten der Arbeitsuchenden festhalten. Die schriftliche Form dient aus ihrer Sicht vor allem der Dokumentation und der Transparenz.
Dabei nehmen Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutsch-kenntnissen schwer verständlich.
Arbeitsuchende bewerten ihr Jobcenter besser, wenn es aus ihrer Sicht die festgelegten Leistungen umsetzt. Gleiches gilt, wenn sie dort eine feste Ansprechperson haben und ausführliche Gespräche zu ihrer Situation führen können.
Auch Vermittlungsfachkräfte halten Beratungsgespräche für wichtig, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zu schaffen. Dabei spielt die Eingliederungsvereinbarung eine eher nachgeordnete Rolle.
In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll.
Eingliederungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Arbeitsuchenden und ihrem Jobcenter bzw. ihrer Arbeitsagentur sollen den Eingliederungsprozess in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt begleitend unterstützen, indem sie Transparenz und gegenseitige Verbindlich-keit herstellen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) enthalten Eingliederungsverein-barungen das Vermittlungsziel, die Bemühungen des oft arbeitslosen Leistungsberechtigten, die Leistungen des Jobcenters und eine Rechtsfolgenbelehrung. Diese klärt darüber auf, wie stark das Arbeitslosengeld II gekürzt wird, wenn die vereinbarten Bemühungen nicht erbracht und nachge-wiesen werden.
Welche Rolle schreiben Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler in den Jobcentern der Ein-gliederungsvereinbarung und ihren Bestandteilen im Beratungs- und Vermittlungsprozess zu? Der vorliegende Forschungsbericht geht dieser Frage anhand einer Online-Befragung nach. Die Befra-gung ist ein Teil der Begleitforschung innerhalb eines größeren IAB-Forschungsprojekts zu Wirkun-gen und Wirkmechanismen der Eingliederungsvereinbarung. Es zeigt sich: Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sehen die Eingliederungsvereinbarung eher im Kontext des Prinzips „För-dern und Fordern“ verankert. Sie gehen weniger davon aus, dass Eingliederungsvereinbarungen den Eingliederungsprozess in den Arbeitsmarkt positiv beeinflussen. Kritischer beurteilen sie den Umfang von Eingliederungsvereinbarungen und ihre mangelnde Verständlichkeit für die Leis-tungsberechtigten. Das Instrument wird zudem nicht für alle Leistungsberechtigten gleicherma-ßen als sinnvoll eingeschätzt.
"Im Modellvorhaben 'Mehrjährige Steuerung von Ziel 3 [im SGB II] - Vermeidung Langzeitleistungsbezug' konnten zwei Jobcenter erstmals das Ziel 3 'Vermeidung von Langzeitleistungsbezug' mehrjährig planen und steuern. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung durch das IAB zusammen. Mehrjährigkeit ist in den beteiligten Jobcentern schon vor Beginn des Modellvorhabens fester Bestandteil der Arbeit - auf Organisationsebene wie im Sinne längerfristiger Unterstützung von Leistungsbeziehenden. In der Praxis wird Mehrjährigkeit überwiegend auf eine biografisch ausgerichtete Fallarbeit mit abgestimmten Integrationsschritten bezogen. Der Bericht analysiert im Modellvorhaben erprobte Ansätze in der Arbeit mit arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden, die einen längerfristigen Betreuungsbedarf haben. Kritisch betrachten die Teilnehmenden, dass Zielsteuerung und Planung mit den vorhandenen Mitteln erfolgen mussten sowie die weiterhin jährliche Haushaltsplanung sowie Zielnachhaltung im SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Following Michael Lipsky's well‐known argument that policy is made in the daily encounters between street‐level bureaucracy and citizens, a growing body of research emphasizes that actors and organizations delivering social and labor‐market policy play a crucial role in welfare‐state politics. Using qualitative data collected at three local employment agencies in Germany, this article explores worker‐client relations as a crucial mechanism through which activation policies are translated into practice. The analysis investigates how caseworkers define their role and their relationships with clients. The findings show that it is essential for caseworkers to achieve client compliance. In such a context, building relationships of trust is a strategic instrument in overcoming possible barriers to co‐operation in the caseworker‐client interaction. Caseworkers develop strategies to create the impression of trustworthiness and to motivate both unemployed clients and employers to become trust‐givers in the caseworker‐client relation. While research has often stressed the dichotomy between disciplining and enabling elements of activation policies, our explorative study shows that persuasion and trust‐building are a further important dimension of the frontline delivery of activation policies. These strategies reflect the importance of emotional aspects of frontline work.
Wie ändert sich die Berufspraxis in der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung bereits heute durch den digitalen Wandel? Welche Chancen und Risiken für die Profession, die sozialen Teilhabemöglichkeiten und welche ethischen Implikationen beinhalten diese Neuerungen? Diese Fragen untersuchte eine Konferenz an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Wirkungen im Blick - so lautete das Motto einer Transferkonferenz am Institut für Praxis- forschung und Evaluation (IPE) der Evangelischen Hochschule Nürnberg im Februar 2021 zu den Ansätzen und aktuellen Herausforderungen der Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit und der Sozialwirtschaft. Es entstand ein anregender und konstruktiver Dialog auf Augenhöhe zwischen Vertreter*innen der Praxis, der Verbände und der Politik einerseits sowie Akteur*innen aus Forschung, Lehre und Sozialwissenschaften.
In den insgesamt elf Beiträgen, die Gegenstand dieses Tagungsbandes sind, wurde die große Bandbreite der inzwischen differenzierten empirisch-methodischen, praktisch-konzeptionellen sowie der strategischen und sozialpolitischen Debatten zu diesem Themenkreis deutlich.
Beschäftigte der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege stehen vor Chancen und gleichzeitig Risiken des digitalen Wandels. Technologien in diesen personenbezogenen sozialen Dienstleistungen bringen spezielle Spannungsfelder mit sich, wie etwa soziale Teilhabe und auch Spaltung. Um die Chancen für die Sozialwirtschaft fruchtbar zu machen, sollten daher Beschäftigte wie Adressat*innen systematisch in die Technik-Entwicklungen einbezogen werden, um sowohl Professionskriterien als auch ethischen Implikationen den nötigen Stellenwert zu geben. Diesen Ideen widmet sich der Beitrag und führt inhaltlich in den vorliegenden Band ein.
Employees of the public employment services (PES) are street-level bureaucrats who shape activation policy on the ground. This paper examines how PES staff use enhanced discretion in an innovation project carried out by the German Federal Employment Agency. Applying a bottom-up perspective, we reconstruct PES employees’ logic of action and the dilemmas they face in improving counselling and placement services. According to our findings, placement staff use enhanced discretion to promote more individualised support and an adequate matching of jobseekers and employers. The use of discretion is framed by organisational norms and reward mechanisms and by the current labour market situation. Our analyses are based on qualitative interviews and group discussions with placement staff.