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Der massive Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bedeutet eine Steigerung in den Jahren 2006 bis 2019 um rund 7.600 Einrichtungen, was zwischen 300 und 1.000 Neugründungen pro Jahr entspricht. Zwischen 2014 und 2019 befinden sich bereits 818.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesbetreuung (Autorengruppe Bildungs-berichterstattung, 2020, S. 81ff). Der steigende Bedarf auf solch einen Betreuungsplatz ist zurückzuführen auf den seit 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Der Eindruck, dass der Blick weitgehend auf den quantitativen Ausbau von Kinderkrippen anstatt auf die Betreuungsqualität in den Einrichtungen gerichtet ist, verstärkt sich zudem in den letzten Jahren zunehmend (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9).
Häufig wird von einer unzureichenden Qualität in der Betreuung der Jüngsten berichtet, was zum einen daran liegt, dass „Lehrinhalte zur Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in der Ausbildung der Fachkräfte nach wie vor nicht das Gewicht und die Bedeutung [haben], die ihnen zukommen müsste“ (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Weiterhin wurden Fort- und Weiterbildungen nicht ausreichend um Inhalte erweitert, welche insbesondere auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren abgestimmt sind. Dies hat zur Folge, dass in vielen Einrichtungen nicht die Betreuungsqualität geleistet werden kann, die den Grundbedürfnissen der Kinder gerecht wird (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Im Bezug auf die Befriedigung dieser kindlichen Bedürfnisse stellt gerade die Eingewöhnungsphase zu Beginn eines Krippenjahres eine verantwortungsvolle Aufgabe dar. Deren immens hohen Anforderungen sind pädagogische Fachkräfte häufig nicht gewachsen, um eine erfolgreiche Begleitung des Eingewöhnungsprozesses gewährleisten zu können. Da aber genau diese Phase die Grundlage eines jeden kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesses in der Einrichtung ist, stellt sie ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal pädagogischer Arbeit dar, wofür Fachkräfte ein geschultes Bewusstsein entwickeln müssen (Dreyer, 2017, S. 7).
Wie können die ersten Tage der Eingewöhnung von Kindern in eine Kinderkrippe möglichst responsiv und qualitativ hochwertig gestaltet werden? Dieser Artikel möchte dieser Frage ausgehend von der Klärung zentraler Bedürfnisse eines Kindes während seines Eingewöhnungsprozesses nachgehen. Grundlage hierfür bildet eine Analyse dieser kindlichen Bedürfnisse anhand verschiedener Entwicklungsaufgaben und –themen, abgeleitet aus kindlichen Entwicklungsschritten der einzelnen Entwicklungsbereiche zentraler Befunde. Zusätzlich werden die kindlichen Äußerungen dieser Bedürfnisse anhand einzelner Feinzeichen aufgeschlüsselt, wodurch die Perspektive des Kindes von pädagogischen Fachkräften differenzierter wahrgenommen, verstanden und sein Bedürfnis demnach auch angemessen befriedigt werden kann.
Der Fokus liegt in der gesamten Arbeit auf Kindern im zweiten Lebensjahr, da sich „die größte Nachfrage nach Krippenplätzen […] aufgrund der Elternzeit in das zweite Lebensjahr der Kinder verschoben [hat]. Die meisten Eltern suchen [so] einen Betreuungsplatz für ihr zwölf oder 14 Monate altes Kind“ (Becker-Stoll & Wertfein, 2020, S. 578).
Die theoretischen Ausführungen dieses Artikels bieten Anregungen für die pädagogische Arbeit in Kinderkrippen und sind als fachliche Grundlage für die Gestaltung von Eingewöhnungsprozessen zu betrachten. Sie münden in die Darstellung des ausgearbeiteten Qualitätsstandards am Ende des Artikels, welcher Anregungen für eine individuelle Anpassung der Eingewöhnung an Kinder im zweiten Lebensjahr bieten soll.
Aus Anlass des 50. Jahrestages der ersten Weihe dieser Ständigen Diakone im Bistum Fulda wurde das Jahr 2022 als diözesanes Jubiläumsjahr ausgerufen und im Jahresverlauf wurde in verschiedenen Veran-staltungen und Aktivitäten dieses Jahrestages gedacht.
Im Rahmen der Jahrestagung vom 16.-18.9.2022 wurde in einem Festakt und Pontifikalgottesdienst dieses wichtige Jubiläum gewürdigt.
In der Vorbereitungsgruppe für das Jubiläumsjahr wurde u.a. auch die Erstellung einer Chronik „50 Jahre Ständiger Diakonat im Bistum Fulda“ angeregt. Dieser Aufgabe habe ich mich gerne angenommen.
Wann und wodurch entstehen bei Studierenden kritisch-reflexive Sichtweisen auf die Gender-Thematik? Was kann und was muss gute Lehre zu diesem Thema bieten? Ist die Gender-Thematik in Theorie und Praxis so komplex, dass sie Studierende verstört? Wie kann der aktuelle Forschungsstand vermittelt und Impulse gegeben werden? Was ist im Rahmen von Hochschule und insbesondere einer kirchlichen Hochschule möglich?
Genauer hinsehen
(2022)
Es heißt, die Corona-Pandemie wirke wie ein Brennglas, in dem die Dinge größer und schärfer zu Tage träten. Sehen wir jetzt tatsächlich schärfer – und wenn ja, was? Und sehen wir dabei auch etwas Neues? Sind wir als Einzelne und als Gesellschaft bereit, wirklich genauer hinzusehen? Sind wir bereit zu lernen, dass es ›nach der Pandemie‹ nicht zu dem Zustand ›vor der Pandemie‹ zurückgehen kann? Sind wir bereit, uns auf allen Ebenen unserer Gesellschaft den nun so klar zu Tage tretenden Herausforderungen zu stellen? Werden wir der allzu verständlichen Sehnsucht, zur ›Normalität‹ zurückzukehren, widerstehen und Konsequenzen ziehen? Weil wir gemerkt haben, dass sich etwas ändern muss – und dass sich auch etwas ändern kann.
Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.
In der Auseinandersetzung mit dem erstarkten Rechtspopulismus zeigt sich, dass dessen langjähriger Misserfolg nicht auf eine erhöhte ‚Resilienz‘ der deutschen Bevölkerung zurück- zuführen ist, denn immer deutlicher zeigt sich, dass Deutschland für seinen Kampf um die Bewahrung der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung eher schlecht gewappnet er- scheint. Dafür lassen sich eine Vielzahl von möglichen Begründungen anführen, aber ein ganz wesentlicher Grund liegt nach meiner Ansicht auch darin, dass in Deutschland der ‚Rechtsstaat‘ lange vor der ‚Demokratie‘ etabliert wurde. Dies resultiert nicht nur aus einem gewissen ‚Fremdeln‘ der traditionsreichen deutschen Staatsrechtslehre mit einer der Grund- lagen unseres liberal-demokratischen Gemeinwesens: dem ‚Pluralismus‘. Sondern auch – wie im Folgenden gezeigt wird – in einer insgesamt wenig elaborierten Auseinandersetzung mit diesem Begriff.
Im Rückgriff auf die eigene Dissertation zum Thema „Kindliches Lernen und pädagogisches Handeln – Subjektive Theorien angehender KindheitspädagogInnen wird hier noch einmal subjektorientierten Ansätzen zum Lernen und pädagogischen Handeln im Kindergarten nachgegangen. Sie ist von dem Anspruch getragen, sich nicht in die vielschichtigen Erhebungen und Veränderungsdiskurse über die Pädagogik des Kindergartens einzureihen, sondern vielmehr die subjektiven Aspekte und Meinungen zu den Konstrukten ‚kindliches Lernen‘ und ‚pädagogisches Handeln‘ herauszuarbeiten, die die Basis der Handlungen pädagogischer Fachkräfte bilden und folglich auch grundlegend für die Arbeit mit wissenschaftlichen Theorien im Rahmen der Professionalisierung sind. Es wird versucht, das vorhandene ‚implizite Wissen‘ von angehenden KindheitspädagogInnen zu eruieren. Um die individuellen Verständnisse der Fachkräfte zum kindlichen Lernen und pädagogischen Handeln im Kindergarten zu untersuchen, wird das methodologische Konzept der subjektiven Theorien herangezogen. Es versucht, Intentionen und Ziele für das eigene Handeln aufzuspüren und die handlungsleitenden Theorien für die pädagogische Arbeit nutzbar zu machen.