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Mikrokredite etablierten sich in den 2000er Jahren als wichtiges entwicklungspolitisches
Instrument zur Armutsbekämpfung und dem Empowerment von Frauen.
Das Empowerment-Konzept bestärkt Frauen, sich auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene zu
entwickeln. Ob der Mikrokredit hierfür ein geeignetes Instrument ist, wurde in der vorliegen-
den Arbeit diskutiert und unter Heranziehung indischer Studien analysiert.
Bei der Studienanalyse zeigten sich Empowerment-Effekte auf wirtschaftlicher und sozialer
Ebene. Durch das bereitgestellte Kapital erlangten Frauen eine größere Entscheidungsmacht im Haushalt. In Folge dessen steigerten sich die Gesundheits- und Bildungsausgaben und der Standard in diesen Bereichen verbesserte sich, wovon auch die Kinder profitierten.
Des Weiteren wurden die Spar- und Konsumgewohnheiten der Frauen positiv durch den
Mikrokredit beeinflusst. Wirtschaftliche Handlungen der Kreditnehmerinnen waren hingegen
meist unrentabel und/oder sind gescheitert.
Neben den wirtschaftlichen Effekten wirkte der Mikrokredit auch auf der sozialen Ebene, vor
allem bei Krediten nach dem Selbsthilfegruppenmodell.
Grundlage hierfür waren regelmäßige angeleitete Gruppentreffen. Die Frauen wurden dabei über den Kredit hinaus bei sozialen Themen unterstützt und für gemeinsame Aktionen mobilisiert. Die Teilnehmerinnen dieser Programme konnten ihr Selbstbewusstsein und ihre Mobilität wesentlich steigern. Darüber hinaus führten soziale und gemeinnützige Aktionen der Gruppen zu einer Besserstellung innerhalb der Dorfgemeinschaft. Auch die politische Partizipation nahm zu.
Bei Programmen mit reiner Kreditbereitstellung und ohne weitere Maßnahmen fielen die
Empowerment-Effekte weniger positiv aus. Es gab keine Verbesserungen auf der sozialen
Ebene, was zeigt, dass das Empowerment-Potenzial des Mikrokredites nicht genutzt wurde.
Um Frauen für eine soziale Entwicklung zu mobilisieren, ist eine kontinuierliche Begleitung
durch geschultes Personal nötig.
Diese Betreuung können Organisationen aus dem Sozialwesen besser leisten, verglichen mit kommerziell arbeitenden Banken. Der Mikrokredit unter dem Empowerment-Aspekt sollte eher in den Arbeitsbereich der internationalen Sozialen Arbeit fallen, als in den Finanzsektor. Dann kann er seine positive, vielschichtige Wirkung als entwicklungspolitisches Instrument zum Empowerment von Frauen voll entfalten.
Menschen mit Behinderungen haben hierzulande spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2007 ein verbrieftes Recht auf eine besonders auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Modifizierung der Menschenrechte. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Situation behinderter Studierender und wie Empowerment und Peer-Counseling ihnen hilft, um trotz aller immer noch vorhandenen Barrieren im Studienalltag bestehen zu können. Diese Arbeit ist in einen Abschnitt mit theoretischen Grundgedanken und einen konzeptionellen Teil gegliedert. Der theoretische Teil der Thesis befasst sich mit den Themen Behinderung, Empowerment und Peer-Counseling. Der Begriff Behinderung ist zu definieren, um dann die Relativität des Begriffes der Behinderung darzustellen. Daran anschließend ist der Begriff „Behinderung“ im Kontext der ICF und einiger wichtiger Menschenbilder behandelt. Die Arbeit widmet sich als nächstes dem Thema Empowerment. Zuerst ist eine begriff-liche Annäherung vorgenommen, nachdem dann die Geschichte, das Menschenbild und die Wertebasis des Konzeptes dargestellt sind. Den Abschluss dieses Kapitels bilden vier Zugänge und vier Handlungsebenen des Empowerments. Das letzte Kapitel des Theorie-Teils behandelt das Thema Peer-Counseling. Auch hier ist der Begriff als erstes definiert, um dann eine Unterscheidung von Peer-Support und Peer-Counseling vorzunehmen. Es folgt eine Darstellung der Anwendung des Beratungsansatzes. Die Unterstützungs-Prinzipien, der Unterstützungs-Prozess und die didaktischen Rahmenbedingungen sind im Anschluss vorgestellt. Dieses letzte Kapitel schließt mit den zentralen Bestandteilen des Peer-Counselings. Die beiden Konzepte Empowerment und Peer-Counseling finden im Erfahrungsaus-tausch für behinderte und chronisch kranke Studierende ihre Anwendung. Im konzeptionellen Teil der Arbeit wird ein konkretes Arbeitskonzept zur Durch- bzw. Weiterführung eines Erfahrungsaustausches für behinderte und chronisch kranke Studierende entwickelt. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwendet diese Arbeit entweder die männliche Form oder, soweit es möglich war, die geschlechterneutrale Form. Dies soll in keinem Fall eine Diskriminierung der weiblichen Beraterinnen oder Klientinnen darstellen.