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Eine Vorgängeruntersuchung (https://doi.org/10.17883/fet-schriften027) hat gezeigt, unter welchen Bedingungen Prozesse des Ankommens und der “Integration“ von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erfolgreich verlaufen können. Es deutete sich bereits an, dass mit Erreichen der Volljährigkeit in der Phase des Übergangs in die selbständige Lebensführung wichtige Weichenstellungen für die Nachhaltigkeit der Integrationsverläufe verbunden sind. (Diesen eher versteckten Hinweisen sind wir jedoch seinerzeit nicht weiter nachgegangen.) In der Fachdebatte wird bezüglich des Übergangs in die Selbständigkeit vom „Leaving Care“ bzw. von „Care Leavern“ gesprochen.
Sinn des Strafens - Vergleichende Analyse von Bestrafung und Erziehung im Jugendgerichtsgesetz
(2019)
Stets wird versucht den „Sinn des Strafens“ mithilfe von Straftheorien zu erfassen. So verändert sich mit den wechselnden Ansichten über den „Sinn des Strafens“ auch die Strafpraxis. Der tatsächliche „Sinn der Strafe“ bei jugendlichen „Intensivtätern“ soll in dieser Arbeit anhand des strafrechtlichen Wandels analysiert werden. Der Schutz der Allgemeinheit wird dabei als Ziel der Strafe angegeben. Doch Rückfallstatistiken und weitere empirische Untersuchungen lassen Zweifel an der vermuteten Strafwirkung entstehen. Strafen setzt die volle Verantwortlichkeit und nötige Reife des Bestraften voraus, dies ist bei Jugendlichen nicht gewährleistet. Im Jugendstrafrecht zeigt sich, dass das bloße „Strafen“ nicht das vorrangige Ziel der jugendstrafrechtlichen Sanktionen sein soll und kann. Vielmehr wird die erzieherische Ausrichtung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) proklamiert. Die vergangenheitsgewandte Strafe ist demnach der präventiven „Erziehung“ gewichen. Folglich soll das „Bestrafen“ durch präventives und erzieherisches Wirken hinsichtlich der Legalbewährung des Straffälligen eingesetzt werden. Die erzieherische Ausrichtung des Strafrechts legitimiert demnach dessen strafrechtliche Sanktionsmaßnahmen. Dennoch bleibt offen in welchem Verhältnis die Strafe und die Erziehung im Jugendstrafrecht stehen und inwiefern Erziehung tatsächlich Eingang in das Strafrecht finden kann.
Des Weiteren ist anzumerken, dass durch die sozialpädagogischen Maßnahmen eine zunehmende Verstrickung des Jugendstrafrechts mit der Jugendhilfe in Form der Jugendgerichtshilfe veranlasst wird. Die Einführung des Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht verdeutlicht dabei eine erhebliche Ausweitung der Sozialen Kontrolle. Hierbei wird deutlich, dass der Erziehungsgedanke im JGG mit dem Ziel verbunden ist, die Sozialkontrolle durch den Prozess der Internalisierung zu erweitern. Dieser Vorgang und gestalterische Funktion des JGG muss herrschaftskritisch betrachtet werden. Auch kann die Frage gestellt werden, in wessen Interesse und in wie weit Kontrolle ausgeübt wird beziehungsweise werden darf.
Einleitung:
Die Erziehungshilfen gehören heute zu den kontrovers diskutierten Themen in Gesellschaft
und Politik. Dabei besteht eine breite Skepsis in Bezug auf ihre Wirksamkeit und
damit auch ihre Qualität. Diesbezügliche Bedenken werden immer häufiger durch Gesellschaft,
Politik und Medien explizit formuliert. Die Akteure der Erziehungshilfen
geraten dadurch zunehmend unter Druck, Aussagen über Wirkung und Qualität ihrer
Arbeit zu treffen, um bestehende Zweifel und Misstrauen zu beseitigen und die Soziale
Arbeit selbst zu legitimieren. Sie sind herausgefordert, sich aktiv mit der Qualität und
Wirkung ihrer Arbeit auseinandersetzen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich kritisch
mit der Entwicklung der Qualitäts- und Wirkungsdebatte und geht der Frage nach,
welche Rolle die Wirkungsforschung für die Qualität der Erziehungshilfen spielt, die
sich in den letzten Jahren als eine Antwort auf die in der Gesellschaft und Politik geführten
Debatte entwickelte. Diese Haupt- und Ausgangsfrage der vorliegenden Arbeit
ist mit dem Interesse verbunden, welche Relevanz die sozialpädagogische Kompetenz
in Bezug auf Wirkung und Qualität in den Erziehungshilfen hat; denn die Kritik der
Qualitäts- und Wirkungsdebatte erstreckt sich auch auf die Kompetenzen der Sozialpädagogen.
Die Bearbeitung der Thematik erfolgt zum einen durch eine theoretische und zum anderen
durch eine praktische Auseinandersetzung. Zur Erfassung der Thematik wird zunächst
die Relevanz von Wirkungen bzw. Effekten für die Qualität der sozialen Arbeit
insbesondere im Hinblick auf die Erziehungshilfen dargestellt. Dem schließt sich die
Betrachtung der Wirkungsforschung der Erziehungshilfen mit Fokus auf ihre Ausgangspunkte,
ihre Intentionen sowie zentrale Ergebnisse an. In Anlehnung an diese Ergebnisse
wird das sozialpädagogische Kompetenzprofil im Kontext des Auftretens von
Effekten genauer sowohl auf theoretischer Grundlage betrachtet als auch durch Interviews
ehemaliger Adressaten und Fachkräfte der Erziehungshilfen dargestellt. Dem
schließt sich eine Verknüpfung einzelner Methoden mit den Interviewergebnissen an,
die positive Effekten im Hilfeverlauf besonders unterstützen können. Im sechsten Kapitel
wird der Einfluss von Ökonomisierung und Politik auf die Qualität der sozialen Arbeit
und ihr professionelles Handeln kritisch dargestellt. Daraus leiten sich sozialpolitische
Forderungen sowohl für die Politik als auch für die Soziale Arbeit ab. Die Arbeit
schließt mit einem Resümee.
Diese Bachelor-Arbeit befasst sich mit dem Thema des Übergangs von jungen Menschen aus stationären Erziehungs-hilfen in die Selbstständigkeit.
Es soll aufgezeigt werden, wie diese Übergangsphase verbessert werden kann.
Die theoretische Einführung zum Thema beginnt mit einem Überblick über die stationäre Kinder- und Jugendhilfe
in Deutschland, über deren Geschichte, Leistungen, Finanzierung, Inanspruchnahme und Beendigung.
Anschließend wird der Lebensabschnitt „Jugend“ aus entwicklungspsychologischer und soziologischer Perspektive betrachtet und die Entwicklungsaufgaben im Jugendalter aufgezeigt.
Ergänzend hierzu folgt eine intensive Betrachtung des Erwachsenwerdens in stationären Erziehungshilfen.
Es werden, soweit wie möglich, der Begriff „Care Leaver“
definiert und Zahlen hinsichtlich der „Care Leaver“ in Deutschland geliefert, sowie auf die Lebensphase „Leaving Care“ näher eingegangen. Der letzte Part der theoretischen Betrachtungen soll einen Überblick über die Risiken für „Care Leaver“ geben, wie beispielsweise das gesteigerte
Armutsrisiko, Wohnungslosigkeit oder erschwerte berufliche Übergänge.
An die theoretische Grundlegung der Arbeit schließt sich Teil B an. Die Herangehensweise an die empirische Studie wird vorgestellt und begründet. Des weiteren werden hier die
Interviews analysiert und unter Berücksichtigung der Theorie zusammengeführt.
Mit Hilfe der theoretischen und empirischen Vorarbeit konnten geeignete Ziele, Methoden und Prinzipien für die daraus folgenden konzeptionellen Überlegungen formuliert werden.
Diese wurden für die bestimmte Zielgruppe der „Care Leaver“ in den verschiedenen Einrichtungen der stationären Jugendhilfe entwickelt, angelehnt an das Modell von Wolf und
Lang.
Der Entwurf des Angebots sowie die Verbesserungsvorschläge, welche sich aus den geführten Interviews ergaben, sind als konkrete Handlungsvorschläge zu verstehen, um den
Übergang aus der stationären Jugendhilfe in die Selbstständigkeit besser zu gestalten und somit den Jugendlichen einen guten Start in das Erwachsenenleben zu ermöglichen.
Befähigung im Hinblick auf Alltagsbewältigung, sowie der Aufbau eines positiven Selbstbildes und tragfähige Beziehungen sind Vorraussetzungen, um selbstbewusst eigene
Wege zu gehen.
Im Fazit werden Antworten auf die in der Einleitung beschriebene Fragestellung gegeben.