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Die Vertraulichkeit ist in der Sozialen Arbeit unbestritten akzeptierter und etablierter fachlicher Standard und eine der Grundvoraussetzungen für einen gelingenden Beratungs- und Hilfeprozess. Sie wird durch verschiedene rechtliche Regelungen abgesichert, insbesondere durch die Schweigepflicht und Datenschutzgesetze. Gleichwohl gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten über Reichweite und Ausnahmen von Schweigepflicht und Datenschutz. Teilweise werden die Regelungen als hinderlich für die Arbeit gesehen, oft aber als hilfreich.
Die Praxishilfe gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen von Schweigepflicht und Datenschutz für die Soziale Arbeit und Beratung. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Informationen offenbart werden dürfen und welche Maßnahmen zum Schutz von Daten zu ergreifen sind.
Für einen schnellen Überblick werden die wichtigsten Informationen jeweils vorangestellt. Ergänzt werden die theoretischen Erläuterungen durch Praxishinweise zu verschiedenen Themen (z.B. Schweigepflicht in Teams, Einwilligungen durch Minderjährige, Anzeigepflicht bei Straftaten, Zeugnisverweigerungsrecht, Schweigepflicht und Kinderschutz). Ergänzt wird die Praxishilfe durch Übersichten und Muster für eine Schweigepflichtsentbindung und eine Datenschutz-Einwilligung.
Diese im Jahr 2017 durchgeführte Studie untersuchte zum einen, welchen Stellenwert die nicht-ärztliche psychosoziale Beratung bei Kinderwunsch in der Reproduktionsmedizin aktuell einnimmt. Zum anderen erfasste sie Implementierungs-empfehlungen der reproduktions-medizinischen Fachkräfte für eine behandlungsunabhängige psychosoziale Beratung bei Kinderwunsch. Dabei wurde festgestellt, dass der psychosozialen Kinderwunschberatung unter den Fachkräften der Reproduktionsmedizin eine besondere Relevanz beigemessen wird, aber auch Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Inhalte und Abläufe bestehen. Entlang der Studienergebnisse werden in dem Beitrag die Ein-stellungen und Empfehlungen der reproduktionsmedizinischen Fachkräfte beschrieben und entsprechende Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet.
Beratung im Jobcenter unterscheidet sich von anderen Beratungssituationen u. a. durch den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Dies sind rechtsverbindliche Verträge zwischen Jobcenter und Arbeitsuchenden, die das Prinzip „Fördern und Fordern“ in der aktivierenden Sozialpolitik umsetzen sollen. Eingliederungsvereinbarungen werden insbesondere kritisch diskutiert, da in ihnen die Elemente des Forderns betont und gleichzeitig die Arbeitsinteressen und Lebensbedürfnisse der Arbeitssuchenden nur partiell eingebracht werden. Ob die Eingliederungsvereinbarung eine zentrale Rolle einnimmt, um das Fordern in der Beratungssituation zu verankern, untersucht der Beitrag unter den Bedingungen eines Feldexperimentes. Darin wurden der Einsatz der Eingliederungsvereinbarung und die Möglichkeit, auf ihrer Basis zu sanktionieren, zufällig variiert. Interaktionsbeobachtungen und semistrukturierte Interviews mit Beratungspersonal und Arbeitsuchenden werden im Anschluss an die Rahmenanalyse sowie den dramaturgischen Ansatz von Erving Goffman analysiert. Der Beitrag zeigt: Ob das Beratungsgespräch eher fordernd oder unterstützend angelegt ist, wird weniger durch den Abschluss oder Nichtabschluss der Eingliederungsvereinbarung beeinflusst, sondern vielmehr durch die Rahmung des Beratungsgesprächs und das „impression management“ Arbeitsuchender.