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Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe verstärkt über die Wirkungen der Angebote und Maßnahmen diskutiert. Im Rahmen dieses Beitrags wird die Rolle von Wirkungsmodellen in dieser Debatte geklärt. Es wird aus einem aktuellen Projekt berichtet, in dem Wirkungsmodelle für den Berufsbildungsbereich (BBB) und die teilstationäre Tagesbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE) entwickelt wurden. Hierbei wurde geprüft, ob, und unter welchen Bedingungen, die Möglichkeit besteht, sogenannte 'Ankerwirkungsmodelle‘ zu generieren, also Wirkungsmodelle zu beschreiben, die eine Allgemeingültigkeit für bestimmte Arbeitsbereiche in der Eingliederungshilfe besitzen. Weiterhin wird diskutiert, welchen Nutzen und Vorteile die Entwicklung von Wirkungsmodellen hat und welchen Beitrag sie zur Wirkungsdebatte in der Eingliederungshilfe leisten können.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist eine umfangreiche und lebhafte Debatte über die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entstanden. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten zu diesem Thema durch den Deutschen Verein wurde versucht, diese Diskussion zu bündeln. Da die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Wirkungskontrolle und auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Leistungen durch die Bundesländer erfolgt, wird dort aktuell in den Verhandlungen der Rahmenverträge festgehalten, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. Schon jetzt ist absehbar, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sein werden und zum Teil auch Wirkung und Wirksamkeit im eigentlichen Sinne nicht wirklich in den Blick nehmen. Insofern erscheint es sinnvoll, wie Tornow in einem Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins fordert, nun zügig von den Diskussionen in die konkrete Umsetzung in der Praxis zu kommen. Dieser Beitrag will dazu Vorschläge unterbreiten. Zuvor werden noch einige begriffliche und konzeptionelle Aspekte geklärt, da diese Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben.
Zum Jahresende 2017 lebten in Deutschland 82,79 Millionen Menschen. Davon rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung.(Statistisches Bundesamt 2018) Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade und deshalb ist es wichtig, Menschen die eine Behinderung haben noch mehr in unserer Gesellschaft zu integrieren, sie durch eine verstärkte Teilhabe und Selbstbestimmung zu noch mehr selbstbestimmter Lebensführung und Integration zu führen.(Statistisches Bundesamt 2018) Diese Zahlen zeigen deutlich, dass in Deutschland viele Menschen mit einer Behinderung leben und daher sollte es der Auftrag unserer Gesellschaft sein, sie zu integrieren.
An dieser Stelle soll das Bundesteilhabegesetz, als Gesetz unterstützend mitwirken, die beschlossenen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung umsetzen und bis 2023 in Kraft treten.
In der vorliegenden Arbeit wird ein Blick auf das Bundesteilhabegesetz geworfen, analysiert inwieweit durch das in Kraft treten des Bundesteilhabegesetzes Einfluss auf den Arbeitsalltag, die Arbeitsabläufe oder Qualifikationen des Personals stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe genommen wird. Hierzu werden im theoretischen Teil der Arbeit, zwei wesentliche Veränderungen herausgearbeitet und aufgezeigt:
--> Trennung der Leistungen
--> Umfang der Leistungen
Die Grundlage der Arbeit sind sechs leitfadengestützte Interviews, welche durchgeführt wurden, um Veränderungen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der daraus entstandene Informationsgewinn zeigt, dass mit dem Eintritt des Bundesteilhabegesetzes ein wesentlicher Mehraufwand auf die Einrichtung und das Personal zukommen wird. Dies lässt sich auf die Überarbeitung von Abläufen und Prozessen, sowie den Mehraufwand an Dokumentationen aufgrund der Gesetzänderungen zurückzuführen. Ein weiteres signifikantes Ergebnis dieser Arbeit zeigt die Wichtigkeit der frühen Auseinandersetzung mit und der Vorbereitung auf das Bundesteilhabegesetz. Ergänzt wurden diese Ergebnisse mit eigens entwickelten Handlungsmöglichkeiten für die alltägliche Praxis in der Eingliederungshilfe. Trotz allem ist bei dem heutigem Stand schwer einzuschätzen, welche endgültigen Veränderungen mit dem Bundesteilhabegesetz auftreten und welche Auswirkungen dies auf die Einrichtungen und das Personal haben wird. Es ist aber wichtig, Zeit in das Bundesteilhabegesetz zu investieren, um es als Chance für die Menschen mit Behinderung und die Einrichtung zu nutzen.
Die Arbeit soll sowohl für Angestellte der Eingliederungshilfe als auch für alle Personen, die sich mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Eintritt auseinandersetzen, interessant sein.
Fachvortrag auf der 3. Regionalkonferenz des Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE) und der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften für Erziehungshilfe in den neuen Bundesländern am 23./24.3.2011 in Leipzig und bei der Initiative für Große Kinder am 31.5.2011 in Berlin
Am Beispiel einer besonderen Wohnform für Menschen mit seelischer Erkrankung soll ein erfolgsorientiertes Entgeltmodell für die Eingliederungshilfe vorgestellt werden, welches dazu
beitragen soll, die im weiteren Verlauf vorgestellten Fehlanreize abzubauen, die Qualität der
Eingliederungshilfe zu erhöhen und nachweisbar zu machen.
Erfolgsbasierte Vergütung ist in der freien Wirtschaft keine Seltenheit mehr, auch in der Ge-sundheitsbranche kommen erfolgsabhängige Vergütungssysteme außerhalb Deutschlands bereits zur Anwendung. In der Sozialen Arbeit werden erste wirkungsorientierte Anreizsysteme bereits in Modellversuchen getestet.
Experten äußern sich in leitfadengestützten Interviews zum erfolgsorientierten Entgeltmodell
für die Eingliederungshilfe und berichten aus ihrer Erfahrung über die Entgeltsystematik in der
Eingliederungshilfe.
Die Risiken und Potenziale des Modells werden beleuchtet und es wird ein Fazit gezogen, ob
und unter welchen Umständen das erfolgsorientierte Entgeltmodell in der Eingliederungshilfe
zur Anwendung kommen könnte.
[Aus der Einleitung, S. 4]