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Im Januar 2022 ist ein neues Ausbildungsgesetz in Kraft getreten, wodurch die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz ihre staatliche Anerkennung erlangte. Diese 3-jährige grundständige Ausbildung berechtigt zur Arbeit in den Operationseinheiten inklusive dem Aufwachraum, der Notaufnahme und der Endoskopie. Sie erfordert keine vorangehende Pflegeausbildung und ist nicht akademisch. Sie ist mit der Nurse Anaesthetist in Großbritannien (Operation Department Practitioner) oder den Niederlanden (Anesthesiemedewerker) vergleichbar. Eine berufswissenschaftlich durchgeführte Beschreibung des Berufes konnte durch eine Literaturrecherche nicht identifiziert werden. Dieser Beitrag soll mit Hilfe einer empirischen Berufsfeldanalyse helfen dieses Desiderat zu schließen. Die methodisch-methodologische Vorgehensweise war der Experten-Facharbeiter-Workshop. Dabei ermittelten Vertreter/Experten der Anästhesiepflege 16 für den Beruf typische Arbeitsaufgaben, auf deren Basis eine Beschreibung des Berufsbildes erfolgte. Auf dieser Basis konnte die Forschungsfrage „Bereitet die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz ausreichend auf das Handlungsfeld im Aufwachraum vor?“ diskutiert werden. Im Aufwachraum der Operationseinheiten wird vom Pflegepersonal eigenverantwortliches Handeln gefordert. Ärztliches Personal ist lediglich in Rufbereitschaft. Insgesamt wurde die neue grundständige Ausbildung als gute Vorbereitung auf das Berufsfeld der Anästhesiepflege eingeordnet. Durch den explorativen Zugang zum Feld konnte einschränkend herausgearbeitet werden, dass ein praktischer Einsatz zu Ausbildungszwecken auf einer chirurgischen Intensivstation in die Ausbildung etabliert werden sollte. Ein solcher Einsatz würde den Kompetenzerwerb in Hinblick auf die Tätigkeit insbesondere im Aufwachraum deutlich unterstützen.