Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln
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- Entscheidungsfreiheit (1) (entfernen)
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Anforderungen an eine Jugendhilfeplanung im Kontext gesellschaftlicher Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung. Dabei wird auf das im GG und in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerte Verständnis von gesellschaftlicher Teilhabe rekurriert als tatsächliche Handlungs- und Entscheidungsspielräume eines Individuums, die sich konstituieren aus sowohl zur Verfügung stehenden sozialen Ressourcen wie Rechten, Diensten oder Bildung als auch Verwirklichungsmöglichkeiten im Sinne von Handlungsalternativen. Der Artikel versteht Teilhabe als subjektorientiert, selbstbestimmt, mehrdimensional, aktiv und zeitunabhängig. Auf dieser Grundlage werden die Erfordernisse einer Jugendhilfeplanung herausgearbeitet, die den Anspruch einer vollumfänglichen Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderung gewährleistet.