Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln
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Trotz fehlender Evidenz hinsichtlich des Nutzens von Aktivitätsbeschränkung bei Risikoschwangeren zur Prävention von Frühgeburten und nachgewiesenen negativen Auswirkungen wird diese – als häufigste Therapiemaßnahme – weiterhin von Ärzten verordnet. Die vorliegende Bachelor Thesis stellt anhand einer Analyse von 22 ausgewählten Forschungsarbeiten heraus, dass von Bettruhe Betroffene (Schwangere, Partner und weitere Familienmitglieder) eine Vielzahl von unterschiedlichen Emotionen und Reaktionen erleben. Es sind ambivalente Auswirkungen hinsichtlich bestehender Beziehungen des sozialen Umfeldes der Schwangeren auszumachen. Das Erleben der von Bettruhe Betroffenen ist im Kontext des theoretischen Bezugsrahmens, dem „Modell der Adaption“ nach Callista Roy, zusammenfassend dargestellt. Auf der Grundlage des Erlebens können verschiedene Aufgaben, Funktionen und Eigenschaften Pflegender ausgemacht werden, die allesamt auf die Unterstützung der von Bettruhe Betroffenen abzielen.
Zusammenfassung
Das Anlegen eines Tracheostomas erfolgt vielfach im Rahmen der Behandlung einer jeweils vorliegenden Grunderkrankung. Ein Behandlungsende der medizinischen Therapie ist für tracheotomierte Menschen nicht gleichzusetzen mit einer problemlosen Rückkehr in den Alltag. Für tracheotomierte Menschen spielt die Bewältigung des Alltags sowie die biografische Neuordnung im krankheitsbezogenen Übergang von der akuten in die stabile Phase ihres Lebens eine sehr entscheidende Rolle. Ziel der Untersuchung war die Exploration von tracheotomierten Menschen im häuslichen Setting aus der Perspektive der Betroffenen. Als Datenerhebungsmethode wurden sechs problemzentrierte Interviews bei tracheotomierten Menschen (1 Frau, 5 Männer) mit der Grunderkrankung ALS, bzw. Kehlkopfkarzinom durchgeführt. Die Analyse der Interviews erfolgte in Anlehnung an die Grounded Theory Methode von Corbin und Strauss. Die Ergebnisse zeigen, dass die Erlebens- und Bewältigungsarbeit mit einem Tracheostoma für die Betroffenen ein interaktiver Prozess ist. Dieser entwickelt sich über Jahre hinweg innerhalb der Krankheitsverlaufsphasen der individuell vorliegenden Grunderkrankung. Um im mit dem Tracheostoma weiterleben zu können, ist für die Betroffenen vor allem die Annahme der Erkrankung, selbstpflegerisches Fachwissen und Kommunikation von Bedeutung. Regelmäßiger Kontakt, Austausch und Vertrauen innerhalb der Interaktionsprozesse zwischen den tracheotomierten Menschen, dem Personal im Gesundheitswesen, dem sozialen Umfeld und mit Gleichbetroffenen begünstigen den Erlebens- und Bewältigungsprozess.
Zusammenfassung
Als eine Maßnahme zur Verbesserung der Patientensicherheit galt in den letzten Jahren die Einführung von Patientenarmbändern bei stationärer Aufnahme, ambulanten operativen Eingriffen oder Behandlungen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. hat dazu Handlungsempfehlungen zur sicheren Patientenidentifikation veröffentlicht. Die Maßnahme des Patientenarmbandes ist ein Aspekt der Patientensicherheit und ist damit der Sicherheitskultur eines Krankenhauses untergeordnet. In der vorliegenden Arbeit dient dieser Teilaspekt, also die Umsetzung dieser Maßnahme bei adulten Patienten, als exemplarisches Beispiel zur Betrachtung der Sicherheitskultur eines Krankenhauses. Auch im hier beschriebenen Krankenhaus wurden bereits im Jahr 2012 Patientenarmbänder eingeführt, welche der Identitätskontrolle dienen sollen. Im Alltag sind jedoch immer wieder Abweichungen von diesem Sicherheitsstandard zu beobachten, so dass sich eine eindrückliche Differenz zwischen den Leitvorgaben der Organisation (des Krankenhauses) und der konkret scharfen Umsetzung durch die Mitarbeiter zeigt. Aus dieser Differenz entwickelten sich die Fragestellungen: «Warum weichen Mitarbeiter von einem solchen Sicherheitsstandard ab, missachten ihn sogar und wie kann dieser Sachverhalt in den Kontext der Sicherheitskultur des Krankenhauses gestellt werden?» sowie «Wie kommt es dazu, dass eine Maßnahme zur Patientensicherheit, welche von einer Orga- nisation vorgegeben wird, im Alltag nicht bzw. nur unzureichend angewendet wird?» Die Hypothese des Autors der vorliegenden Arbeit entsprach einer defizitären Sicherheitskultur. Ziel war es, aufzuweisen wie sich diese Defizite in der Anwendung und Umsetzung des Patientenarmbandes darstellen und worauf sie beruhen könnten bzw. welche Faktoren die Einstellungen und das daraus resultierende Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen. Zur Operationalisierung der Fragestellung sollte eine Ist-Analyse zur Umsetzung des Patientenarmbandes und ein Abgleich mit den entsprechenden Handlungsempfehlungen sowie der aktuellen Literatur dienen. Die Ergebnisse sollten in den Kontext der Sicherheits- kultur des Krankenhauses gestellt und anschließend resultierende Maßnahmen und Folgen formuliert werden. Zu Beginn der vorliegenden Arbeit wurden Begriff- lichkeiten sowie Grundlagen, welche für das weitere Verständnis der Arbeit von Bedeutung waren, dargestellt. Als Methodik zur Bearbeitung der Fragestellung wurde eine orientierende und systematische Literaturrecherche nach wissen- schaftlicher bzw. aktuell relevanter Literatur gewählt. Diese Erhebung wurde durch einen empirischen Anteil ergänzt. Im Zeitraum vom 04.03.-30.03.2016 wurde bei allen Patienten, die im routinierten OP-Programm operiert wurden, im Rahmen einer standardisiert systematischen Beobachtung erfasst, ob sie beim Einschleusen in den OP ein Patientenarmband trugen oder nicht. Parallel dazu wurden die Vorgaben der Organisation zum Verfahren des Patientenarmbandes mit den Handlungsempfehlungen des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. abgeglichen. Ergänzt werden konnte diese Ist-Analyse zur Umsetzung des
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Patientenarmbandes durch 35 standardisierte Interviews in drei Kategorien, welche im Zeitraum vom 01.03.-01.04.2016 durchgeführt wurden. In der ersten Kategorie wurden 22 Interviews mit Pflegekräften geführt. Diese dienten zur Analyse der Umsetzung des Patientenarmbandes auf den Stationen. In der zweiten Kategorie wurden fünf Pflegekräfte der Funktionsbereiche zum Thema der Identitätskontrolle von Patienten befragt. Die dritte Kategorie diente zur Analyse der Patientenidentifikation im OP. Diese beinhaltete acht Interviews von Mitarbeitern der Anästhesie. Die Ergebnisse der Literaturrecherche wurden in den sechs Kategorien: das Patientenarmband als Maßnahme der Patientensicherheit, Qualitäts- und klinisches Risikomanagement, Sicherheitskultur, Messung der Sicherheitskultur, Theorie des geplanten Verhaltens und systemtheoretische Aspekte behandelt. Die standardisiert systematischen Beobachtungen konnten aufweisen, dass insgesamt 89% der Patienten ein Patientenarmband trugen und 11% keines. Die Ergebnisse der standardisierten Interviews in den drei Kategorien wurden dargelegt. Zur Visualisierung wurden die Ergebnisse in Bezug zu den Hinweisen der Handlungsempfehlungen in eine Matrix eingefügt (s. Abb. 3). Anschließend wurden die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt und mit der Fragestellung und Zielsetzung dieser Arbeit diskutiert. Es bestätigte sich eine deutliche Differenz zwischen den Vorgaben der Organisation (die Verfahrens- anweisung) und der tatsächlichen Umsetzung durch die Mitarbeiter. Ein Nutzen für den Patienten zeigt sich jedoch nur, wenn die Verfahrensanweisung auch angewendet, umgesetzt und am „scharfen Ende“ gelebt wird. Durch den empirischen Anteil dieser Arbeit konnten die unzureichende Information sowie Unsicherheiten der Mitarbeiter, in Bezug auf die Maßnahmen des Patienten- armbandes und der Identitätskontrolle von Patienten, aufgedeckt werden. Warum Mitarbeiter nicht automatisch das tun, was man von ihnen möchte, wurde mit Aspekten der Systemtheorie und der Theorie des geplanten Verhaltens erörtert. Die Einführung eines Patientenarmbandes als initiierte Veränderung der Organisation und deren nachhaltige Wirkung ist von der Umsetzung, Implementierung und ihrer Prüfung abhängig. Routinen müssen verlernt, neue erlernt und eingeübt werden. Die in der Literatur beschriebenen Möglichkeiten der Implementierung von Patientensicherheitsmaßnahmen wurden erläutert. Es wurde deutlich, dass Qualitäts- und Risikomanagement eine notwendige aber nicht hinreichende Voraussetzung für Patientensicherheit ist, auch wenn dieser in Zukunft eine wachsende Relevanz zugesprochen wird. Qualitätsmanagement ist als Steuerungsinstrument anzusehen, damit wir nicht über „Rezepte und Speise- karten“ sprechen, sondern gemeinsam „Kochen und Essen“. Die Bedeutung der Sicherheitskultur als Nährboden für Maßnahmen der Patientensicherheit, die sich auf die Einstellungen, Wahrnehmungen, Werte, Fähigkeiten und Verhaltensmuster der Mitarbeiter konzentriert, wurde deutlich. Im Kontext der empirischen Ergebnisse stellt sich eine offene, praktisch etablierte Sicherheitskultur nur schwach dar, womit die Hypothese die zu Beginn der Arbeit aufgestellt wurde, bestätigt wird. Mitarbeiter müssen sich im eng getakteten klinischen Versorgungs-
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alltag zwischen Effizienz und Sicherheit entscheiden. Sie werden in ihrem Verhalten bestärkt, wenn mit einer Abweichung kein unmittelbarer Schaden einhergeht, dies wird später als Routine akzeptiert. Die Stellung und Rolle authentischer Leitungen und Führungskräfte, die als Vorbild und Vermittlungs- agent handeln, Regeln aufstellen und Ressourcen schaffen wurde in der vorliegenden Arbeit mehrfach betont und hervorgehoben. Der Patient selbst stellt sich als eine geeignete Sicherheitsbarriere dar. Instrumente die zur Messung und Evaluation der Sicherheitskultur in Krankenhäusern in Betracht gezogen werden sollten, wurden aus der Literatur beschrieben. Durch die vorliegende Arbeit konnten Antworten zu den Fragen erörtert werden warum Mitarbeiter von einem Sicherheitsstandard, als eine Maßnahme zur Patientensicherheit und Vorgabe der Organisation, im Alltag abweichen oder ihn missachten. Darüber hinaus wurde dargestellt wie dieser Sachverhalt im Kontext der Sicherheitskultur steht. Abschließend wurden im Ausblick mögliche weitere Vorgehensweisen zur Verbesserung zusammengefasst. Wenn es gelingt eine Kultur der Sicherheit zu schaffen, können Aspekte der Patientensicherheit, wie das Patientenarmband, alltägliche Routine werden. Themen der Sicherheitskultur und Patientensicherheit werden wohl weiter an Relevanz gewinnen und im Fokus der Wissenschaft und Forschung stehen.
Ziel war die Untersuchung des Humors Pflegender auf Intensivstationen in Bezug auf seine spezielle Natur, seinen Nutzen für die Pflegenden und seine Risiken. Hierzu fand eine systematische Litertaturrecherche unter Berücksichtigung deutsch- und englischsprachiger Literatur in den Datenbanken medline und CINAHL statt.
Es konnte gezeigt werden, dass Intensivpflegende einen deutlich makabren und schwarzen Humor nutzen, der oft belastende berufliche Erlebnisse thematisiert. Er hilft Pflegenden als Bewältigungsmechanismus, mit diesen Erlebnissen umzugehen. Sein Nutzen liegt in der Förderung des Team-zusammenhalts und der Arbeitszufriedenheit, seiner stressabbauenden Wirkung, seiner Funktion als Kommunikationshilfe und seiner Kraft, die Wahrnehmung Pflegender zu verändern. Die Verletzung von Gefühlen und möglicher Missbrauch wurden in der Literatur zwar als Risiken seiner Anwendung erkannt, insgesamt aber deutlich weniger thematisiert als der Nutzen.
Studienziel: Es wurde der Grad an Selbstsi-cherheit wohnungsloser, abstinent lebender suchtkranker Menschen, welche ordnungsbehördlich in einer Einrichtung untergebracht sind, erhoben und der Zusammenhang zum Zeitpunkt der Wohnungssuche überprüft. Untersuchungsmethode: n = 17 (darunter 1 Frau) im Wohn- und Selbsthilfeprojekt „Edgar-Carlo Bettermann“ der pad gGmbH untergebrachte Klient_innen. Die Untersuchungsgruppe zeichnet sich dadurch aus, dass ein großer Teil der Klient_innen (41,2 %) länger als ein Jahr in der Einrichtung verbleibt und bisher keinen Erfolg bei der Wohnungssuche hatte, insofern diese bereits begonnen wurde. Die meisten Klient_innen (88,2 %) leiden unter einer Alkoholabhängigkeit, alle sind erwerbslos und leben von Transferleistungen des Staates. Mittels des Unsicherheitsfragebogens von Ullrich & Ullrich wurde in sechs Unterkatego-rien („Kritik- und Fehlschlagangst“, „Kontakt-angst“, „Fordern können“, „Nicht-nein-sagen-können“, „Schuldgefühle“, „Anständigkeit“) die Ausprägung von Selbstsicherheit bei den untersuchten Klient_innen erhoben. Weiterhin wurde die Dauer vom Einzug in die Einrichtung bis zum Zeitpunkt der persönlichen Erstvorstellung bei einem/einer potentiellen Vermieter_in gemessen. Der Zusammenhang beider Variablen (Selbstunsicherheit, Zeitpunkt der Wohnungssuche) wurde anschließend mittels Pearson-Korrelationskoeffizient errechnet. Ergebnisse: Über Dreiviertel der Klient_innen waren selbstunsicher in mindestens einer der sechs Kategorien, wobei ein Großteil (69,2 %) in bis zu drei Kategorien auffiel, während 30,8 % einen größeren Schweregrad in vier oder mehr Kategorien erreichten. Über ein Drittel der Klient_innen hatten nach einem oder mehreren Jahren noch nicht mit der Wohnungssuche begonnen bzw. waren bis zum Untersuchungszeitpunkt nicht erfolgreich gewesen. Im Ergebnis der Berechnung der Korrelationen in den sechs Kategorien ergab sich ein mäßiger Zusam-menhang zwischen Selbstunsicherheit und Vermeidung der Wohnungssuche. In drei von sechs Kategorien selbstsicheren Verhaltens wurde ein mittelstarker Zusammenhang (> .30) zur Vermeidung der Wohnungssuche festgestellt, wobei die Signifikanzen unzu-reichend waren. Allerdings sind diese drei Kategorien („Kontaktangst“, „Fordern kön-nen“, „Anständigkeit“) von besonderer Rele-vanz für die Wohnungssuche. Es zeigte sich der Trend, dass Klient_innen mit mehr „Kon-taktangst“ sowie höheren Werten in der Kategorie „Anständigkeit“ in der Regel über einen längeren Zeitraum die Wohnungssuche vermieden. Außerdem war die Dauer bis zur Wohnungssuche länger, je besser die Kli-ent_innen Forderungen stellen können. Schlussfolgerung: Ein Großteil wohnungsloser suchtkranker Menschen ist selbstunsicher im Umgang mit ihrer sozialen Umwelt, sodass es zu Vermeidungsverhalten kommen kann, wie der Vermeidung der Wohnungssuche. Zum Abbau dieses Vermeidungsverhaltens ist zukünftig zu überlegen, inwiefern neue Angebote (z. B. spezialisierte Selbstsicherheitstrainings) in die Betreuung dieser spezifischen, multipel belasteten Klientel einbezogen werden kann. Wünschenswert wäre eine Kombination aus Angeboten sowohl der Wohnungslosenhilfe als auch der Suchthilfe, um Schnitt-stellenprobleme auszuschließen.
Einarbeitungskonzepte tragen zur Kompetenzentwicklung von Pflegelehrern und insbesondere von Berufsanfängern an Pflegebildungseinrichtungen bei.
Erhoben wird, ob es an Pflegebildungseinrichtungen in Deutschland spezielle Einarbeitungskonzepte für Berufsanfänger gibt und welche inhaltliche Struktur diese aufweisen.
Dazu wurden insgesamt 912 Pflegeschulen, darunter 433 Schulleitungen an Altenpflegeschulen und 479 Schulleitungen an Krankenpflegeschulen persönlich angeschrieben und auf freiwilliger Basis zur Teilnahme an entsprechender Online-Umfrage gebeten.
Die Angaben der Schulleitungen zeigten, dass mehr als die Hälfte der Pflegeschulen ein solches, speziell auf Berufsanfänger zugeschnittenes Einarbeitungskonzept in Ihren Einrichtungen vorhalten, worin sich ein besonderer Unterstützungsbedarf des Berufsanfängers vermuten lässt.
Anhand der Teilnehmeraussagen konnten im Hinblick auf die inhaltliche Struktur der Einarbeitungskonzepte Schwerpunkte im Bereich der Einführung in die Organisation und in die Schulkultur als auch im Bereich der Unterstützung in der Erfüllung des Berufsauftrages ausgemacht werden. Dies spricht für ein ausgewogenes Verhältnis organisatorischer als auch unterrichtsbezogener Aspekte innerhalb der Konzeptgestalung.
Insbesondere die unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen von Pflegeschulen konnten bei der Umsetzung eines Einarbeitungskonzepts als wichtiger Faktor identifiziert werden.
So ist anzunehmen, dass sich durch den abweichenden Finanzierungsrahmen bessere Bedingungen an Krankenpflegeschulen als an Altenpflegeschulen vorfinden lassen.
Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen insgesamt, dass Einarbeitung von Berufsanfängern an Pflegebildungseinrichtungen in vielen Punkten angelehnt an bereits bestehenden Konzepten aus dem allgemein- und berufsbildenden Schulbereich erfolgt und sich durch das Vorhalten von entsprechend strukturierten Einarbeitungskonzepten eine positive Kompetenzentwicklung abzeichnet.
Die beiden praktischen Ausbildungsmöglichkeiten Praxisanleitung und Schülerstation haben einen hohen Stellenwert in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin angenommen. Seit dem Krankenpflegegesetz von 2003 wurden neue Anforderungen an die praktische Ausbildung gestellt. Zunächst wurde der Begriff der Praxisanleitung einheitlich definiert. Durch die gesetzlich vorgegebene Praxisanleitung werden die Lernprozesse in der Pflegepraxis mit einer qualifizierten Praxisanleiterin geplant, durchgeführt und evaluiert. Praxisanleitung leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Qualität der praktischen Ausbildung. Die Krankenpflegeschulen nutzen das Projekt der Schülerstation im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, um zukünftige Auszubildende an ihr Unternehmen zu binden und ihnen eine abwechslungsreiche praktische Ausbildung zu ermöglichen. Die Auszubildenden übernehmen in einem zeitlich befristeten Rahmen einen Teil der Station und können in Realsituationen eigenständig lernen und arbeiten. Aus den oben genannten Gründen ergab sich bei der Autorin die Fragestellung, inwieweit die Auszubildende, wenn sie kurzzeitig eine Station selbstständig führt oder von einer Praxisanleiterin begleitet wird, ihre berufliche Handlungskompetenz fördern kann. Aus diesem Anlass heraus wird die Autorin in dieser Arbeit eine kritische Auseinandersetzung zwischen der gesetzlich vorgegebenen Praxisanleitung und der besonderen Situation der Schülerstation erörtern. Folgende Fragestellung wird anhand dieser Arbeit beantwortet: Wo können die Auszubildenden ihre berufliche Handlungs-kompetenz, die im Krankenpflegegesetz verankert ist, besser fördern, in der gesetzlich geforderten Praxisanleitung oder während des zeitlich begrenzten Projektes einer Schülerstation?
Der vorliegende Regionalbericht dokumentiert den Forschungsprozess und die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojektes „Sozialraumorientierte kommunale Planung von Hilfe- und Unterstützungsarrangements für Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter“ (SoPHiA) im Zeitraum Oktober 2012 bis September 2015. Das Projekt wurde im Rahmen des Forschungsprogramms „Soziale Innovationen für Lebensqualität Im Alter“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Das Projekt zielte darauf ab, Potentiale für eine inklusiv angelegte kommunale Sozialplanung für die Lebensphase Alter zu erschließen. Sowohl die Prozesse wie die Ergebnisse der Sozialplanung sollen inklusiv gestaltet werden. Unter Inklusion verstehen wir ein Gestaltungsprinzip, eine Leitidee für die Gestaltung sämtlicher Lebensbereiche und Unterstützungssysteme von Menschen mit Behinderung. Inklusiv sollen sowohl die Prozesse wie die Gegenstände der Sozialplanung (Infrastrukturen, Angebote, Dienste) gestaltet werden. Das Faktum der Behinderung wird hierbei als ein gegebener, nicht weiter zu stigmatisierender Teil der Verschiedenheit aller Menschen verstanden, auf welche sich die Akteure in der kommunalen Planung, die Angebote und Dienste im Gemeinwesen sowie alle Bürger_innen einzustellen haben (vgl. Dieckmann et al. 2013). Dabei geht es nicht um eine Verabsolutierung inklusiver Lösungen, sondern darum traditionell separierte Planungsprozesse und -gegenstände in Bezug auf die Lebensphase Alter zusammen zu betrachten.
Inklusiv angelegte Planungsvorhaben wurden exemplarisch in zwei Modellregionen gestartet: in der Stadt Münster im ausgewählten Stadtteil Hiltrup und in der Gemeinde Wettringen im Kreis Steinfurt. In der ersten Analysephase wurden in den jeweiligen Modellregionen die Sozial- und Infrastrukturdaten sowie Planungsverfahren in den Handlungsfeldern Behindertenhilfe und Altenhilfe/Seniorenarbeit untersucht. In der Interventionsphase wurde in den beiden Sozialräumen ein partizipativer Planungsprozess mithilfe verschiedener Strategien und Methoden durchgeführt. Die empirische Evaluation ergänzt und reflektiert die unmittelbaren Erfahrungen im Prozess und liefert neben den Ergebnissen der Analyse der Sozialdaten und der Planungstraditionen wichtige Hinweise für die Generalisierbarkeit der Ergebnisse und die Entwicklung eines allgemeinen Manuals für eine inklusive kommunale Sozialplanung für das Alter, in der die Teilhabe- und die Senioren-/Altenhilfeplanung sozialraumbezogen zusammengeführt werden.
Der vorliegende Regionalbericht dokumentiert den Forschungsprozess und die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojektes „Sozialraumorientierte kommunale Planung von Hilfe- und Unterstützungsarrangements für Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter“ (SoPHiA) im Zeitraum Oktober 2012 bis September 2015. Das Projekt wurde im Rahmen des Forschungsprogramms „Soziale Innovationen für Lebensqualität Im Alter“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Das Projekt zielte darauf ab, Potentiale für eine inklusiv angelegte kommunale Sozialplanung für die Lebensphase Alter zu erschließen. Sowohl die Prozesse wie die Ergebnisse der Sozialplanung sollen inklusiv gestaltet werden. Unter Inklusion verstehen wir ein Gestaltungsprinzip, eine Leitidee für die Gestaltung sämtlicher Lebensbereiche und Unterstützungssysteme von Menschen mit Behinderung. Inklusiv sollen sowohl die Prozesse wie die Gegenstände der Sozialplanung (Infrastrukturen, Angebote, Dienste) gestaltet werden. Das Faktum der Behinderung wird hierbei als ein gegebener, nicht weiter zu stigmatisierender Teil der Verschiedenheit aller Menschen verstanden, auf welche sich die Akteure in der kommunalen Planung, die Angebote und Dienste im Gemeinwesen sowie alle Bürger_innen einzustellen haben (vgl. Dieckmann et al. 2013). Dabei geht es nicht um eine Verabsolutierung inklusiver Lösungen, sondern darum traditionell separierte Planungsprozesse und -gegenstände in Bezug auf die Lebensphase Alter zusammen zu betrachten.
Inklusiv angelegte Planungsvorhaben wurden exemplarisch in zwei Modellregionen gestartet: in der Stadt Münster im ausgewählten Stadtteil Hiltrup und in der Gemeinde Wettringen im Kreis Steinfurt. In der ersten Analysephase wurden in den jeweiligen Modellregionen die Sozial- und Infrastrukturdaten sowie Planungsverfahren in den Handlungsfeldern Behindertenhilfe und Altenhilfe/Seniorenarbeit untersucht. In der Interventionsphase wurde in den beiden Sozialräumen ein partizipativer Planungsprozess mithilfe verschiedener Strategien und Methoden durchgeführt. Die empirische Evaluation ergänzt und reflektiert die unmittelbaren Erfahrungen im Prozess und liefert neben den Ergebnissen der Analyse der Sozialdaten und der Planungstraditionen wichtige Hinweise für die Generalisierbarkeit der Ergebnisse und die Entwicklung eines allgemeinen Manuals für eine inklusive kommunale Sozialplanung für das Alter, in der die Teilhabe- und die Senioren-/Altenhilfeplanung sozialraumbezogen zusammengeführt werden.