Evangelische Hochschule Ludwigsburg
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Die Arbeit untersucht den historischen Gegenstand des Volkstribunats in der Epoche der römischen Republik auf Anschlussfähigkeit an Diskurse zur Geschichte und Identität der Sozialen Arbeit.
Unter Bezugnahme auf die Denkfigur „Sozialen Arbeit als Gedächtnisort und Offenes Archiv sozialer Konflikte“ von Susanne Maurer, wird argumentiert wie unter Gesichtspunkten von sozialen Fragen, sozialen Bewegungen, Gemeinwesensarbeit, Lebensweltsorientierung und Wirkungsgeschichte das Volkstribunat der römischen Antike in historischer Beziehung zur Sozialen Arbeit der Moderne steht.
Das Engagement junger Menschen ist durch Übergänge im Lebenslauf bedroht. So scheint es zumindest im Gespräch mit Hauptamtlichen und Funktionär*innen. Die vorliegende Arbeit betrachtet daher anhand eines standardisierten Online-Fragebogens die Auswirkung von Übergängen auf das Engagement von 267 Proband*innen sowie die Bedingungen, unter denen das Engagement fortgeführt, beendet, pausiert, gewechselt oder neu begonnen wird. Dafür werden die Übergänge nach Beendigung der Schule (erste Schwelle) und am Eintritt in die Erwerbstätigkeit (zweite Schwelle) betrachtet. Dabei wird deutlich, dass die Übergänge selbst keine einschneidenden Beendigungsquoten verzeichnen (10,6% an der ersten Schwelle; 12,8% an der zweiten Schwelle). Der größte Teil der Engagierten führte sein Engagement sogar (verändert) fort (65,5% an der ersten Schwelle; 72,6% an der zweiten Schwelle). Hauptgründe für die Beendigung, Pausierung oder den Wechsel eines Engagements sind die Rahmenbedingungen der neuen Lebenssituation, sowie insbesondere der Faktor Zeit. Gleichzeitig eröffnen sich – unter anderem aus der Perspektive des Freiwilligenmanagements – sechs Wirkungsdimensionen, um die Bindung junger Engagierter auch in Übergängen zu stärken und damit die Fortführung eines Engagements zu unterstützen.
In der Kinder- und Jugendhilfe kommen Fachkräfte in verschiedenen Kontexten mit Straffälligkeit im Jugendalter in Kontakt. Anknüpfend daran beantwortet diese Arbeit
die folgende Frage: Welche Chancen und Grenzen birgt das deutsche Jugendhilfesystem in der Intervention und Rückfallprävention bei Straffälligkeit im Jugendalter?
Zunächst ist Jugenddelinquenz oft normal und zeitlich begrenzt. Jedoch kann sie nach Böhnischs Theorie der Lebensbewältigung auch ein Bewältigungsversuch schwieriger
Lebenslagen sein, wobei durch Devianz versucht wird, an Selbstwirksamkeit, Anerkennung und Selbstvertrauen zu gewinnen. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben hierauf bedingten Einfluss, da häufig (strukturelle) Grenzen auftreten. So erreichen sie oft nicht alle jungen Menschen. Wenn Maßnahmen gerichtlich auferlegt und somit erzwungen werden, kann sich dies ebenfalls negativ auswirken. Auch sind Plätze, insbesondere in stationären Einrichtungen, begrenzt und haben oft diverse Aufnahmebedingungen, sodass nicht alle jungen Menschen eine Chance haben. Demgegenüber stehen jedoch auch Chancen, wie die Förderung der jungen Menschen, ihre Emotionen verbal, anstatt durch Devianz zum Ausdruck zu bringen. Auch das Knüpfen und Aufrechterhalten von Beziehungen wird gefördert. Die Kinder- und Jugendhilfe hat somit vielerlei positive Einflussmöglichkeiten, was jedoch durch verschiedene Grenzen erschwert wird. Dies gibt den Anlass für die zukünftige Arbeit, Möglichkeiten zu finden, um diese Grenzen
zu überwinden.
Die Betreuungsreform 2023 zielt darauf ab, die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung zu stärken. In diesem Kontext erhalten die Wünsche der betreuten Personen ein neues Maß an Bedeutung. Diese Wünsche sind nun grundsätzlich verbindlich für rechtliche Betreuer*innen und sollen von ihnen ermittelt werden. Zur Ermittlung dieser Wünsche soll, falls erforderlich, auf Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung zurückgegriffen werden.
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, Anregungen für die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung zu geben. Da es sich bei der Unterstützten Entscheidungsfindung um ein vergleichsweise neues Konzept handelt, für das noch verbindliche Standards zur praktischen Umsetzung fehlen, werden die folgenden Fragestellungen untersucht: Welche Methoden zur Ermittlung von Wünschen gibt es bereits in der Sozialen Arbeit? Inwiefern können diese für die Unterstützte Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung genutzt werden?
Um diese Forschungsfragen zu beantworten, wurde eine umfangreiche Literaturrecherche durchgeführt. Dabei wurden bestehende Methoden in der Sozialen Arbeit identifiziert, die zur Ermittlung von Wünschen dienen. Zudem wurde analysiert, wie diese Methoden für die Anwendung in der rechtlichen Betreuung adaptiert werden können. Diese Bachelorarbeit zeigt, dass in der Sozialen Arbeit keine einheitliche Definition des Begriffs "Methode" existiert und dass die angewandten Methoden für die Unterstützte Entscheidungsfindung personenzentriert sein müssen. Darüber hinaus wird deutlich, dass diese Methoden einen erheblichen zeitlichen Aufwand und fachliche Expertise erfordern. Dies führt dazu, dass die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen gemäß dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) für rechtlich betreute Personen empfehlenswert ist. Für rechtlich Betreute hingegen, die entscheidungsfreudig sind, stehen Arbeitshilfen zur Verfügung, die von rechtlichen Betreuer*innen selbst angewandt werden können, um die Wünsche der betreuten Personen zu ermitteln.
In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sinken neben den Mitgliederzahlen auch die Zahlen der Gottesdienstbesucher*innen stetig. In Freikirchen, wie dem International Christian Fellowship (ICF), hingegen werden die Gottesdienste vor allem von Menschen unter 35 Jahren deutlich besser besucht. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit den Fragen: „Welche Anforderungen haben Besucher*innen einer Gemeinde der Evangelischen Landeskirche und einer Freikirche in Württemberg an einen Gottesdienst?“ Und: „Welche Elemente anderer Gottesdienste könnte die Evangelische Landeskirche in Württemberg übernehmen, um mehr Menschen zu erreichen?“. Um die Forschungsfragen zu
beantworten, wurde eine quantitative Studie mit insgesamt
210 Befragten unter den Gottesdienstbesucher*innen der Evangelischen Friedenskirchengemeinde Ludwigsburg und dem ICF Ludwigsburg durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen auf, dass die Befragten im ICF großen Wert auf das Wachstum ihres Glaubens und die Beziehung zu Gott bzw. Jesus legen, während es den Befragten in der Landeskirche wichtiger ist, zur Ruhe zu kommen und Kraft zu tanken. Auch im Blick auf die Musik und die Gemeinschaft unterscheiden sich die Meinungen zwischen den Gemeinden stark. Daraus kann geschlossen werden, dass die EKD besonders in diesen Bereichen Veränderungen an ihren Gottesdiensten vornehmen sollte, um wieder mehr Menschen zu erreichen.