Evangelische Hochschule Ludwigsburg
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Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welchen Auftrag die Soziale Arbeit vor dem Hintergrund einer Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit und der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere von mehrfachbehinderten Menschen hat und wie dieser Auftrag zu gestalten ist. Im Fokus stehen soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte ebenso wie die internationalen gesetzlichen Vorgaben. Betriebswirtschaftliche Aspekte werden außer Acht gelassen.
Die Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit lautet: Wie gestaltet sich der Auftrag der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund der Lebensweltorientierung und den Menschenrechten im Kontext der Teilhabe mehrfachbehinderter Menschen im Berufs- und Arbeitsalltag? Für die Beantwortung der Forschungsfrage findet eine Analyse der Darstellung der Arbeitssituation von mehrfachbehinderten Menschen in Deutschland in der Fachliteratur sowie der Bewertung betroffener Expert*innen in exemplarischen Befragungen statt. Mögliche Hinderungsgründe für die soziale Teilhabe am Arbeitsleben sollen aufgezeigt werden, um im Sinne des Triple-Mandats der Sozialen Arbeit Möglichkeiten für gerechtere Teilhabe am Arbeitsleben zu benennen.
Dafür werden zunächst für die Bachelorarbeit grundlegende Begriffe erläutert (2). Anschließend wird auf die Soziale Arbeit (3) und die Situation von Menschen mit Beeinträchtigung im Arbeitsleben in Deutschland (4) eingegangen. Dem folgt eine exemplarische Darstellung der Sichtweise betroffener Personen (5) und eine vergleichende Analyse (6) der Ergebnisse aus der fachlichen Analyse (4) und der Befragung der Expert*innen (5). Schließlich werden Ansätze für eine gelingendere Teilhabe am Arbeitsleben (7) herausgearbeitet. Zum Schluss wird die Forschungsfrage beantwortet (8) und ein Fazit (9) gezogen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie enttabuisierte und inklusive Sozialräume mit Menschen mit Depression gestaltet werden können. Hierzu wird Fachliteratur in Bezug auf den Zusammenhang von Tabuisierung und Depression analysiert, um herauszufinden, welche Rahmenbedingungen mit Menschen mit und ohne Depression gestaltet werden könnten, damit enttabuisierter über Depression geredet werden kann. Um zu zeigen, inwieweit durch die Soziale Arbeit inklusive und enttabuisierte Räume gestaltet werden können, die bei der positiven Lebensgestaltung von Menschen mit Depression hilfreich sein könnten.
Das Kinder- und Jugendhilferecht des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird nach knapp 20 Jahren des Bestehens auf seine Aktualität und Praktikabilität hin geprüft. Dabei spielt auch das Thema der Inklusion eine nicht zu unterschätzende Rolle. Unter den Stichworten der „großen Lösung“ oder auch der „inklusiven Lösung“ wird eine Zusammenführung der Zuständigkeiten hin zu einer alleinigen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Behinderungen diskutiert. Dabei soll ersichtlich werden, worum sich die aktuellen Inklusionsdiskurse in der Kinder- und Jugendhilfe drehen und wodurch diese weiter vorangetrieben werden können.
Deutlich wird hierbei das Aufeinandertreffen zweier Professionen, welche vor dem Hintergrund verschiedener Grundhaltungen den vorliegenden Gesetzesentwürfen in differenzierter Weise kritisch gegenüberstehen. Dabei zeigt sich jedoch auch, dass über die Forderung nach einem inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz weitgehende Einigkeit besteht. Notwendig ist somit eine intensive Auseinandersetzung der beteiligten Professionen mit ihren Grundhaltungen, auf die ein Prozess der gemein-samen Erarbeitung eines solchen Gesetzes, unter Beteiligung der hiervon Betroffenen sowie deren Interessensvertretungen, folgen muss.