Evangelische Hochschule Ludwigsburg
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Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welchen Auftrag die Soziale Arbeit vor dem Hintergrund einer Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit und der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere von mehrfachbehinderten Menschen hat und wie dieser Auftrag zu gestalten ist. Im Fokus stehen soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte ebenso wie die internationalen gesetzlichen Vorgaben. Betriebswirtschaftliche Aspekte werden außer Acht gelassen.
Die Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit lautet: Wie gestaltet sich der Auftrag der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund der Lebensweltorientierung und den Menschenrechten im Kontext der Teilhabe mehrfachbehinderter Menschen im Berufs- und Arbeitsalltag? Für die Beantwortung der Forschungsfrage findet eine Analyse der Darstellung der Arbeitssituation von mehrfachbehinderten Menschen in Deutschland in der Fachliteratur sowie der Bewertung betroffener Expert*innen in exemplarischen Befragungen statt. Mögliche Hinderungsgründe für die soziale Teilhabe am Arbeitsleben sollen aufgezeigt werden, um im Sinne des Triple-Mandats der Sozialen Arbeit Möglichkeiten für gerechtere Teilhabe am Arbeitsleben zu benennen.
Dafür werden zunächst für die Bachelorarbeit grundlegende Begriffe erläutert (2). Anschließend wird auf die Soziale Arbeit (3) und die Situation von Menschen mit Beeinträchtigung im Arbeitsleben in Deutschland (4) eingegangen. Dem folgt eine exemplarische Darstellung der Sichtweise betroffener Personen (5) und eine vergleichende Analyse (6) der Ergebnisse aus der fachlichen Analyse (4) und der Befragung der Expert*innen (5). Schließlich werden Ansätze für eine gelingendere Teilhabe am Arbeitsleben (7) herausgearbeitet. Zum Schluss wird die Forschungsfrage beantwortet (8) und ein Fazit (9) gezogen.
In der vorliegenden Bachelorthesis wird die Frage behandelt, wie Teilhabe am Arbeitsleben für Klient*innen von Förder- und Betreuungsbereichen (FuB) / Tagesförderstätten umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.
Unter Einbeziehung von Forschungsergebnissen und der UN-Behindertenrechtskonvention wird aufgezeigt, dass der aktuelle Stand in tagesstrukturierenden Einrichtungen nicht zukunftsfähig ist und es einen Veränderungsbedarf gibt. Das Ziel der Bachelorthesis war es, darzulegen, wie die Weiterentwicklung des FuB aussehen kann. Dabei sollte es nicht darum gehen, was ein Individuum können oder leisten muss, um Zugang zu entsprechenden Angeboten zu erhalten, sondern – entsprechend des Grundgedankens der Inklusion – darum, die Einrichtungen gemäß den Anforderungen der UN-BRK weiterzuentwickeln und sie so zu gestalten, dass mehr Teilhabe möglich wird.