Evangelische Hochschule Nürnberg
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Im Rückgriff auf die eigene Dissertation zum Thema „Kindliches Lernen und pädagogisches Handeln – Subjektive Theorien angehender KindheitspädagogInnen wird hier noch einmal subjektorientierten Ansätzen zum Lernen und pädagogischen Handeln im Kindergarten nachgegangen. Sie ist von dem Anspruch getragen, sich nicht in die vielschichtigen Erhebungen und Veränderungsdiskurse über die Pädagogik des Kindergartens einzureihen, sondern vielmehr die subjektiven Aspekte und Meinungen zu den Konstrukten ‚kindliches Lernen‘ und ‚pädagogisches Handeln‘ herauszuarbeiten, die die Basis der Handlungen pädagogischer Fachkräfte bilden und folglich auch grundlegend für die Arbeit mit wissenschaftlichen Theorien im Rahmen der Professionalisierung sind. Es wird versucht, das vorhandene ‚implizite Wissen‘ von angehenden KindheitspädagogInnen zu eruieren. Um die individuellen Verständnisse der Fachkräfte zum kindlichen Lernen und pädagogischen Handeln im Kindergarten zu untersuchen, wird das methodologische Konzept der subjektiven Theorien herangezogen. Es versucht, Intentionen und Ziele für das eigene Handeln aufzuspüren und die handlungsleitenden Theorien für die pädagogische Arbeit nutzbar zu machen.
Im Widerspruch zum klassischen Bild von der „Lebenstreppe“, die ab dem 35. Lebensjahr kontinuierlich bergab führt, sei hier ein Entwurf gezeichnet, der den Blick nach „oben“ lenkt, im Sinne der Vervollständigung des eigenen Lebensbildes, einer zunehmenden Ausdifferenzierung der eigenen Persönlichkeit - trotz oder gerade wegen der besonderen Herausforderungen, die der späte Lebensabschnitt mit sich bringen kann. Orientiert an der Redewendung „Alter ist nichts für Feiglinge“ liefert die Gerontologie als Wissenschaft genügend Belege, die zu diesen Veränderungen ermutigen können.
Die Autorin möchte den Wunsch hinzufügen, dass allen „Mutigen“, die diesen Schritt wagen, eine reiche Farbpalette zur Verfügung steht, die es ermöglicht, die Landschaft des eigenen Lebens, die es fürderhin auszumalen gilt, in vielfältigen, lebendigen und warmen Tönen zu zeichnen.
Widerstand und Versuchung
(2022)
Führen mit Symbolen im diakonisch-kirchlichen Umfeld. Personalführung in Zeiten der Unsicherheit
(2022)
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Viele Menschen empfinden eine große Unsicherheit. Abstand halten, Maske tragen, Kontakte vermeiden: Verstärkt Corona die soziale Ungleichheit? Wie verändert sich unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten? Sicher ist, dass Corona laut Untersuchungen (BSI 2020) die Digitalisierung der Arbeitswelt beschleunigt.
Diakonisches Handeln gehört zum Wesen der Kirche. Der Auftrag der Nächstenliebe ist in der Bibel breit bezeugt. Glaube und Liebe, Gottesliebe und Nächstenliebe unter der Perspektive der Hoffnung bilden den Kern kirchlichen Handelns. Sie werden in der Bibel
im Doppelgebot der Liebe zusammengefasst. Hier liegen die Wurzeln des Diakonats (vgl. Noller 2016; Härle 2011; Schmidt 2006). Für die Rummelsberger Diakon:innen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ist insbesondere Mt 25, 31-46 von gewichtiger
Bedeutung. Die sieben Werke der Barmherzigkeit, wie sie beispielsweise im Altarraum der Philippuskirche in Rummelsberg zu sehen sind, wirken als biblische Leitbilder für das Handeln von Diakon:innen: Durstige tränken, Hungrige speisen, Gefangene besuchen, Tote bestatten, Kranke heilen, Fremde beherbergen und Nackte bekleiden wird übersetzt
und aktualisiert in professionelles Hilfehandeln im Kontext des jeweiligen Dienstauftrages.
Damit leben sie die Verkündigung der Menschenfreundlichkeit Gottes in Wort und Tat.
Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.
In der Auseinandersetzung mit dem erstarkten Rechtspopulismus zeigt sich, dass dessen langjähriger Misserfolg nicht auf eine erhöhte ‚Resilienz‘ der deutschen Bevölkerung zurück- zuführen ist, denn immer deutlicher zeigt sich, dass Deutschland für seinen Kampf um die Bewahrung der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung eher schlecht gewappnet er- scheint. Dafür lassen sich eine Vielzahl von möglichen Begründungen anführen, aber ein ganz wesentlicher Grund liegt nach meiner Ansicht auch darin, dass in Deutschland der ‚Rechtsstaat‘ lange vor der ‚Demokratie‘ etabliert wurde. Dies resultiert nicht nur aus einem gewissen ‚Fremdeln‘ der traditionsreichen deutschen Staatsrechtslehre mit einer der Grund- lagen unseres liberal-demokratischen Gemeinwesens: dem ‚Pluralismus‘. Sondern auch – wie im Folgenden gezeigt wird – in einer insgesamt wenig elaborierten Auseinandersetzung mit diesem Begriff.
Genauer hinsehen
(2022)
Es heißt, die Corona-Pandemie wirke wie ein Brennglas, in dem die Dinge größer und schärfer zu Tage träten. Sehen wir jetzt tatsächlich schärfer – und wenn ja, was? Und sehen wir dabei auch etwas Neues? Sind wir als Einzelne und als Gesellschaft bereit, wirklich genauer hinzusehen? Sind wir bereit zu lernen, dass es ›nach der Pandemie‹ nicht zu dem Zustand ›vor der Pandemie‹ zurückgehen kann? Sind wir bereit, uns auf allen Ebenen unserer Gesellschaft den nun so klar zu Tage tretenden Herausforderungen zu stellen? Werden wir der allzu verständlichen Sehnsucht, zur ›Normalität‹ zurückzukehren, widerstehen und Konsequenzen ziehen? Weil wir gemerkt haben, dass sich etwas ändern muss – und dass sich auch etwas ändern kann.
Wann und wodurch entstehen bei Studierenden kritisch-reflexive Sichtweisen auf die Gender-Thematik? Was kann und was muss gute Lehre zu diesem Thema bieten? Ist die Gender-Thematik in Theorie und Praxis so komplex, dass sie Studierende verstört? Wie kann der aktuelle Forschungsstand vermittelt und Impulse gegeben werden? Was ist im Rahmen von Hochschule und insbesondere einer kirchlichen Hochschule möglich?
Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland im Demokratieindex der Economist Intelli- gence Unit (vgl. Kekic 2007) als vollständige und stabile Demokratie geführt wird, (vgl. The Economist 2022) zeigen sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren doch auch nicht zu unterschätzende demokratiegefährdende und/oder demokratiefeindliche Tendenzen (vgl. Zick/Küpper 2021). Diese lassen sich z.B. am Phänomen der Politikverdrossenheit bestimmter Risikogruppen festmachen (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2017, 2020), aber auch am Erstarken extremer politischer Gewalt (vgl. BMI 2021) sowie der Zunahme antisemitischer Straftaten (vgl. BMI 2017) bzw. der Verbreitung rassistischer Vorurteile (vgl. DeZIM 2022). Vor diesem Hintergrund wird – schon seit längerem – auch in der Sozialen Arbeit die Förderung von Demokratie als professionelle Aufgabe verstanden (vgl. Geisen u.a. 2013; Mührel/Birgmeier 2013; Köttig/Röh 2019). Gesellschaftliche Teilhabe, Inklusionsvermitt- lung und Exklusionsvermeidung sind dabei schon immer gesellschaftspolitischer Auftrag der Sozialen Arbeit, was insbesondere im professionstheoretischen Selbstverständnis der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zum Ausdruck kommt (vgl. Staub-Bernasconi 2019).