Evangelische Hochschule Nürnberg
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Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) wird die Norm formuliert, dass die Jugendarbeit bzw. die Jugendverbände „nicht irgendeine Partizipation“ (Sturzenhecker 2014: 225 f.) ermöglichen sollen, sondern eine Beteiligung, die bewusst auf die Übernahme von Verantwortung für sich und andere zielt. Während die Rolle der Jugendverbände als demokratiebildende und -stabilisierende Akteure theoretisch hinreichend reflektiert und konzeptionell fest in den Leitbildern und Programmatiken verankert ist, ist das Wissen über die Realität demokratischer Prozesse in der Jugendverbandsarbeit und deren Bedeutung für die politische Mündigkeit junger Menschen vergleichsweise überschaubar.
Diesbezügliche Studien fokussieren entweder auf die tatsächliche demokratische Organisationsstruktur (vgl. Riekmann 2012) oder thematisieren die positive Wirkung der Jugendverbandsarbeit im Hinblick auf außerverbandliche politische Aktivität (vgl. Landesjugendring Nordrhein-Westfalen 2010: 31). Argumentiert wird dabei häufig aus der Perspektive der Erwachsenen(organisation), die Sichtweise der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bleibt dagegen in der Regel unberücksichtigt. Angesichts der viel zitierten Krise der Demokratie sind die Erfahrungen mit demokratischen Entscheidungs- und Teilhabeprozessen im Jugendverband aber sowohl für die jungen Menschen als den zukünftigen demokratischen Akteuren als auch für die Zukunft der Demokratie als Staatsform selbst von entscheidender Bedeutung (vgl. Bergsdorf 2017). Es stellt sich daher die Frage, ob der durch die Jugendverbände selbst behauptete Anspruch, „Werkstätten der Demokratie“ (Deutscher Bundesjugendring 2004) zu sein, der Realität gerecht wird (vgl. Sturzenhecker 2014).
Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland im Demokratieindex der Economist Intelli- gence Unit (vgl. Kekic 2007) als vollständige und stabile Demokratie geführt wird, (vgl. The Economist 2022) zeigen sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren doch auch nicht zu unterschätzende demokratiegefährdende und/oder demokratiefeindliche Tendenzen (vgl. Zick/Küpper 2021). Diese lassen sich z.B. am Phänomen der Politikverdrossenheit bestimmter Risikogruppen festmachen (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2017, 2020), aber auch am Erstarken extremer politischer Gewalt (vgl. BMI 2021) sowie der Zunahme antisemitischer Straftaten (vgl. BMI 2017) bzw. der Verbreitung rassistischer Vorurteile (vgl. DeZIM 2022). Vor diesem Hintergrund wird – schon seit längerem – auch in der Sozialen Arbeit die Förderung von Demokratie als professionelle Aufgabe verstanden (vgl. Geisen u.a. 2013; Mührel/Birgmeier 2013; Köttig/Röh 2019). Gesellschaftliche Teilhabe, Inklusionsvermitt- lung und Exklusionsvermeidung sind dabei schon immer gesellschaftspolitischer Auftrag der Sozialen Arbeit, was insbesondere im professionstheoretischen Selbstverständnis der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zum Ausdruck kommt (vgl. Staub-Bernasconi 2019).
Ausgehend von der dialektischen Verschränkung der Diskurse um Inklusion und Raum wird das von Jürgen Habermas als konstitutiv für das Inklusionsparadigma postulierte Theorem der „Einbeziehung des Anderen“ als Herausforderung für die räumliche Organisation und Strukturierung von Bildungslandschaften beschrieben. Insofern schärft der folgende Beitrag den Blick für die „utopischen Überschüsse“ der Produktion und Aneignung inklusiver und heterogenitätssensibler Bildungsräume.