Evangelische Hochschule Nürnberg
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Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem soziologischen Phänomen der „Systemsprenger“, das in der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren an Relevanz gewonnen hat und durch den medialen Einfluss auch gesellschaftliche Bedeutung erlangte.
Der Bachelorarbeit wurde die Forschungsfrage zu Grunde gelegt, ob es einen progressiveren Umgang mit systemprüfenden Heranwachsenden im System der Kinder- und Jugendhilfe benötigt. Um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen und sozialpädagogische Interventionsmöglichkeiten zu evaluieren, wurden leitfadengestützte Expert:inneninterviews mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe geführt. Anhand der Kategorisierung, Auswertung und Interpretation der Interviews konnten Ergebnisse generiert werden, die der Beantwortung der Forschungsfrage dienlich waren. Des weiteren wurden anhand der literarischen Fundierung im Theorieteil der wissenschaftlichen Arbeit inhaltliche Aspekte repräsentiert und in ihrer Relevanz für die vorliegende Thematik dargelegt. Anhand der erlangten Erkenntnisse aus den durchgeführten Expert:inneninterviews und der literarischen Fundierung konnte konkludiert werden, dass der Umgang mit systemprüfenden Kindern und Jugendlichen hinsichtlich seiner Aktualität und Angemessenheit reformbedürftig ist. Basierend auf den Kenntnissen, die im Rahmen der Bachelorarbeit gewonnen werden konnten, bedeutet dies, dass es neue Konzepte, progressivere Methoden und diverse Interventionsmaßnahmen zur Betreuung von Heranwachsenden mit systemprüfendem Verhalten benötigt.
Ausgehend von der hauptsächlichen Verortung pädagogischer Präventivmaßnahmen bezogen auf die Bearbeitung von Rechtsextremismus in der Jugendhilfe befasst sich die vorliegende Arbeit mit der Forschungsfrage: Was wissen Nutzer:innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg über den NSU-Komplex?
Die empirische Interview-Studie ergründet dabei, inwieweit Politische und Demokratische Bildung am Beispiel des NSU-Komplexes in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit betrieben wird und leistet dabei einen Beitrag zur Schließung der entsprechenden Forschungslücke.
Im theoretischen Teil der Arbeit wird die Genese des NSU-Komplexes in Zusammenhang mit Offener Kinder- und Jugendarbeit sowie das Wirken des NSU-Komplexes in Nürnberg beschrieben. Obgleich der NSU-Prozess vorläufig abgeschlossen ist, wird die Notwendigkeit einer weiteren Aufarbeitung des NSU-Komplexes betont. Zudem wird der aktuelle Forschungsstand bezogen auf den Rechtsextremismus-Begriff und bezogen auf die Rechtsextremismuspräventionsforschung skizziert. In einer weiteren Fokussierung auf die pädagogische Bearbeitung rechtsextremer Phänomene wird Politische Jugendbildung in ihren Aufgaben und Ansätzen beschrieben. Obgleich die rassismuskritische Bildungsarbeit und die geschlechterreflektierte Rechtsextremismusprävention in der Literatur stark resonieren, scheint insbesondere die Menschenrechtspädagogik in den pädagogischen Angeboten der Nürnberger Praxis Anwendung zu finden.
Im praktischen Teil der vorliegenden Arbeit werden episodische Interviews mit Nutzer:innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (n=8) zur Beantwortung der obengenannten Forschungsfrage analysiert. In Bezug auf die interpretierbaren Wissensstände muss ein breites Wissensspektrum als Ergebnis der Forschung benannt werden, welches eine ebenso vielfältige pädagogische Begleitung einfordert. Gleichzeitig ist zu konstatieren, dass persönliche Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen zu überwiegenden Teilen vorhanden sind und wirkmächtige pädagogische Anknüpfungspunkte bieten. Während die Ergebnisanalyse der Interviews eine hohe Effektivität der Verbindung kognitiver und affektiver Lernweisen nahelegt, stehen insbesondere Mitarbeiter:innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Herausforderungen. Diese zeigen sich dabei besonders bezogen auf die eigene argumentierbare politische Haltung und ein hohes Maß an Professionalität und Reflexivität im akzeptierenden Umgang mit rechtsextremen oder pauschalisierend ablehnenden Haltungen.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellen eine relativ neue Zielgruppe für die Soziale Arbeit dar, die diese vor neue Herausforderungen stellt. In der Arbeit mit den jungen Flüchtlingen sehen sich die Fachkräfte häufig mit einer Sprachbarriere konfrontiert. Erfahrungsgemäß lässt sich diese am leichtesten über das gemeinsame Tun überwinden. Eine solche handlungsorientierte Methode ist die Erlebnispädagogik. Sie versucht den Teilnehmern durch das Angebot von nicht alltäglichen Ereignissen Erlebnisse zu ermöglichen, aus denen sie im Anschluss mit Hilfe von Reflexion Erfahrungen und Erkenntnisse ziehen, die sie in ihren Alltag transferieren und dort anwenden können.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellen auch für die Erlebnispädagogik eine neue und spezielle Zielgruppe dar. Dies bedeutet für die Planung, dass auf mehrere zielgruppenspezifische Besonderheiten geachtet werden muss. Neben der Sprachbarriere sind dies aufeinandertreffende kulturelle Differenzen, das Problem koedukativer Gruppenkonstellationen und die Gefahr der Retraumatisierung durch die angebotenen Ereignisse.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weisen besondere Bedarfe und Problemlagen auf, die es von den Fachkräften zu beachten gilt. In ihrem Alltag wirken auf sie zahlreiche Belastungsfaktoren. Die schwerwiegendsten sind meist die Trennung von der Herkunftsfamilie, ein unsicherer Aufenthaltsstatus, schulische Überforderung und aus all dem resultierende psychische Belastungen. Diese Belastungen und das Gefühl, grundlegende Lebensentscheidungen nicht selbst treffen zu können, sondern von Entscheidungen der Ausländerbehörde abhängig zu sein, führen bei den Betroffenen häufig zu einer geringen Selbstwirksamkeitserwartung. Die Stärkung dieser stellt das Hauptziel bei den angestellten konzeptionellen Überlegungen dar. Dieses Ziel kann mit typischen erlebnispädagogischen Methoden, wie Problemlösungsaufgaben, einer mehrtägigen Tour, City-Bound oder einer Nachtwanderung bearbeitet werden. Diese Methoden sind gut geeignet für den Einsatz mit der Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Der Erlebnispädagoge muss jedoch bei Planung und Durchführung die zielgruppenspezifischen Besonderheiten berücksichtigen.
Der Selbstwert von Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe kann durch verschiedenste Gründe niedrig sein. Auftrag der Jugendhilfe ist es, die jungen Menschen ganzheitlich zu fördern, um so Benachteiligung abzubauen. Lebensthema in der Adoleszenz ist es, die eigene Identität auszubilden. Nach Wilhelm von Humboldt und Hans Thiersch geschieht dies durch Bildung. Benachteiligte Jugendliche haben oft einen erschwerten Zugang zur Bildung und weißen einen eher niedrigen Selbstwert auf. Diese Faktoren haben nicht nur einen immensen Einfluss auf ihr späteres Leben, sondern auch auf das gesellschaftliche Miteinander. Kulturelle Bildung, die alle Sinne des Menschen anspricht, stellt einen Lösungsansatz für diese Probleme dar. Durch interdisziplinäres Kunstschaffen können Jugendliche auf spielerische Art und Weise ihren individuellen Platz in der Gesellschaft finden. Auf die Frage: „Inwiefern kann mit einem interdisziplinären künstlerischen Angebot für Jugendliche in der stationären Jugendhilfe ihr Selbstwert gesteigert werden?“ möchte das Konzept KunstWERk? eine Antwort geben. Das Konzept arbeitet dabei partizipatorisch, künstlerisch-interdisziplinär und biografisch. In der vorliegenden Arbeit wird zunächst die theoretische Grundlage für das Konzept gelegt. Anschließend wird die Projektentwicklung am Beispiel einer Jugendhilfeeinrichtung skizziert.
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel herauszuarbeiten, warum jugendliche „Systemsprenger“ die „gängigen“ Hilfesysteme der Jugendhilfe sprengen. Im Zuge dessen ergibt sich auch die Frage, wie ein gelingendes Angebot für „Systemsprenger“ gestaltet werden müsste.
Zu diesem Zweck wird sich zunächst mit verschiedenen Begrifflichkeiten dieser Thematik kritisch auseinandergesetzt, anschließend werden Jugendliche im Allgemeinen aus dem Blickwinkel der Entwicklungspsychologie betrachtet. Da Aggression und Gewalt in der Arbeit mit „Systemsprengern“ eine große Rolle spielen, werden in diesem Zusammenhang Ursachen für die Entstehung aggressiven und gewalttätigen Verhaltens sowie Diagnostik und Störungsbilder und Ausprägungen von Aggression näher beleuchtet.
Mit Hilfe der JULE-Studie sowie der NAlS-Studie und der „Systemsprengerstudie“ soll schließlich ein Einblick in die Lebenswelten Familie, Schule und Peer-Group bzw. Alltag von jugendlichen „Systemsprengern“ gegeben werden.
Abschließend wird nach der Systematik des Sechs-Schritts untersucht, wie ein idealtypisches Angebot für „Systemsprenger“ konzipiert sein müsste, dafür werden zwei reale Beispielangebote herangezogen.
Die Frage, nach dem „Warum“ ergab, dass bei jugendlichen „Systemsprengern“ Multiproblemlagen vorliegen, die meist in der Herkunftsfamilie anzusiedeln sind. Die meist daraus resultierenden Verhaltensauffälligkeiten gehen mit einem Ausmaß und einer Dynamik einher, die von den „gängigen“ Hilfsangeboten der Jugendhilfe nicht gehandhabt werden können. Die Jugendlichen müssen daher oft die Einrichtung wechseln. Es kommt zu ständigen Veränderungen in der Lebenswelt und Beziehungsabbrüchen, die sich negativ auf das Vertrauen, die Motivation und Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen auswirken können, so dass es oft zu - von den Jugendlichen selbst herbeigeführten - Abbrüchen der Maßnahme kommt. Bezüglich eines idealtypischen Angebots kam man zu dem Ergebnis, dass es zwar gemeinsame Elemente wie die Gestaltung der Zielsetzung, das Menschenbild bzw. die Haltung der Mitarbeiter sowie Kriterien bei der Auswahl der Zielgruppe gibt, die bei einem Angebot für „Systemsprenger“ vorliegen sollten, um eine gelingende Arbeit zu ermöglichen, es aber trotz der Gemeinsamkeiten unterschiedliche Typen von „Systemsprengern gibt, die unterschiedliche Settings benötigen, welche in einem Angebot nicht zu vereinen sind. Viel wichtiger ist es deshalb, bei der Planung einer (neuen) Maßnahme auf diese Unterschiede einzugehen, dafür ist Verständnis für den Fall von Nöten und nach diesen Kriterien ein geeignetes Angebot auszuwählen, um das Risiko für einen erneuten Abbruch zu senken.
Objektive Overheadkosten – gibt es das? Gerade in der deutschen Sozialwirtschaft und dem Non-Profit-Sektor stehen diese Themen aufgrund nicht nachvollziehbarer Ansätze der Leistungsanbieter häufig im Diskurs.
In dieser Arbeit wird auf objektive Ansätze zur Ermittlung von Overheadkosten im Bereich Leitung, Verwaltung und Zentralverwaltungskosten eingegangen.
Nach einer ersten allgemeinen Definitionsgrundlage für verschiedene zielführende Begriffe im Zusammenhang der Sozialwirtschaft und Kennzahlengewinnung folgt eine Einführung in die Entgeltsystematik gemäß dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
Im Nachgang werden zwei bereits bestehende Ansätze zur Overheadkostengenerierung bzw. –nachvollziehbarkeit vorgestellt.
Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt auf einer ausführlichen Recherche zu vorhandenen Leitungs- und Verwaltungsstrukturen mehrerer diakonischer Kinder- und Jugendhilfe-einrichtungen in Bayern. Diese wurden anhand bestimmter Kriterien, wie Lage oder Größe, ausgewählt.
Der Fokus der Umfrage lag dabei auf den bereits vorherrschenden Strukturen und einer Datenanalyse auf Basis bestehender Entgeltvereinbarungen.
Im Anschluss wurden die Ergebnisse anhand der vorher vorgestellten Verfahrensweisen zur Bestimmung von Overheadkosten verglichen, diskutiert und interpretiert.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen neuen Ansatz zur Bestimmung von objektiven Overheadkosten am Beispiel der diakonischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Bayern zu generieren. Hierdurch können die Einrichtungen bestehende Angebote an neuen Kennzahlen prüfen, Optimierungspotenziale erschließen und anschließend umsetzen.
Das Eingehen von Kooperationen stellt eine wichtige Aufgabe für die Fachpersonen sowie Organisationen der Sozialen Arbeit dar. Jugendsozialarbeiter*innen an Schulen agieren als Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule, sodass hier ein erhöhter Kooperationsbedarf erforderlich ist. Die Arbeit befasst sich mit der professionellen Kooperation zwischen den Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit und der Erziehungsberatung, da bislang wenige gemeinsame Kooperationen ersichtlich sind. Aufgrund der besonderen Stellung von Jugendsozialarbeiter*innen kann davon ausgegangen werden, dass die Schule in ein kooperatives Geschehen mit eingebunden wird, wenngleich sie nicht direkt an einer Kooperation der pädagogischen Akteure einbezogen ist. Von einer gemeinsamen Zusammenarbeit könnten die Akteure dieser Institutionen voneinander profitieren, sowie für Adressat*innen zielgerichtete Angebote ermöglichen. Deshalb werden mit Hilfe von Experten-Interviews Anhaltspunkte erfasst, die zeigen, wie die Fachkräfte der Erziehungsberatung und der Jugendsozialarbeit an Schulen miteinander kooperieren. Indem die Ergebnisse der qualitativen Untersuchung diskutiert werden, können Perspektiven für weitere kooperative Zusammenarbeiten entstehen.
Einleitung:
Die Erziehungshilfen gehören heute zu den kontrovers diskutierten Themen in Gesellschaft
und Politik. Dabei besteht eine breite Skepsis in Bezug auf ihre Wirksamkeit und
damit auch ihre Qualität. Diesbezügliche Bedenken werden immer häufiger durch Gesellschaft,
Politik und Medien explizit formuliert. Die Akteure der Erziehungshilfen
geraten dadurch zunehmend unter Druck, Aussagen über Wirkung und Qualität ihrer
Arbeit zu treffen, um bestehende Zweifel und Misstrauen zu beseitigen und die Soziale
Arbeit selbst zu legitimieren. Sie sind herausgefordert, sich aktiv mit der Qualität und
Wirkung ihrer Arbeit auseinandersetzen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich kritisch
mit der Entwicklung der Qualitäts- und Wirkungsdebatte und geht der Frage nach,
welche Rolle die Wirkungsforschung für die Qualität der Erziehungshilfen spielt, die
sich in den letzten Jahren als eine Antwort auf die in der Gesellschaft und Politik geführten
Debatte entwickelte. Diese Haupt- und Ausgangsfrage der vorliegenden Arbeit
ist mit dem Interesse verbunden, welche Relevanz die sozialpädagogische Kompetenz
in Bezug auf Wirkung und Qualität in den Erziehungshilfen hat; denn die Kritik der
Qualitäts- und Wirkungsdebatte erstreckt sich auch auf die Kompetenzen der Sozialpädagogen.
Die Bearbeitung der Thematik erfolgt zum einen durch eine theoretische und zum anderen
durch eine praktische Auseinandersetzung. Zur Erfassung der Thematik wird zunächst
die Relevanz von Wirkungen bzw. Effekten für die Qualität der sozialen Arbeit
insbesondere im Hinblick auf die Erziehungshilfen dargestellt. Dem schließt sich die
Betrachtung der Wirkungsforschung der Erziehungshilfen mit Fokus auf ihre Ausgangspunkte,
ihre Intentionen sowie zentrale Ergebnisse an. In Anlehnung an diese Ergebnisse
wird das sozialpädagogische Kompetenzprofil im Kontext des Auftretens von
Effekten genauer sowohl auf theoretischer Grundlage betrachtet als auch durch Interviews
ehemaliger Adressaten und Fachkräfte der Erziehungshilfen dargestellt. Dem
schließt sich eine Verknüpfung einzelner Methoden mit den Interviewergebnissen an,
die positive Effekten im Hilfeverlauf besonders unterstützen können. Im sechsten Kapitel
wird der Einfluss von Ökonomisierung und Politik auf die Qualität der sozialen Arbeit
und ihr professionelles Handeln kritisch dargestellt. Daraus leiten sich sozialpolitische
Forderungen sowohl für die Politik als auch für die Soziale Arbeit ab. Die Arbeit
schließt mit einem Resümee.
Sinn des Strafens - Vergleichende Analyse von Bestrafung und Erziehung im Jugendgerichtsgesetz
(2019)
Stets wird versucht den „Sinn des Strafens“ mithilfe von Straftheorien zu erfassen. So verändert sich mit den wechselnden Ansichten über den „Sinn des Strafens“ auch die Strafpraxis. Der tatsächliche „Sinn der Strafe“ bei jugendlichen „Intensivtätern“ soll in dieser Arbeit anhand des strafrechtlichen Wandels analysiert werden. Der Schutz der Allgemeinheit wird dabei als Ziel der Strafe angegeben. Doch Rückfallstatistiken und weitere empirische Untersuchungen lassen Zweifel an der vermuteten Strafwirkung entstehen. Strafen setzt die volle Verantwortlichkeit und nötige Reife des Bestraften voraus, dies ist bei Jugendlichen nicht gewährleistet. Im Jugendstrafrecht zeigt sich, dass das bloße „Strafen“ nicht das vorrangige Ziel der jugendstrafrechtlichen Sanktionen sein soll und kann. Vielmehr wird die erzieherische Ausrichtung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) proklamiert. Die vergangenheitsgewandte Strafe ist demnach der präventiven „Erziehung“ gewichen. Folglich soll das „Bestrafen“ durch präventives und erzieherisches Wirken hinsichtlich der Legalbewährung des Straffälligen eingesetzt werden. Die erzieherische Ausrichtung des Strafrechts legitimiert demnach dessen strafrechtliche Sanktionsmaßnahmen. Dennoch bleibt offen in welchem Verhältnis die Strafe und die Erziehung im Jugendstrafrecht stehen und inwiefern Erziehung tatsächlich Eingang in das Strafrecht finden kann.
Des Weiteren ist anzumerken, dass durch die sozialpädagogischen Maßnahmen eine zunehmende Verstrickung des Jugendstrafrechts mit der Jugendhilfe in Form der Jugendgerichtshilfe veranlasst wird. Die Einführung des Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht verdeutlicht dabei eine erhebliche Ausweitung der Sozialen Kontrolle. Hierbei wird deutlich, dass der Erziehungsgedanke im JGG mit dem Ziel verbunden ist, die Sozialkontrolle durch den Prozess der Internalisierung zu erweitern. Dieser Vorgang und gestalterische Funktion des JGG muss herrschaftskritisch betrachtet werden. Auch kann die Frage gestellt werden, in wessen Interesse und in wie weit Kontrolle ausgeübt wird beziehungsweise werden darf.
Eine Vorgängeruntersuchung (https://doi.org/10.17883/fet-schriften027) hat gezeigt, unter welchen Bedingungen Prozesse des Ankommens und der “Integration“ von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erfolgreich verlaufen können. Es deutete sich bereits an, dass mit Erreichen der Volljährigkeit in der Phase des Übergangs in die selbständige Lebensführung wichtige Weichenstellungen für die Nachhaltigkeit der Integrationsverläufe verbunden sind. (Diesen eher versteckten Hinweisen sind wir jedoch seinerzeit nicht weiter nachgegangen.) In der Fachdebatte wird bezüglich des Übergangs in die Selbständigkeit vom „Leaving Care“ bzw. von „Care Leavern“ gesprochen.