Evangelische Hochschule Nürnberg
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Ausbildungsstationen ermöglichen es den Auszubildenden unter Supervision und
angemessener Anleitung durch Praxisanleitende, Schritt für Schritt mehr Verantwortung zu übernehmen und den eigenen Verantwortungsbereich erlangter Kompetenzen entsprechend auszuweiten. Dieser beinhaltet in diesem Setting die Versorgung von Pflegeempfangenden und zusätzlich die Koordination im und für den gewählten Pflege- und Stationsbereich über die gängigen Assistenztätigkeiten als Auszubildende der Pflege hinaus.
Zwar sind Ausbildungsstationen – auch Schülerstation oder Schulstation genannt – auch in Kliniken und Einrichtungen der stationären Langzeitpflege in Deutschland anzutreffen, jedoch können sich deren größtenteils unterschiedliche Konzeptionen, insbesondere für entsprechende Ausbildung von Praxisanleitenden, auf nur wenige wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Theorien zu diesem Thema stützen. Die vorliegende Arbeit nimmt daher Ausbildungsstationen in den Blick, um in Erfahrung zu bringen, ob der Einsatz auf Ausbildungsstationen Auszubildende zum/zur Pflegefachmann/-frau in ihrem Selbstständigwerden unterstützt und stellt daher die Frage: An welchen Lerngegenständen zeigt sich das Selbstständigwerden von Auszubildenden zum/ zur Pflegefachmann/-frau während ihres Einsatzes auf Ausbildungsstationen?
Zielsetzung: In der folgenden Abhandlung soll es um die Analyse des Substanzkonsums und
des Suchtverhaltens sowie die diesbezüglichen Veränderungsvorstellungen von KlientInnen
der Suchtberatungsstellen der Diakonie in Hersbruck und Neumarkt gehen. Dabei wird
zunächst untersucht inwiefern ein Multisubstanzkonsum oder Substanzkonsum in Verbindung
mit Suchtverhalten aktuell vorliegt und um welche Substanzen oder Verhaltensweisen es sich
dabei handelt. Zudem sollen die bezüglich des aktuellen Konsums bestehenden
Veränderungsbereitschaften erfasst werden. Auf Grundlage der erhobenen Daten zu
Erfahrungswerten in der Reduktion oder Abstinenz einer oder mehrerer Substanzen oder
Verhaltensweisen wird untersucht ob und inwiefern dabei eine sog. Suchtverlagerung vorliegt
oder vorlag.
Methodik: Die Daten wurden unter Einbezug von Motivational Interviewing in persönlichen
Gesprächen erhoben. Diese finden im Rahmen der Zieloffenen Suchtarbeit auf Grundlage des
Akzeptierenden Ansatzes statt. Der Kartensatz „Konsum- und Zielabklärung“ dient als
Instrument der Datenerhebung, der durch einen kurzen Fragebogen ergänzt wird.
Ergebnisse: Es zeichnet sich bei einem Großteil der Befragten ein bestehender oder
vorhergehender Multisubstanzkonsum und/oder Zusammenhang mit Suchtverhaltensweisen
ab. Dabei bestehen insbesondere im Tabakkonsum seitens der Befragten
Veränderungswünsche. Den größten Anteil im Nebensubstanzkonsum bildet Alkohol, wobei
jedoch trotz gesundheitlich riskanter Mengen eine sehr geringfügige bis gar keine
Veränderungsbereitschaft diesbezüglich besteht. Insgesamt sind die Nennungen bezüglich
des Konsums von Substanzen oder Verhalten breit gefächert. Bezüglich der
Suchtverlagerungshypothese ergibt sich durch die relativ geringe Anzahl der Befragungen kein
eindeutiges Bild. Es besteht der Verdacht, dass Medikamente (insb. Beruhigungs- und
Schlafmittel) einen Stellenwert bei einer Reduktion oder Abstinenz haben könnten. Für den
eindeutigen Beleg dieser Hypothese besteht jedoch die Notwendigkeit tiefergehende
Interviews zu führen bzw. die Anzahl der Befragungen signifikant zu erhöhen.
Schlussfolgerungen: Eine systematische Abfrage aller möglichen Substanzen und
potenziellen Suchtverhaltensweisen bietet im Beratungskontext viele Vorteile. Möglicher
riskanter Nebensubstanzkonsum oder mögliche Verhaltensproblematiken können aufgedeckt
und auch mögliche Suchtverlagerungen erkannt werden. Im Sinne der Zieloffenen Suchtarbeit
kann eine Erweiterung des bestehenden Angebots in den Suchthilfeeinrichtungen das Portfolio
sinnvoll ergänzen und somit die Erreichbarkeit von Menschen mit problematischem Konsum
erweitern
Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit war es, die Anforderungen und Aufgaben eines zentralen
Praxisanleiters zu erfassen, damit eine erfolgreiche Implementierung im stationären Setting
gelingen kann.
Dazu wurden Praxisanleitung und Praxisbegleitung unterschieden, sowie eine differenzierte
Betrachtung von zentraler und dezentraler Praxisanleitung vorgenommen. Anschließend
wurde eine Stellenbeschreibung generiert, die die Punkte Ziele, Stellenbezeichnung, Anforderungen, Aufgaben und Vergütung eines zentralen Praxisanleiters in den Fokus rückte.
Es folgten Überlegungen, die für eine erfolgreiche Implementierung in der Praxis sinnvoll erschienen. Dabei wurden die Rahmenbedingungen, sowie die Ziele, die mit einer Evaluation
eines zentralen Praxisanleiters verbunden sind, betrachtet.
Abschließend wurde ein Fazit gezogen, die Arbeit kritisch betrachtet und ein Ausblick gegeben.
Der Prozess zu einer langfristig hochwertigen Qualität in Kindertageseinrichtungen wird maßgeblich von den Leitungskräften und deren Qualifikation hierfür bestimmt. Die mannigfaltigen und diskrepanten Ansprüche, Erwartungen und Forderungen im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtung führen dabei zu einem komplexen Aufgabenbereich.
Forschungsziel vorliegender Bachelorarbeit ist zum einen die Limitation der Leitungsprofession durch die Entwicklung eines Anforderungsprofil von Kita-Leitungen und das Darlegen dieser Schlüsselkompetenzen, als auch eine Vergleichsanalyse der Kindheitspädagogik und Sozialpädagogik auf diese Leitungsprofession. Um diesem Ziel nachzugehen, werden eine systematische Literaturrecherche sowie eine Dokumentenanalyse zum Erhalt geeigneter Daten bzw. Literatur sowie dem schlussfolgenden kritischen Diskurs durchgeführt. Dieser offenbart, dass Kindheits- wie auch Sozialpädagogen trotz verschiedener Schwerpunkte durchaus in der Lage zur Übernahme der Leitungsprofession sind, dem Anforderungsprofil gerecht werden und eine gewisse Konkurrenz in der frühkindlichen Bildung formen.
Die Sozialwirtschaft ist besonderen, sich zunehmend verschärfenden Herausforderungen ausgesetzt. Beispielhaft zu nennen ist der durch demographischen Wandel begünstigte Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist es, alle Potenziale auszuschöpfen. Ein Potenzial der heutigen Zeit ist die Digitalisierung. Sozialarbeiter*innen nehmen eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des digitalen Wandels und der Entwicklung digitaler Innovationen im Sozialwesen ein. Obwohl es an empirischen Studien zu digitalen Kompetenzen von Fachkräften der Sozialen Arbeit mangelt, werden ihnen häufig defizitäre Kompetenzen unterstellt. Laut Burbulla, die 2019 die digitale Kompetenz angehender Sozialarbeiter*innen erfasst hat, verfügt auch der Nachwuchs lediglich über ein solides Basiswissen.
Die vorliegende Arbeit greift das Thema nach der Corona-Pandemie auf und zeigt Veränderungen der Arbeits- und Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft. Darüber hinaus hat die Arbeit eine empirische Studie zum Gegenstand, die die digitalen Kompetenzen Studierender der Sozialen Arbeit (n = 304) untersucht. Dies erfolgt anhand einer quantitativen Befragung Studierender der Evangelischen Hochschule Nürnberg und der Technischen Hochschule Nürnberg. Es zeigt sich ein deutlicher Digitalisierungsschub gegenüber den Ergebnissen aus 2019. Dennoch gibt es weiterhin Kompetenzbereiche, in denen Unsicherheiten und geringe Kompetenzen dominieren. Nicht zuletzt sind daher Hochschulen gefordert, ihre Absolvent*innen auf die veränderten Bedingungen vorzubereiten.
Die Ergebnisse der empirischen Forschung offenbaren, dass die Digitalisierung im Studiengang Soziale Arbeit an der EVHN eher als Randthema behandelt wird, an der TH Nürnberg hingegen als Querschnittsthema bereits fester Bestandteil ist.
Hochschulen, die die Digitalisierung im Curriculum noch als Randthema ansehen, sind dazu angehalten, ihr Lehrangebot neu zu gestalten, um die Potenziale, die die Digitalisierung bietet, gewinnbringend für das Sozialwesen zu nutzen.
Diese Arbeit beginnt im ersten Teil mit einem literaturbezogenen Überblick über die Entstehung und Zweckmäßigkeit von Emotionen. Dabei wird sowohl auf biologische, neurobiologische und kognitive Aspekte eingegangen als auch Emotionen im kulturellen Kontext betrachtet. Dies dient der Grundlage zur theoretischen Einführung der Emotion Angst und ihrer Hintergründe. Anschließend wird Angst im Kontext psychopathologischer Krankheiten betrachtet. Dabei werden verschiedene Angststörungen, die dazugehörige Epidemiologie sowie mögliche Behandlungsmethoden, mit Einbezug verschiedener Therapiemodelle, Selbsthilfemöglichkeiten und Medikamentenbehandlung, dieser Störungsbilder vorgestellt. Des Weiteren werden Unterstützungsangebote seitens der Sozialen Arbeit aufgezeigt und die Einsatzmöglichkeit von digitalen Medien beschrieben.
Im zweiten Teil der Arbeit, welcher den Forschungsteil darstellt, wird die Forschungsfrage: Welche Hilfen haben sich aufgrund von Praxiserfahrungen am besten zur Behandlung einer Angststörung bewährt? mit Hilfe eines qualitativen Leitfadeninterviews beantwortet. Das geführte Interview wird anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet. Dabei findet eine induktive Kategorienbildung statt. Inhaltlich gliedert sich das Kategoriensystem in folgende Bereiche: Erkrankung, Therapieerfahrungen und Ansatzpunkte. In der abschließenden Diskussion werden Handlungsempfehlungen generiert und daraus weitere mögliche Projekte aufgezeigt.
Schlüsselwörter: Angstkrankheiten, Angststörungen, Unterstützung, Soziale Arbeit
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Ansprüche die Generation Z an ihren Arbeitgeber hat und wie sich diese in der Sozialwirtschaft umsetzen lassen. Das Eintreten der jungen Generation in die Arbeitswelt ist mit neuen Anforderungen an einen Arbeitgeber verknüpft. Die Generation Z wünscht sich neben einem guten Gehalt auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, eine gute Work-Life-Balance, Flexibilität, sowie eine positive Arbeitsplatzkultur. Zusätzlich muss der Arbeitgeber auch dieselben Werte wie sie selbst vertreten, beispielsweise in Bezug auf Nachhaltigkeit oder Gleichberechtigung, wie der Vergleich verschiedener Studien gezeigt hat. Große Wirtschaftsbetriebe können diese Ansprüche durch eine Vielzahl an Mitarbeiterbenefits meist erfüllen, was die Untersuchung der von Gen Z angesehenen Unternehmen ergab. In der Sozialwirtschaft ist eine Umsetzung aufgrund beschränkter finanzieller und personeller Ressourcen hingegen schwierig. Basierend auf den durch dieses Vorgehen enthaltenen Ergebnissen und der zusätzlichen Durchführung eines Ideenworkshops wurden Überlegungen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzbarkeit in der Sozialwirtschaft als Resultat dieser Arbeit ausgesprochen.
Hintergrund: Die Zahl Pflegebedürftiger in Deutschland steigt, während schon jetzt von einem Fachkräftemangel im Bereich der Pflege die Rede ist. Um Personalengpässen entgegenzuwirken wird vermehrt auf die Strategie des Anwerbens von Pflegefachpersonen aus dem Ausland gesetzt. Doch trotz steigender Zahlen ausländischer Pflegefachpersonen in der beruflichen Pflege in Deutschland gestaltet sich eine berufliche Integration dieser nicht ohne Herausforderungen. Die Thematik des unterschiedlichen Pflegeverständnisses von migrierten und in Deutschland etablierten Pflegefachpersonen als Herausforderung für die berufliche Integration wird in dieser Arbeit beleuchtet.
Zielsetzung: Hierzu wird das Pflegeverständnis der migrierten sowie der in Deutschland etablierten Pflegefachpersonen herausgearbeitet. Dies soll der Identifizierung diesbezüglicher Differenzen zwischen den Betroffenen dienen. Eine erfolgreiche berufliche Integration der migrierten Pflegefachpersonen in Deutschland soll aufgrund eines unterschiedlichen Pflegeverständnisses so nicht gefährdet werden.
Vorgehen: Das Pflegeverständnis in Deutschland wird im Verlauf auf Grundlage der Qualifikation sowie der Aufgaben und Kompetenzen herausgearbeitet und in den internationalen Vergleich gesetzt. Zudem erfolgt eine Erweiterung um Aspekte, welche ebenfalls Einfluss auf das jeweilige Pflegeverständnis nehmen. Die Durchführung einer empirischen Untersuchung ergänzt die Darstellung mit weiteren Erkenntnissen hinsichtlich des unterschiedlichen Pflegeverständnisses der beteiligten Pflegefachpersonen. Anhand theoretischer Grundlagen sowie der gewonnenen Ergebnisse wird anschließend auf die berufliche Integration der migrierten Pflegefachpersonen in Deutschland eingegangen und Handlungsmaßnahmen hierzu erstellt.
Ergebnisse: Als zentrale Ergebnisse sind Differenzen hinsichtlich des Pflegeprozesses mit dessen Tätigkeiten und der hierfür notwendigen Kompetenzen in Bezug auf die Grund- und Behandlungspflege zu nennen. Der Pflegeprozess als Kern der beruflichen Pflege in Deutschland muss migrierten Pflegefachpersonen nicht immer geläufig sein. Zudem verfügen Pflegefachpersonen im Ausland über eine erweiterte Handlungsautonomie, was den Tätigkeits- und Kompetenzbereich der beruflich Pflegenden zu Deutschland unterscheidet. Diese Differenzen und die damit einhergehende unterschiedliche Ausrichtung beruflicher Pflege in Richtung „Caring“ (Deutschland) oder „Nursing“ (Ausland) machen eine erfolgreiche berufliche Integration von migrierten Pflegefachpersonen in Deutschland zur Herausforderung.
Fazit: Um eine erfolgreiche berufliche Integration migrierter Pflegefachpersonen zu erzielen ist es notwendig sowohl das Pflegefachpersonal aus dem Ausland als auch das Pflegefachpersonal in Deutschland im Vorfeld über Unterschiede, welche das Pflegeverständnis betreffen ausreichend zu informieren und zu sensibilisieren. Eine aktive Auseinandersetzung mit diesen Unterschieden ist notwendig, um ein Bewusstsein und Akzeptanz dafür bei den Beteiligten zu schaffen.
Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, inwiefern sich armutsbedingte Ungleichheiten im Bildungssystem zeigen und wie sich diese innerhalb der verschiedenen Bildungsphasen
auswirken. Zudem wird erläutert, wie institutionelle Diskriminierungen und armutsbedingte Stereotypen innerhalb des Bildungssystem zur Reproduktion von Armut beitragen und diskutiert, wie dem entgegengewirkt werden kann.
Um diese Fragen zu beantworten, wurden verschiedene Studien und Berichte ausgewertet und in Zusammenhang gesetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Armut in diskriminierender Art und Weise auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen auswirken.
Die Einflüsse der Armut zeigen sich in allen Bildungsetappen und wirken sich nachhaltig auf die Lebenschancen der Heranwachsenden aus.
Die Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen im Bildungssystem tragen entscheidend zur Reproduktion von Armut bei. Kinder erhalten aufgrund ihrer sozialen Herkunft unterschiedliche Chancen ihr Leben zu gestalten. Diese Ungleichheiten nehmen Einfluss auf die verschie-densten Lebensbereiche. Aber besonders im Bildungsbereich werden die Weichen für den weiteren Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen gestellt.
Das Bildungsniveau steht in engen Zusammenhang mit der sozialen Lage in der Menschen. Das macht deutlich, dass der Bildungsweg entscheidend für die Lebenschancen der Heranwachsenden ist. Besonders der Übergang zwischen der Primär- und Sekundarstufe I prägt den weiteren Bildungsverlauf nachhaltig. Speziell hier sind die Auswirkungen des sozio-ökonomischen Status zu beobachten.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass es Veränderungen braucht. Besonders auf sozial- und bildungspolitischer Ebene muss und kann sehr viel getan werden, um soziale Ungleichheiten zu minimieren und die Chancengleichheit herzustellen
In der vorliegenden Arbeit wurde sich mit der aktuellen Umsetzung der UN-BRK in bayerischen Kindertageseinrichtungen befasst. Hierfür wurden zunächst im theoretischen Teil die verwendeten Begrifflichkeiten definiert und die relevanten rechtlichen Grundlagen beleuchtet.
Aufbauend darauf wurde ein erster Einblick in die aktuelle Umsetzung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in bayerischen Kindertageseinrichtungen gegeben und wesentliche Qualitätsebenen gelungener Inklusion in Kindertageseinrichtungen vorgestellt. Anschließend wurden die Forschungsgrundlage beschrieben und die Forschungsfragen formuliert: Wie werden die Forderungen der UN-BRK nach einem inklusiven Bildungssystem aktuell in bayrischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt? Wie schätzen sich die Kindertageseinrichtungen selbst ein? Welcher Handlungsbedarf besteht, um die Umsetzung weiter zu fördern?
Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde ein leitfadengestütztes Experteninterview mit sieben Leitungskräften von integrativen Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Erhebung wurde in der zweiten Hälfte dieser Arbeit vorgestellt und ausgewertet. Hierfür wurde zuerst das methodische Vorgehen erläutert und anschließen die Ergebnisse dargestellt und diskutiert.
Zusammenfassend können die Forschungsfragen anhand der Erhebungsergebnisse wie folgt beantwortet werden: Die befragten Einrichtungen befassen sich bereits intensiv mit dem Thema Inklusion und befinden sich auf dem Weg hin zu inklusiven Kindertageseinrichtungen.
Es besteht allerdings noch Handlungsbedarf, sodass die Einrichtungen noch nicht als inklusiv bezeichnet werden können. Nach Selbsteinschätzung der Leitungskräfte wird Inklusion in den meisten Kindertageseinrichtungen bereits gelebt und den Rahmenbedingungen entsprechend umgesetzt. Jedoch weisen einige der Interviewten unabhängig ihrer Selbsteinschätzung auch auf Probleme und Handlungsbedarfe hin, die eine vollkommene Umsetzung von Inklusion in den Einrichtungen einschränken oder verhindern.
Um Inklusion noch besser umsetzen zu können, werden deshalb in mehreren Bereichen Forderungen an die Politik gestellt. Konkret kann aus diesen abgeleitet werden, dass ein Paradigmenwechsel auf politischer Ebene notwendig ist, um die Rahmenbedingungen zu ändern, damit ein vollumfänglich inklusives Bildungssystem möglich wird. Hierfür muss die Politik selbst inklusiv werden. Nur so können Verwaltungshürden und strukturelle Grenzen innerhalb des bestehenden Bildungssystems langfristig überwunden und die Forderung der UN-BRK nach einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen sowie lebenslanges Lernen (Art. 24 Abs. 1 UN-BRK) erfüllt werden. Außerdem können durch die Änderung der Rahmen-bedingungen neue Verbesserungspotenziale eröffnet und so neue Motivation für die Kinder-tageseinrichtungen geschaffen werden, sich zu inklusiven Einrichtungen weiterzuentwickeln. Dadurch wird verhindert, dass die Praxis auf dem aktuellen Stand verharrt und ein Anstoß zur Weiterentwicklung gegeben.
Da die Inklusion als eine der zentralen Zielsetzungen der Heilpädagogik angesehen werden kann, ist an dieser Stelle ein Appell an Heilpädagog*innen zu richten, diese Veränderung voranzutreiben.
[Aus: Zusammenfassung und Ausblick, S. 51f.]