Evangelische Hochschule Nürnberg
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In den letzten Jahren wurden immer mehr Gesetze erlassen, um Menschen in ihrer Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung zu stärken.
Um diesen gesetzlichen Forderungen nachzukommen, stellt die vorliegende Bachelorarbeit konzeptionelle Überlegungen für ein Training zur Stärkung des Selbstkonzeptes von Teilnehmenden der Berufsbildungsbereiche in Werkstätten für Menschen mit Behinderung dar.
Die Grundlagen für das Training stammen zum einen aus dem personenzentrierten Ansatz von Carl Rogers und zum anderen aus dem Empowerment-Konzept.
Daher beruht die Arbeit auf der Annahme, dass jeder Mensch nach persönlichem Wachstum und Erfüllung strebt und in ihm die Fähigkeit steckt, das ihm innewohnende Potential, zu entfalten.
Um Menschen mit Behinderung, die häufig immer noch bevormundet werden, darin zu fördern, dieses Potential zur Geltung kommen zu lassen und daraufhin selbstbestimmt leben zu können, wird das Training so gestaltet, dass die Teilnehmenden zuerst dazu angeregt werden, einen Weg zu sich selbst zu finden und aufbauend auf der Kenntnis über die eigene Persönlichkeit, Kompetenzen entwickeln, um selbstbestimmt für die eigenen Bedürfnisse einzustehen.
Nachdem zuerst der personenzentrierte Ansatz von Rogers und Empowerment einzeln vorgestellt werden, sowie auf das Thema „Arbeit“ eingegangen wird, folgt eine Zusammenführung der theoretischen Befunde. Im Anschluss erfolgen die konzeptionellen Überlegungen für die Durchführung des Trainings.
Mikrokredite etablierten sich in den 2000er Jahren als wichtiges entwicklungspolitisches
Instrument zur Armutsbekämpfung und dem Empowerment von Frauen.
Das Empowerment-Konzept bestärkt Frauen, sich auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene zu
entwickeln. Ob der Mikrokredit hierfür ein geeignetes Instrument ist, wurde in der vorliegen-
den Arbeit diskutiert und unter Heranziehung indischer Studien analysiert.
Bei der Studienanalyse zeigten sich Empowerment-Effekte auf wirtschaftlicher und sozialer
Ebene. Durch das bereitgestellte Kapital erlangten Frauen eine größere Entscheidungsmacht im Haushalt. In Folge dessen steigerten sich die Gesundheits- und Bildungsausgaben und der Standard in diesen Bereichen verbesserte sich, wovon auch die Kinder profitierten.
Des Weiteren wurden die Spar- und Konsumgewohnheiten der Frauen positiv durch den
Mikrokredit beeinflusst. Wirtschaftliche Handlungen der Kreditnehmerinnen waren hingegen
meist unrentabel und/oder sind gescheitert.
Neben den wirtschaftlichen Effekten wirkte der Mikrokredit auch auf der sozialen Ebene, vor
allem bei Krediten nach dem Selbsthilfegruppenmodell.
Grundlage hierfür waren regelmäßige angeleitete Gruppentreffen. Die Frauen wurden dabei über den Kredit hinaus bei sozialen Themen unterstützt und für gemeinsame Aktionen mobilisiert. Die Teilnehmerinnen dieser Programme konnten ihr Selbstbewusstsein und ihre Mobilität wesentlich steigern. Darüber hinaus führten soziale und gemeinnützige Aktionen der Gruppen zu einer Besserstellung innerhalb der Dorfgemeinschaft. Auch die politische Partizipation nahm zu.
Bei Programmen mit reiner Kreditbereitstellung und ohne weitere Maßnahmen fielen die
Empowerment-Effekte weniger positiv aus. Es gab keine Verbesserungen auf der sozialen
Ebene, was zeigt, dass das Empowerment-Potenzial des Mikrokredites nicht genutzt wurde.
Um Frauen für eine soziale Entwicklung zu mobilisieren, ist eine kontinuierliche Begleitung
durch geschultes Personal nötig.
Diese Betreuung können Organisationen aus dem Sozialwesen besser leisten, verglichen mit kommerziell arbeitenden Banken. Der Mikrokredit unter dem Empowerment-Aspekt sollte eher in den Arbeitsbereich der internationalen Sozialen Arbeit fallen, als in den Finanzsektor. Dann kann er seine positive, vielschichtige Wirkung als entwicklungspolitisches Instrument zum Empowerment von Frauen voll entfalten.
Eltern behinderter Kinder sind vor allem nach der Geburt des Kindes vielseitigen Herausforderungen gegenübergestellt, die es zu bewältigen gilt. Da dies eine belastende Situation für diese Eltern darstellt und nicht alle Eltern diese selbstständig bewältigen können, gibt es das durch die Krankenkassen finanzierte, gesetzlich geregelte Unterstützungsangebot „sozialmedizinische Nachsorge“. Auf Grundlage des Handlungskonzepts „Case Management“ werden unter Anderem Eltern behinderter Kinder im Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung unterstützt und begleitet. Unbekannt war bisher, welche Unterstützung Eltern behinderter Kinder zum Erreichen von Empowerment benötigen, obwohl das „Unterstützen zum Erreichen von Empowerment“ eine Aufgabe des Gesundheitswesens und somit auch professioneller Pflege darstellt. Demzufolge war das Ziel der vorliegenden Arbeit, die Perspektive von Case Managern hinsichtlich Unterstützung von Eltern behinderter Kinder in der Nachsorge darzustellen und herauszufinden, welche Unterstützungsmaßnahme(n) zum Erreichen von Empowerment von Eltern behinderter Kinder beitragen. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurden qualitative Leitfadeninterviews mit Case Managern, die in der Nachsorge tätig sind, durchgeführt. Diese wurden im Sinne der strukturierenden Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) ausgewertet. Es zeigte sich, dass Eltern nach der Geburt des behinderten Kindes „Entlastung“ und „psychische Unterstützung“ benötigen, um Empowerment zu erreichen. Durch praktische Unterstützung in Form von praktischer Anleitung, Vermittlung von Informationen, Begleitung und Vernetzung können die Eltern entlastet werden. Grundlegend dabei ist das gemeinsame Handeln von Case Manager und Eltern, um Empowerment zu fördern. Psychische Unterstützung erfolgt durch das Stärken des Selbstwertgefühls, das Ändern des Blickwinkels, das Vermitteln von Sicherheit und das Aufzeigen von Ressourcen. Entlastung und psychische Unterstützung können dazu beitragen, dass Eltern trotz der facettenreichen Herausforderungen durch ein behindertes Kind ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten und sie sich ihrer Stärken bewusst sind. Diese Erkenntnis weist die Bedeutsamkeit der sozialmedizinischen Nachsorge auf, birgt jedoch auch das Potential, die für die Eltern bedeutsame Unterstützung in die professionelle Kinderkrankenpflege einzubringen und somit nicht nur Eltern nach der Geburt, sondern auch auf dem weiteren Lebensweg mit dem behinderten Kind im Empowerment zu unterstützen.