Evangelische Hochschule Nürnberg
Filtern
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (2)
Volltext vorhanden
- nein (2) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (2)
Schlagworte
- Eingliederungsvertrag (2) (entfernen)
Beratung im Jobcenter unterscheidet sich von anderen Beratungssituationen u. a. durch den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Dies sind rechtsverbindliche Verträge zwischen Jobcenter und Arbeitsuchenden, die das Prinzip „Fördern und Fordern“ in der aktivierenden Sozialpolitik umsetzen sollen. Eingliederungsvereinbarungen werden insbesondere kritisch diskutiert, da in ihnen die Elemente des Forderns betont und gleichzeitig die Arbeitsinteressen und Lebensbedürfnisse der Arbeitssuchenden nur partiell eingebracht werden. Ob die Eingliederungsvereinbarung eine zentrale Rolle einnimmt, um das Fordern in der Beratungssituation zu verankern, untersucht der Beitrag unter den Bedingungen eines Feldexperimentes. Darin wurden der Einsatz der Eingliederungsvereinbarung und die Möglichkeit, auf ihrer Basis zu sanktionieren, zufällig variiert. Interaktionsbeobachtungen und semistrukturierte Interviews mit Beratungspersonal und Arbeitsuchenden werden im Anschluss an die Rahmenanalyse sowie den dramaturgischen Ansatz von Erving Goffman analysiert. Der Beitrag zeigt: Ob das Beratungsgespräch eher fordernd oder unterstützend angelegt ist, wird weniger durch den Abschluss oder Nichtabschluss der Eingliederungsvereinbarung beeinflusst, sondern vielmehr durch die Rahmung des Beratungsgesprächs und das „impression management“ Arbeitsuchender.
In der Eingliederungsvereinbarung müssen Vermittlungsfach-kräfte den Grundsatz „Fördern und Fordern“ konkretisieren, indem sie dort Leistungen des Jobcenters und Pflichten der Arbeitsuchenden festhalten. Die schriftliche Form dient aus ihrer Sicht vor allem der Dokumentation und der Transparenz.
Dabei nehmen Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutsch-kenntnissen schwer verständlich.
Arbeitsuchende bewerten ihr Jobcenter besser, wenn es aus ihrer Sicht die festgelegten Leistungen umsetzt. Gleiches gilt, wenn sie dort eine feste Ansprechperson haben und ausführliche Gespräche zu ihrer Situation führen können.
Auch Vermittlungsfachkräfte halten Beratungsgespräche für wichtig, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zu schaffen. Dabei spielt die Eingliederungsvereinbarung eine eher nachgeordnete Rolle.
In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll.