Evangelische Hochschule Nürnberg
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Deaktivierung des implantierten Kardioverter-Defibrillators in der letzten Lebensphase
- Die pflegerische Begleitung bei einer schwierigen Entscheidung
Hintergrund: Der implantierte Kardioverter-Defibrillator (ICD) gilt als die effektivste Therapiemodalität zur Behandlung lebensbedrohlicher ventrikulärer Tachyarrhythmien und ist in der Lage, das gesamte Spektrum der Herzrhythmusstörungen, die zum plötzlichen Herztod führen, zu behandeln. In Deutschland werden mehr als 300 ICDs pro 1 Million Einwohner_innen und Jahr implantiert. Damit hat Deutschland sowohl absolut als auch relativ die meisten Implantationen und somit die europäische Spitzenposition inne.
In den meisten Fällen ist diese Therapie am Lebensende nicht mehr erwünscht. Erkenntnisse aus der Forschung weisen darauf hin, dass Menschen mit ICD besonders in der Sterbephase Gefahr laufen, eine Schocktherapie zu erhalten.
Ursache hierfür sind Herzrhythmusstörungen, die bei rund der Hälfte der Menschen im Sterbeprozess auftreten. Die Schocktherapie kann von sterbenden Patient_innen als schmerzhaft und belastend empfunden werden, ebenso auch von den Angehörigen und von professionellen Pflegekräften, die die Sterbenden begleiten.
Um unangenehme Schocks in der Sterbephase zu vermeiden, gibt es die Möglichkeiten den ICD zu deaktivieren. Um eine autonome Entscheidung bezüglich einer Deaktivierung des ICDs am Lebensende treffen zu können, brauchen die Betroffenen viele Informationen.
Oft haben ICD-Tragende allerdings ein unzureichendes Wissen über die Funktionsweise und die Möglichkeit der Deaktivierung des ICDs. Pflegekräfte erfahren in der direkten Versorgung der ICD-Tragenden viel über deren Sorgen, Gedanken und Wünsche bezüglich des Lebensendes.
Fragestellung: Welche Aufgaben kann eine Pflegekraft bei der Begleitung von ICDPatient_innen am Lebensende hinsichtlich der Deaktivierung übernehmen bzw. welche Aufgaben werden bereits von Pflegefachpersonen übernommen und in der Literatur beschrieben?
Methode: Systematische Literaturrecherche auf den Datenbanken CINAHL, Carelit und Cochrane.
Ergebnisse: Pflegekräfte können folgende Aufgaben einnehmen: Edukation der Patient_innen, Gesprächsbedarfe erkennen und Gespräche einleiten, Vertretung der Patient_innen im multidisziplinären Team, emotionale Begleitung, eigene Weiterbildung und richtiges Handeln im Notfall.
Fazit: Besonders in der palliativen Betreuung muss es zukünftig einen offenen Umgang mit ICDs geben. Dazu braucht es ein sensibel geführtes Beratungsgespräch und eine gute Begleitung im Prozess der
Entscheidungsfindung. Die Pflege kann dabei eine Schlüsselrolle einnehmen.
[Einleitung]
Das Sterben und der Tod wird in der heutigen Zeit aus dem Leben verdrängt und dadurch zu einem Tabuthema in unserer Gesellschaft.
Auch in den Kirchen und christlichen Organisationen scheint dieser Prozess nicht entscheidend aufgehalten zu werden. Dabei verleugnet die Kirche scheinbar einen Teil ihres Auftrags und Wesens. Es gehört zum Wesen der Kirche, Sterbende und Arme zu begleiten und ihre letzte Lebenszeit qualitativ zu gestalten. Im Mittelalter war das Thema Sterben und Tod Teil des Lebens und es wurde als Ars moriendi, die Kunst des Sterbens, beschrieben. Ein bewusstes Erleben des Sterbens sowohl auf Seiten der Sterbenden, als auch derer, die Begleiter sind, kann den Übergang in das Ungewisse erleichtern. In diesem Übergang und der letzten Lebensphase befinden sich Sterbende aber auch deren Angehörigen in vielen Zwischenstadien. Der unheilbar Kranke ist zwischen Erde und Himmel, zwischen Leben und Tod oder auch zwischen sich selbst und seinem sozialen Umfeld.
Die entstehenden Räume sind Orte, die nach Begleitung verlangen. Gerade hier kann diakonisches Handeln als Ausprägung und Aufgabe der Kommunikation des Evangeliums im Amt eines Diakons / einer Diakonin ansetzen. In der Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen wird der Diakon / die Diakonin zum Dazwischen-Geher in den verschiedenen entstehenden Räumen. Die Frage, welche Aufgaben und Rollen ein Diakon / eine Diakonin im diakonischen Ort des Dazwischen-Gehens einnimmt und was genau dieser diakonische Ort ist, soll mit dieser Arbeit beantwortet werden.
Ebenso soll deutlich gemacht werden, wie ein Diakon / eine Diakonin christliche Sterbebegleitung im Dazwischen-Gehen leisten kann. Dabei ist klar, dass die Tätigkeiten im Spektrum evangelischer Konfession stattfinden, jedoch damit Konfessionslose oder anders Gläubige nicht ausgeschlossen sind. Dies kann vor allem zur Bereicherung der Arbeit in der Begleitung unheilbar kranker Menschen und deren Angehörigen werden.
Als Ort des begleitenden Sterbens werden daher zu Beginn die Anfänge, Entwicklungen und Merkmale der Arbeit in einem Hospiz beschrieben. Daran anschließend wird der Prozess des Sterbens näher betrachtet. Dabei werden neben den Erläuterungen zur Sterbebegleitung, die Sterbephasen nach Kübler-Ross beschrieben, die ebenso bei den Angehörigen zu finden sind. Die Sterbephasen werden in der Arbeit mit Sterbenden und Angehörigen als besonders relevant eingeschätzt. Kapitel vier beschäftigt sich mit dem diakonischen Ort des Dazwischen-Gehens. Dabei werden zunächst die biblischen Zugänge zum Thema Tod und Sterben beschrieben, der Wortstamm „diak-“ im Hinblick auf dessen Bedeutung betrachtet und anschließend der diakonische Ort in unterschiedlicher Ausrichtung erläutert.
Um ein Aufgabenprofil eines Diakons / einer Diakonin bestimmen zu können, wird eine Bedarfsanalyse der Zielgruppe erstellt. Die Skizzierung der spezifischen Aufgaben und des Profils des Diakons / der Diakonin in der Begleitung unheilbar kranker Menschen und deren Angehörigen geben Einblick in den möglichen Arbeitsalltag eines Diakons / einer Diakonin als Dazwischen-Geher.
Das Ende der Arbeit bildet ein Resümee über die im Prozess der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse.
Das Lebensende alter Menschen wird in Deutschland zusehends institutionalisiert und
Altenpflegeheime werden immer mehr zu Orten des Sterbens. Dies stellt Einrichtungen,
ihre Träger, u.a. die Diakonie, und darin agierende Professionen, u.a. die Soziale Arbeit,
vor die Aufgabe, dem Ideal würdevollen Sterbens gerecht zu werden. Persönliche, soziale
und gesellschaftliche Umstände beeinflussen das Sterben alter Menschen, deren
Würde, auch und gerade im Angesicht von Pflegebedürftigkeit, Abhängigkeit und einem
Lebensende in Altenpflegeheimen, zu achten und zu wahren ist. Eine an den ganzheitlichen
Bedürfnissen der Sterbenden sowie den christlichen Prämissen der Barmherzigkeit,
Solidarität und Nächstenliebe orientierte diakonische Abschiedskultur eröffnet dabei
einen Raum für würdevolles Sterben. Die Profession der Sozialen Arbeit ist im Rahmen
ihrer umfassenden Kompetenzen auf vielfältige Weise fähig, diese Kultur abschiedlichen
Lebens aktiv mitzugestalten. Sie übernimmt Aufgaben des Beratens, Befähigens und
Begleitens und füllt als Brückenbauerin die Räume des „Dazwischen“, die sich am Übergang
von Leben und Tod sowie im Zusammenwirken verschiedener Beteiligter im Umfeld
der Sterbenden und der Institution ergeben. Durch ihr ganzheitliches bedürfnis- und
ressourcenorientiertes Handeln vermag sie in einer von Abschiedlichkeit geprägten
Wirklichkeit, das Lebensende eines Menschen positiv zu beeinflussen und zu einem
würdevollen Sterbeerleben beizutragen.