Evangelische Hochschule Nürnberg
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Forschungsthematik:
Welche Bedeutsamkeit hält multimediale Ästhetik für den Menschen bereit?
Diese Thematik soll auf der Grundlage wissenschaftlicher Thesen von Philosophen,
Künstlerinnen, Soziologen und Psychologinnen, näher untersucht werden.
Theoretische Grundlagen:
Den ersten Teil der Thematik bildet ein gemeinsames Grundverständnis von Schönheit.
Dabei werden grundlegende Begriffe, Wortherkunft und die Historie der Ästhetik
beleuchtet. Die Philosophen Baumgarten, Kant und Schiller sind als Wegbereiter (18
Jh.) hochgeschätzt. Die drei kommen zu Beginn mit einer jeweiligen Hauptaussage zu
Ästhetik vor, welche als eine Art einführender Teil zu der Thematik von Schönheit, für
einen verständnisvollen Aufbau beitragen soll.
In den darauffolgenden Kapiteln werden durch die Schwerpunkte Multimedia und Selbst-wirksamkeit weitere theoretische Grundlagen vertieft. Dies kommt durch das Aufzeigen von Theorien zu Persönlichkeitsbildung und beispielhaftes Gegenüberstellen der dazu- gehörigen Kennzeichen zustande.
Ästhetische Praxis:
Zur weiteren Ausarbeitung soll im zweiten Teil der Arbeit sichtbar werden, welche
Auswirkungen und Nebeneffekte das multimediale Zeitalter mitbringt, sowie welche
Chancen, aber auch Herausforderungen sich für multimediale Ästhetik auftun.
Dieser Teil dient einer umfassenden Darstellung der Bedeutungsdimensionen im
sozialen Kontext. Die Ästhetischen Erfahrungen sowie die Emotionale Wirkung
werden anhand folgender Praxisbezüge beispielhaft aufgezeigt.
Zuerst durch multimediale Ausdrucksmittel aus dem medienpädagogischen Kontext.
Sowie die Ausstellung [UN]SICHTBAR -Alltagsrassismus in Deutschland-.
Hierbei werden Einblicke in Diskrepanzen und Zusammenhänge von Ästhetik und der
Gesellschaft gegeben, welche mit Einschätzungen zu aktuellen Entwicklungen und
Zukunftsperspektiven der Experten versehen werden und für zukünftige Projekte eine
Inspiration sein können. Zu den behandelten Themen werden anschließend eigene
Einschätzungen abgegeben und in Form von einem Résumé dann Stellung bezogen.
[Aus Kap. 2, S. 5]