Evangelische Hochschule Nürnberg
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Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der digitalen Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung auseinander. Behinderung wird als Teilhabeeinschränkung verstanden, die das negative Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einer Person mit Gesundheitsproblem und ihren Kontextfaktoren darstellt. Eine solche Teilhabeeinschränkung trifft auf den Bereich der Medien zu, deren grundsätzlicher Zweck in der Information und Kommunikation liegt. Besonders seit dem 19. Jahrhundert wurden Medien durch die Verbreitung von Information und Unterhaltung zu einem gesellschaftlichen Phänomen. Der mediale Fortschritt mit den damit einhergehenden Neuentwicklungen hat enorm an Geschwindigkeit zugenommen. Durch die wachsende Bedeutung der Medien ist die Entwicklung von Medienkompetenz unabdingbar.
Medienkompetenz beschreibt die Fähigkeiten und Fertigkeiten über die Menschen in der Mediengesellschaft verfügen müssen. Norbert Groeben bietet ein Verständnis, das auf einer prozessualen Struktur basiert und sieben Dimensionen umfasst. Die Analyse der Mediennutzung von Menschen mit geistiger Behinderung bestätigt, dass die Zielgruppe am stärksten vom Digital Disability Divide betroffen ist. Die UN-BRK sieht in Medien eine Querschnittfunktion zur Förderung gesellschaftlicher, bildungsbezogener und digitaler Partizipation und ordnet Ziele und Maßnahmen an. Das Teilhabepotential, das das Internet bietet, ist auf individueller, gruppenbezogener und sozialkultureller Ebene erfahrbar. Neben Vorteilen im Alltag und in der Freizeit beeinflusst das Internet auch die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit geistiger Behinderung. Allerdings existieren technische, inhaltliche, soziale und ökonomische Bedingungen, die sich als Zugangs- und Nutzungsbarrieren für den Personenkreis erweisen.
Um gelingende Teilhabebedingungen zu realisieren, wird auf pädagogischer Ebene empfohlen, Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, unterstützende (technische und personelle) Maßnahmen zu ergreifen und eine institutionelle Verankerung von Medienkompetenzförderung zu realisieren. Auf technischer Ebene sind Website-Designer dazu aufgerufen, Leitfäden zur Gestaltung barrierefreier Webangebote zu nutzen.
Das konzipierte Seminar mit sieben Einheiten bietet pädagogischem Personal und Institutionen der Behindertenhilfe eine Orientierungshilfe und zielt darauf ab, die Kompetenzen von Menschen mit geistiger Behinderung im Umgang mit dem Internet zu fördern.
[Fragestellung und weiteres Vorgehen]
Basierend auf der rechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik, digitale Teilhabe umzusetzen, sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungstands, ergibt sich die Motivation, diese empirische Arbeit zu verfassen. Zeitlich nach Rechtsteiner wird die Fragestellung, inwiefern Menschen mit einer psychischen Erkrankung/Behinderung via Internet- und Mediennutzung gesellschaftlich teilhaben, weiterführend bearbeitet. Der Vergleich hierbei ist besonders interessant. Hat sich etwas im Nutzungsverhalten geändert? Benutzt die Zielgruppe das Internet? Falls ja, aus welchen Gründen und mit welchen Endgeräten? Gibt es dabei Schwierigkeiten? Wie verhält es sich mit der Akzeptanz der Klienten gegenüber Assistenz-Apps?
Im Folgenden wird kurz das weitere Vorgehen beschrieben. Zunächst wird auf die positiven und negativen Aspekte der Internet- und Mediennutzung eingegangen – technische Assistenz mitinbegriffen. Die „MindCare-App“ wird vorgestellt. Es folgt die Methodik. Außerdem werden die Grenzen der eigenen Forschung untersucht: Wie hätte die Erhebung noch reibungsloser und vorteilhafter stattfinden können? Darauf folgen die eigenen Ergebnisse, inklusive des Vergleichs mit Rechtsteiner. Danach wird die Zielgruppe mit der deutschen Gesamtbevölkerung in Beziehung gesetzt. Zuletzt wird Stellung zu den Ausgangsfragen bezogen.