Evangelische Hochschule Nürnberg
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Eingliederungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Arbeitsuchenden und ihrem Jobcenter bzw. ihrer Arbeitsagentur sollen den Eingliederungsprozess in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt begleitend unterstützen, indem sie Transparenz und gegenseitige Verbindlich-keit herstellen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) enthalten Eingliederungsverein-barungen das Vermittlungsziel, die Bemühungen des oft arbeitslosen Leistungsberechtigten, die Leistungen des Jobcenters und eine Rechtsfolgenbelehrung. Diese klärt darüber auf, wie stark das Arbeitslosengeld II gekürzt wird, wenn die vereinbarten Bemühungen nicht erbracht und nachge-wiesen werden.
Welche Rolle schreiben Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler in den Jobcentern der Ein-gliederungsvereinbarung und ihren Bestandteilen im Beratungs- und Vermittlungsprozess zu? Der vorliegende Forschungsbericht geht dieser Frage anhand einer Online-Befragung nach. Die Befra-gung ist ein Teil der Begleitforschung innerhalb eines größeren IAB-Forschungsprojekts zu Wirkun-gen und Wirkmechanismen der Eingliederungsvereinbarung. Es zeigt sich: Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sehen die Eingliederungsvereinbarung eher im Kontext des Prinzips „För-dern und Fordern“ verankert. Sie gehen weniger davon aus, dass Eingliederungsvereinbarungen den Eingliederungsprozess in den Arbeitsmarkt positiv beeinflussen. Kritischer beurteilen sie den Umfang von Eingliederungsvereinbarungen und ihre mangelnde Verständlichkeit für die Leis-tungsberechtigten. Das Instrument wird zudem nicht für alle Leistungsberechtigten gleicherma-ßen als sinnvoll eingeschätzt.
"Im Modellvorhaben 'Mehrjährige Steuerung von Ziel 3 [im SGB II] - Vermeidung Langzeitleistungsbezug' konnten zwei Jobcenter erstmals das Ziel 3 'Vermeidung von Langzeitleistungsbezug' mehrjährig planen und steuern. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung durch das IAB zusammen. Mehrjährigkeit ist in den beteiligten Jobcentern schon vor Beginn des Modellvorhabens fester Bestandteil der Arbeit - auf Organisationsebene wie im Sinne längerfristiger Unterstützung von Leistungsbeziehenden. In der Praxis wird Mehrjährigkeit überwiegend auf eine biografisch ausgerichtete Fallarbeit mit abgestimmten Integrationsschritten bezogen. Der Bericht analysiert im Modellvorhaben erprobte Ansätze in der Arbeit mit arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden, die einen längerfristigen Betreuungsbedarf haben. Kritisch betrachten die Teilnehmenden, dass Zielsteuerung und Planung mit den vorhandenen Mitteln erfolgen mussten sowie die weiterhin jährliche Haushaltsplanung sowie Zielnachhaltung im SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Dieser Artikel untersucht, wie Beschäftigte in Agenturen für Arbeit zusätzliche Entscheidungsspielräume in der Arbeitsvermittlung nutzen und dabei Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik als Street-Level Bureaucrats umsetzen. Anhand der Analyse qualitativer Interviews und Gruppendiskussionen mit Vermittlungsfachkräften rekonstruieren wir, dass Vermittlungsfachkräfte ihre Entscheidungsspielräume einsetzen, um Individualität und Vertrauen in der Beziehung mit Arbeitsuchenden zu befördern. Wir argumentieren, dass die Nutzung der Entscheidungsspielräume nicht allein von Ambiguitäten politischer oder organisationaler Vorgaben geprägt ist: Sich wandelnde Organisationsziele, die Erweiterung von Entscheidungsspielräumen der Vermittlungsfachkräfte sowie die Situation am Arbeitsmarkt, so unsere Schlussfolgerung, befördern eine Ausrichtung auf eine nachhaltige Arbeitsvermittlung.
In der Eingliederungsvereinbarung müssen Vermittlungsfach-kräfte den Grundsatz „Fördern und Fordern“ konkretisieren, indem sie dort Leistungen des Jobcenters und Pflichten der Arbeitsuchenden festhalten. Die schriftliche Form dient aus ihrer Sicht vor allem der Dokumentation und der Transparenz.
Dabei nehmen Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutsch-kenntnissen schwer verständlich.
Arbeitsuchende bewerten ihr Jobcenter besser, wenn es aus ihrer Sicht die festgelegten Leistungen umsetzt. Gleiches gilt, wenn sie dort eine feste Ansprechperson haben und ausführliche Gespräche zu ihrer Situation führen können.
Auch Vermittlungsfachkräfte halten Beratungsgespräche für wichtig, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zu schaffen. Dabei spielt die Eingliederungsvereinbarung eine eher nachgeordnete Rolle.
In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll.