Evangelische Hochschule Nürnberg
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Der vorliegende Artikel stellt Ergebnisse einer qualitativen Längsschnittstudie zur Lebenssituation von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten dar. Rekonstruiert werden Anlässe für wiederkehrende emotionale Wendepunkte im lebensgeschichtlichen Verlauf des Ankommens in Deutschland. Überdies stehen Erkenntnisse aus der methodischen Reflexion der eingesetzten Untersuchungsmethoden der „biografischen Entwicklungskurve“ und der „Netzwerkkarte“ im Mittelpunkt dieses Beitrags. Die Methoden werden im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit für Prozesse der biografischen Arbeit in den Wohngruppen diskutiert und damit in Verbindung stehende Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt.
Das geteilte Ganze. Horizonte Integrierter Forschung für künftige Mensch-Technik-Verhältnisse
(2020)
Dieser Band bietet eine Momentaufnahme langjähriger Forschungsbemühungen jenseits und zwischen den traditionellen Wissenschaften und zugleich aus ihnen heraus. Seine Beiträge kreisen um die gemeinsam geteilte Einschätzung, dass isolierte Monodisziplinarität aber auch arbeitsteilige Interdisziplinarität angesichts heutiger Problemkomplexität vor allem im Kontext der neuen Mensch-Technik-Relationen an eine Leistungsgrenze stößt. Integrierte Forschung wird hier als regulative Idee verstanden, als kognitiver Horizont, der Wahrnehmungen, Entscheidungen und Handlungen auf einen in ihr gefassten Fluchtpunkt hin orientiert. Im Fokus stehen Fragen nach Integrierter Forschung als Ensemble der Selbstorganisation wissenschaftlicher Disziplinen einschließlich deren transdisziplinärer Beziehung zu Politik, Gesellschaft, Wirtschaft etc. sowie Fragen nach dem adäquaten Modus und Governance-Rahmen einer solchen Selbstorganisation.
In den nächsten Jahren wird es für Organisationen in der Sozialen Arbeit und Sozialwirtschaft immer wichtiger werden, mit Daten systematisch umzugehen. Zum einen ergibt sich hieraus ein Mehrwert für die fachliche Arbeit, gerade wenn auch fachliche Daten durch Evaluation und ein wirkungsorientiertes Monitoring erhoben werden, zum anderen kann man aber mit der systematischen Auswertung von Daten auch darstellen, wieso es einen Bedarf für Angebote und Leistungen gibt. Daher sollten die verschiedenen Organisationen, sowohl die Leistungs-erbringer als auch die Leistungsträger, Ministerien und Kommunen, die Chance nutzen und ihren ‚Datenschatz‘ heben. In dem vorgestellten Beitrag wurde aufgezeigt, wie ein Vorgehen in der Praxis aussehen kann und welche Ebenen und Bereiche dabei in den Blick genommen werden müssen. Um langfristig eine Data Governance aufzubauen, wird ein längerfristiger Prozess nötig sein. Mit konkreten Pilotprojekten und Datenworkshops kann aber ein einfacher Einstieg in einen solchen Prozess gefunden werden. Zudem eignet sich ein solches Vorgehen, um den Mehrwert eines dateninformierten Handelns gegenüber den Mitarbeitenden darzustellen und diese im Prozess zu beteiligen.
Einleitung
Nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sind derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland von einer Demenzerkrankung betroffen. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren weiter steigen und für das Jahr 2050 auf ca. 3 Millionen geschätzt. Rund zwei Drittel aller Erkrankten werden zu Hause, also in und von ihren Familien betreut und gepflegt. (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2019) Demenzielle Erkrankungen gehören für Betroffene und Angehörige schon jetzt zu den größten pflegerischen Herausforderungen und können im Hinblick auf die deutschen Prävalenzdaten als eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft verstanden werden. Dieses Szenario kann ohne weiteres auch auf andere europäische Staaten übertragen werden.
Bereits im Jahr 2011 formulierte das Europäische Parlament eine Entschließung zum Thema Demenz und „drängt[e] die Mitgliedstaaten, spezifische nationale Pläne und Strategien für die Alzheimer-Krankheit aufzustellen“ (Europäisches Parlament, 2012, S. 38). Mit der Glasgow Declaration vom 20. Oktober 2014, die von zahlreichen Mitgliedsorganisationen, Vereinigungen und Personen unterzeichnet wurde, forderte Alzheimer Europe die Entwicklung einer europäischen Demenzstrategie sowie nationaler Strategien (Alzheimer Europe, 2014). Diesen Forderungen nach einer gesundheitspolitischen Priorisierung des Themas Demenz folgten einige europäische Staaten, indem sie Strategien und Pläne für die Bewältigung der mit demenziellen Erkrankungen verbundenen Herausforderungen vorlegten.
So wurde auch in Deutschland im Verlauf des Jahres 2019 – aufbauend auf der Arbeit der Allianz für Menschen mit Demenz – die Nationale Demenzstrategie erarbeitet und am 01. Juli 2020 von der Bundesregierung verabschiedet (Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie am Deutschen Zentrum für Altersfragen, 2020).
Vor diesem Hintergrund verfolgt die vorliegende Literaturarbeit das Ziel, einen Überblick über nationale Demenzstrategien im europäischen Kontext zu geben und diese hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, des Zeitrahmens und der Finanzierung zu vergleichen. Im Folgenden werden die Demenzstrategien ausgewählter europäischer Länder vorgestellt und analysiert. Diese kommen aus Österreich, Schweiz, Finnland, Norwegen, Schottland, Nordirland, Wales, England. Darüber hinaus werden neben Publikationen zur Umsetzung und den Wirkungen der Demenzstrategien auch die Maßgaben der World Health Organziation (WHO) in die Analyse miteinbezogen.
Aus dieser Zielsetzung resultieren die folgenden Fragestellungen:
- Welche europäischen Länder verfügen über eine Demenzstrategie?
- Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen werden in den nationalen Strategien
vorgenommen und wie unterscheiden sich diese?
- Welche Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirkung der Strategien liegen vor?
- Welche Empfehlungen für die Erstellung einer nationalen Demenzstrategien lassen sich
ableiten?
Der Abschlussbericht fasst in vier Kapiteln die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojektes „Diakonische Angebotsentwicklung / Gemeinsame Konzepte und Methoden im Umgang mit Demenz in der Alten- und Behindertenhilfe“ zusammen, das von 01.04.2015 bis 31.01.2018 in drei ausgewählten Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenhilfe in NRW und Bayern durchgeführt wurde.
Hierzu gehören die Ergebnisse folgender Forschungsaktivitäten:
- Internetrecherche zu „best-practice“ Projekten im Bereich der inklusiven Betreuung
- Experteninterview mit der Leitung des Heinrich-Held-Hauses des Diakoniewerks Essen
- Schriftliche Mitarbeiterbefragung im Heinrich-Held-Haus, Diakoniewerk Essen
- Studentisches Praxisprojekt „Reise durch die Tier-, Märchen- und Farbenwelt“ – ein themenorientiertes Gruppenangebot, das in den Häusern Altmühltal und Georg-Nestler der Rummelsberger Diakonie Bayern in Pappenheim erprobt wurde
Auf Grundlage der Forschungsbefunde werden Handlungsempfehlungen für die Praxis der Alten- und Behindertenarbeit formuliert und Impulse für die konzeptionelle Weiterentwicklung inklusiver Wohn- und Betreuungsformen bei der Rummelsberger Diakonie Bayern gesetzt.
Diakonisches Handeln gehört zum Wesen der Kirche. Der Auftrag der Nächstenliebe ist in der Bibel breit bezeugt. Glaube und Liebe, Gottesliebe und Nächstenliebe unter der Perspektive der Hoffnung bilden den Kern kirchlichen Handelns. Sie werden in der Bibel
im Doppelgebot der Liebe zusammengefasst. Hier liegen die Wurzeln des Diakonats (vgl. Noller 2016; Härle 2011; Schmidt 2006). Für die Rummelsberger Diakon:innen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ist insbesondere Mt 25, 31-46 von gewichtiger
Bedeutung. Die sieben Werke der Barmherzigkeit, wie sie beispielsweise im Altarraum der Philippuskirche in Rummelsberg zu sehen sind, wirken als biblische Leitbilder für das Handeln von Diakon:innen: Durstige tränken, Hungrige speisen, Gefangene besuchen, Tote bestatten, Kranke heilen, Fremde beherbergen und Nackte bekleiden wird übersetzt
und aktualisiert in professionelles Hilfehandeln im Kontext des jeweiligen Dienstauftrages.
Damit leben sie die Verkündigung der Menschenfreundlichkeit Gottes in Wort und Tat.
Wie ändert sich die Berufspraxis in der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung bereits heute durch den digitalen Wandel? Welche Chancen und Risiken für die Profession, die sozialen Teilhabemöglichkeiten und welche ethischen Implikationen beinhalten diese Neuerungen? Diese Fragen untersuchte eine Konferenz an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Mit dem Start des Studienjahrs 2014/15 erhält die Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN) mit Inkrafttreten der am 10. Juli 2013 verabschiedeten Grundordnung (GrO) eine neue Verfassung, die einige Eigentümlichkeiten aufweist. Dies ist Anlass für die folgenden Betrachtungen, die selbstverständlich keine umfassende Kommentierung aller Bestimmungen der Grundordnung sind, sondern nur einige zentrale Aspekte herausgreifen: Einleitend werden zunächst die Funktionen einer Grundordnung skizziert, die damit auch den Rahmen der
Regelungsmaterie vorgeben. Daran anschließend wird geprüft, welche „Herrschaftsordnung“ durch die neue Grundordnung kreiert wird. Es folgt eine kurze Skizze der Kompetenzen der Organe und ihres Zusammenwirkens sowie der neuen Organisationsstruktur der EVHN. Abschließend wird das Zusammenwirken der Organe und Organisationseinheiten am Beispiel des besonders sensiblen Bereichs der Berufungen betrachtet.