Evangelische Hochschule Nürnberg
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2020 (58) (entfernen)
Dokumenttyp
Volltext vorhanden
- nein (58) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (58)
Schlagworte
- Ethik (16)
- Pflege (9)
- Anthropologie (6)
- Digitalisierung (4)
- Forschung (4)
- Technik (4)
- Technisierung (4)
- 24-Stunden-Betreuung (3)
- Notfallmedizin (3)
- Pflegerin (3)
Praxisforschung
(2020)
Forschung wird allgemein und inzwischen sehr übereinstimmend definiert als die systematische, regelgeleitete, wissenschaftlich begründete Suche nach Erkenntnissen, Lösungen und Antworten auf Fragen in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens und deren anschließende Berichtlegung und Veröffentlichung. Dieser Beitrag bezieht sich auf Praxisforschung im Sinne einer Forschung in der und für die Praxis der Sozialen Arbeit. Demnach meint Praxisforschung den Versuch, die Realität der Praxis, etwa der Jugendhilfe, frühkindlichen Bildung, Beratung oder eines der anderen Felder der Sozialen Arbeit, genau zu erfassen und daraus Schlüsse und neue Erkenntnisse zu ziehen. Gemeint ist also das systematische Beschreiben und Bewerten solcher Wirklichkeiten, mit dem Ziel, mehr Wissen über sie zu erlangen und aus diesem Wissen Konsequenzen zu ziehen, die für diese Praxis oder auch über sie hinaus von Bedeutung sind. Praxisforschung in der Sozialen Arbeit ist also eine bestimmte Form der Forschung, bei der „in unterschiedlich intensiver Kooperation mit den PraktikerInnen sozialpädagogische Projekte [besser: Praxis, Anm. d. Verf.] dokumentiert, analysiert, evaluiert, beraten und weiterentwickelt werden“ (Munsch 2012, S. 1177) – letztlich also der ambitionierte Versuch, sowohl Theorie und Praxis als auch Forschen und Handeln in der Sozialen Arbeit systematisch und regelgeleitet miteinander zu verbinden.
Grauer Markt Pflege
(2020)
Pflegearrangements wie die 24-Stunden-Betreuung in der Häuslichkeit einer pflegebedürftigen Person im Ausland verändern maßgeblich die Lebenssituation derjenigen, die diese Leistung anbieten, da sie in der Regel weite geografische Entfernung zwischen dem Wohnort im Heimatland und Einsatzort bewältigen müssen. Die Abwesenheit von zu Hause verlangt von ihnen besondere Kompetenzen sowie Handlungsfähigkeit für die Gestaltung der ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume, vor allem auf der Beziehungsebene, aber auch in den anderen Lebensbereichen wie z. B. Freizeit, Bildung, Wohnen, Beschäftigung etc.
Wie groß oder begrenzt die Handlungsspielräume der Pendlerinnen sind, wie sich das Pendeln und der Beschäftigungsstatus »irregulär«/»regulär« auf deren Handlungsmöglichkeiten auswirken und wie die Pendlerinnen ihre Handlungsspielräume nutzen sind Inhalte des folgenden Beitrags.
Hintergrund: Technische Assistenzsysteme werden zunehmend als Lösungsansatz diskutiert, um die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen zu unterstützen und die Autonomie im Alter möglichst lange aufrecht zu erhalten. Auch Telepräsenzsysteme (TPS) werden im Zuge dessen im Rahmen von Pflegetätigkeiten eingesetzt. Ziel: Die Studie verfolgt das Ziel, zu beschreiben, inwiefern Pflegekräfte TPS für den Einsatz in der ambulanten Pflege als geeignet einschätzen. Methode: In Fokusgruppen (n = 4) in Sachsen-Anhalt wurde im Anschluss an eine Vorstellung eines TPS über Einsatzmöglichkeiten, Probleme und Potenziale in Bezug zur Einsatzfähigkeit in der ambulanten Pflege diskutiert. Die Datenauswertung erfolgte mittels der Dokumentarischen Methode nach Bohnsack, Nentwig-Gesemann & Nohl (2007). Ergebnisse: Das vorgestellte TPS wurde für die praktische Anwendung im ambulanten Bereich aufgrund fehlender Technikkompetenzen aller Beteiligten, nicht ausreichender Funktionalität des Geräts sowie ethischen und Finanzierungsfragen als eher ungeeignet eingeschätzt. Die Möglichkeit, den Kontakt zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen durch das Gerät zu intensivieren, wird als äußerst positiv erachtet. Weitere Einsatzoptionen könnten die schnelle Kontaktaufnahme in Notfallsituationen oder die Betreuung der Medikamenteneinnahme sein. Schlussfolgerung: TPS sind für den Einsatz in der ambulanten Pflege nicht ausgereift. Zur Entfaltung ihres Potenzials wäre die frühzeitige Einbindung von Pflegekräften bei der Entwicklung von Pflegetechnologien entscheidend. Der Erwerb von Technikkompetenzen bereits in der Pflegeausbildung würde Pflegekräften dabei helfen, an diesem Entwicklungsprozess teilzunehmen.
In der Eingliederungsvereinbarung müssen Vermittlungsfach-kräfte den Grundsatz „Fördern und Fordern“ konkretisieren, indem sie dort Leistungen des Jobcenters und Pflichten der Arbeitsuchenden festhalten. Die schriftliche Form dient aus ihrer Sicht vor allem der Dokumentation und der Transparenz.
Dabei nehmen Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutsch-kenntnissen schwer verständlich.
Arbeitsuchende bewerten ihr Jobcenter besser, wenn es aus ihrer Sicht die festgelegten Leistungen umsetzt. Gleiches gilt, wenn sie dort eine feste Ansprechperson haben und ausführliche Gespräche zu ihrer Situation führen können.
Auch Vermittlungsfachkräfte halten Beratungsgespräche für wichtig, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zu schaffen. Dabei spielt die Eingliederungsvereinbarung eine eher nachgeordnete Rolle.
In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll.