Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar
Filtern
Dokumenttyp
- Dissertation (1)
- Report (Bericht) (1)
Sprache
- Deutsch (2) (entfernen)
Volltext vorhanden
- ja (2)
Gehört zur Bibliographie
- nein (2)
Schlagworte
- Qualität (2) (entfernen)
Die Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) - ein Instrument zum Erfassen von Pflegequalität?
(2015)
Seit dem Jahr 2009 werden in deutschen ambulanten Pflegediensten Qualitätsprüfungen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Die darin berechneten Noten sind im Internet öffentlich einsehbar. Grundlage dieser Prüfungen ist die Pflege-Transparenzvereinbarung Ambulant (PTVA). Zu Beginn dieser Prüfungen gab es häufiger die Note „mangelhaft“ für ambulante Pflegedienste in Rheinland-Pfalz, mittlerweile erhalten die meisten Pflegedienste die Note „sehr gut“. Es stellt sich die Frage, ob mit der PTVA Pflegequalität valide gemessen werden kann. In der durchgeführten Untersuchung wurden 989 Datensätze von MDK-Prüfergebnissen aus 144 ambulanten Pflegediensten von den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg (2010 - 2011) untersucht. Mit Hilfe der Probabilistischen Testtheorie wurde geprüft, ob das Rasch Modell für die dichotomen Daten gilt, welche mit der PTVA erhoben werden. Zudem wurde überprüft, ob die validen Summenwerte aus den dichotomen Daten der PTVA verlässlich in Noten überführt werden dürfen. Der aktuellen Version der PTVA fehlt eine theoretische Fundierung. Bei der Entwicklung dieses Instrumentes wurde die Wissenschaft nicht ausreichend eingebunden, daraus entstehen gravierende methodische Probleme und somit sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen ambulanter Pflegedienste in Deutschland nicht haltbar. Es konnte nachgewiesen werden, dass das 1 PL Rasch - Modell nicht für die mit der PTVA erhobenen Daten gilt und deshalb die anhand der PTVA erstellten Noten zur Pflegequalität von ambulanten Pflegediensten nicht haltbar sondern abzulehnen sind. Bevor ein neues Instrument für die Qualitätsmessung in der ambulanten Pflege entwickelt werden kann, sind vorher der Qualitätsbegriff und die dazu gehörenden Dimensionen empirisch zu untersuchen. Danach kann erst der wissenschaftliche Prozess der Instrumentenentwicklung beginnen, um ein zuverlässiges und gültiges Instrument für Qualitätsmessungen in ambulanten Pflegediensten zu erhalten.
Hintergrund Luxemburgs Tarif-System für ambulante Pflege basiert auf einem 15 Jahre alten Katalog der sich aus 40 verschiedenen Einzelleistungen zusammensetzt. Jede einzelne Leistung wird mit einer korrespondierenden Standardnormzeit gewichtet. Das System basiert auf der Annahme, dass das Gesamtarbeitsvolumen pro Klient sich aus der Summe der Standardeinzelzeitleistungen ergibt, die pro Klient erbracht werden. Aufgrund sich verändernder soziodemographischer und kultureller Rahmenbedingungen sowie dem Forstschritt in der Pflegewissenschaft wird es notwendig, den bestehenden Katalog einer Prüfung zu unterziehen. Ziel Vorschläge für eine Veränderung des Leistungskatalogs und den zugehörigen Standardzeiten lagen von Seiten der Tarifkommission der nationalen Krankenversicherung sowie gleichzeitig vom Verband der Pflegekräfte und der Pflegeanbieter vor. Die Cellule d’expertise médicale (CEM) war mit einer vergleichenden Analyse der bestehenden Vorschläge beauftragt worden und hat den Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar mit einer Studie beauftragt, die die vorliegenden Vorschläge empirisch prüfen sollte. Methoden In der Studie wurden in Übereinstimmung mit Repräsentanten der Leistungsanbieter und Vertretern der öffentlichen Verwaltung sechs der 40 Einzelleistungen aus dem bestehenden Katalog und vier neue Einzelleistungen ausgesucht, um deren Zeitbedarfe empirisch zu untersuchen. Zeit wurde sowohl für die Einzelleistungen als auch die Gesamt-Dauer des Hausbesuchs erfasst. Die Studie umfasst eine Zufallsauswahl von 20 ambulanten Pflegediensten aus den beiden größten Anbietern ambulanter Pflege in Luxemburg (Stëftung Hëllef Doheem und HELP) und enthält die Daten von 313 ambulant gepflegten Klienten. Um die Zeitunterschiede erklären zu können, wurden insgesamt 300 Variablen erhoben, die Klienten- und Organisationsmerkmale erfassen. Zur Analyse der Daten haben wir 1) inferenzstatistische Methoden zur Prüfung der Normalverteilung der Zeitwerte als Voraussetzung für Standardzeitwerte pro Einzelleistung, 2) qualitative Datenanalysen zur Erklärung des Rahmens innerhalb dessen die Einzelleistungen erbracht wurden und 3) die explorative Technik der Multivarianten Adaptiven Regression Splines (MARS) genutzt, um relevante Klienten- und Organisationsvariablen zu identifizieren. Ergebnisse Hauptergebnis der Studie ist, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass Einzelleistungszeitwerte empirisch stabilisiert werden können. Die Zeit für eine Einzelleistung variiert so stark in Abhängigkeit vom Gesamtleistungsprofil und von Setting-Variablen, dass wissenschaftlich keine stabilen Einzelleistungszeitwerte identifiziert werden können. Die Studie zeigt, wie stark die Zeitbedarfe abhängig sind von der sozialen Situation, in der die Leistungen erbracht werden. Diese erfordert sehr oft eine Vielzahl von Leistungen, die im Leistungskatalog nicht enthalten, aber für eine autonome Lebensführung zu Hause unverzichtbar sind. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich jenseits eines offiziellen Auftrags sozialpflegerische Inhalte enthalten und einen großen Nutzen für die Öffentlichkeit produzieren, in dem sie ambulante Pflege erst dauerhaft ermöglichen. Schlussfolgerungen Ein empirisch valides System der Vergütung würde anstatt Einzelleistungen zu vergüten, versuchen müssen, den Gesamtaufwand zu erklären, der bei Haubesuchen entsteht. Hierfür müsste eine Übergangsphase geplant werden, in der mit einer Gesamtpauschale gearbeitet wird. In dieser Übergangsphase müsste der aktuell große Einfluss von Organisationsvariablen zugunsten des Einflusses von Klientenvariablen reduziert werden. Diese Schlussfolgerungen schließen nicht aus, dass der Gesetzgeber die Arbeit mit einem Katalog von Einzelleistungszeitwerten fortsetzt. Es muss nur klar sein, dass jede wissenschaftliche Grundlage für solche Kataloge fehlt und ihre Fortentwicklung einen rein normativen Prozess der Aushandlung von Ressourcen darstellt, der keinen Bezug zu einer wissenschaftlich fundierten Entwicklungsperspektive aufweist.