Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum
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Das Projekt GemeindeSchwester ist ein instruktives Beispiel für die Anknüpfung an die Tradition der Gemeindeschwester, die Theodor Fliedner in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begründet hat. In dem Modell des Wittener Mutterhauses werden Elemente dieser Tradition aufgenommen und weitergeführt, die von hoher Aktualität sind. Im Oktober 2010 begannen fünf Frauen mit der Arbeit als GemeindeSchwestern. Heute sind 38 Frauen in westfälischen Gemeinden diakonisch tätig. Es wird dargestellt, was GemeindeSchwestern bewegt und was sie tun. In den Blick kommen Faktoren, die für ihre Arbeit förderlich und erschwerend sind. Gesichtspunkte der Anstellung und der Finanzierung werden thematisiert. Gefragt wird schließlich nach den Zukunftsperspektiven für die GemeindeSchwestern. Der Darstellung liegt die Evaluation des Projekts „GemeindeSchwester“ zugrunde, die 2020/21 vom Diakoniewerk Ruhr Witten in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule RWL in Bochum durchgeführt worden ist.
Die Studie stellt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Modellphase des Projektes 'PREJOB: Sprungbrett Schulabschluss‘ vor, die von April 2018 bis Dezember 2020 durchgeführt wurde. Sie beschäftigt sich aus biographischer Perspektive mit der Frage, wie das Bildungsangebot von PREJOB von seinen Adressat_innen wahrgenommen wird.
Im Rahmen biographisch orientierter Interviews wurden vom Schulsystem entkoppelte junge Menschen darüber befragt, wie sie das Unterstützungsangebot von PREJOB wahrnehmen und inwieweit sich durch ihre Teilnahme ihre persönliche Situation mit Blick auf eine Stabilisierung ihrer Lebenslage und auf gesellschaftliche Teilhabe verändert habe.
Auf einer bildungsbezogenen Ebene befasst sich die Studie mit der Fragestellung, inwieweit durch die Projektteilnahme subjektive Entwicklungs- und Bildungsprozesse bei den Teilhehmer_innen initiiert werden können. Der Blick auf den Erwerb schulischer Qualifikationen wird somit also um die Perspektive auf (informelle) Bildungsprozesse und veränderte Handlungskompetenzen erweitert, die eben häufig erst die Voraussetzung für den Erwerb schulischer Qualifikationen darstellen.
Die Studie versteht sich damit prinzipiell als Teil einer Längsschnittstudie im Rahmen einer Langzeitbeobachtung, die über den gegenwärtigen Zeitpunkt hinaus in zwei weiteren Projektschritten den weiteren Bildungsweg der Teilnehmenden eruieren möchte, um so zu einem späteren Zeitpunkt die Frage nach der angestrebten Integration ins Berufs- und Erwerbsleben – beantworten zu können.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe ist eine Aufgabe der Jugendhilfe, die dann zum Tragen kommt, wenn ein Strafverfahren gegen eine/einen Jugendlichen oder Heranwachsenden läuft. Die Tätigkeit umfasst sehr vielfältige und unterschiedliche Aufgaben, die durch die Schnittstellenlage zwischen Jugendhilfe und Jugendstrafjustiz gekennzeichnet sind. Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist von ihrem doppelten rechtlichen Bezugsrahmen geprägt, nämlich einerseits dem Sozialrecht, andererseits dem (Jugend-)Strafrecht. § 52 SGB VIII ist dabei die Grundnorm für die Tätigkeit, so dass die Fachkräfte an die Ziele, Grundsätze und Verfahrensregelungen des Sozialrechts gebunden sind. Die verfahrensrechtliche Stellung, aber auch verschiedene konkrete Aufgaben sind in § 38 JGG und weiteren Paragraphen des JGG normiert, auf die § 52 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verweist. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Minderjährige wurden diese Regelungen im JGG umfassend reformiert. Das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ trat am 17.12.2019 in Kraft. Weitere Änderungen ergaben sich 2021 durch das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (KJSG) und das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“. Daher muss die Praxis der JuHiS an vielen Stellen angepasst werden. Der Aufsatz erläutert die gesetzlichen Neuregelungen und nimmt die Aspekte in den Blick, die in einem umfassenden Qualitätsentwicklungs- und Professionalisierungsprozess beachtet werden sollten.
Entstehung und Entwicklung der Evangelischen (Fach-) Hochschu-le Rheinland-Westfalen-Lippe 1927-2021
(2021)
Am 1. August 1971 wurde die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfahlen-Lippe aus acht verschiedenen (Höheren) Fachschulen in evangelischer Trägerschaft gegründet. Wichtigste Vorgängereinrichtung war dabei die 1927 in Bielefeld entstandene Wohlfahrtsschule des Provinzialverbands der westfälischen Frauenhilfe, die 1930 nach Gelsenkirchen und 1960 nach Bochum umzog. Der vorliegende Forschungsbericht anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Hochschule zeichnet einerseits die Entwicklung dieser Schule über die NS- und Nachkriegszeit hinweg nach, andererseits wird die weitere Geschichte der verschiedenen Studiengänge nach 1971 durch die fünf Jahrzehnte vorgestellt. Dies geschieht jeweils auch mit einem Blick auf den historischen Kontext im Bereich der Sozialen Arbeit und aus der Perspektive früherer Studierender. Im Rahmen eines Interviewprojektes wurden die ehemaligen von heutigen Studierenden befragt zu Motiven ihrer Studienwahl, zu ihren Studien- und Berufserinnerungen sowie zu Studieninhalten, welche ihnen im weiteren Berufsweg geholfen hatten. Insgesamt entsteht das Bild einer Hochschule, die (wie andere ehemalige Fachschulen des Sozialwesens auch) den Weg der Akademisierung einschlug, ohne die notwendige Praxisnähe oder ihr evangelisches Profil zu vernachlässigen.
Der vorliegende Werkstattbericht adressiert Vertreter_innen aus der Praxis der Pflegeberatung und kommunalen Altenhilfe sowie Studierende insbesondere der Sozialen Arbeit, der Pflegewissenschaft und des Gesundheits- und Pflegemanagements. Einleitend wird ein Überblick
zum derzeitigen Pflegeberatungsangebot (Kap. 2) gegeben. Daran anschließend werden die Ergebnisse der Bürger_innen- und der Expert_innenbefragungen vorgestellt (Kap. 3). Die
beteiligten Studierenden haben zudem eine Nachbetrachtung zum Seminar „Alt werden –Pflege benötigen?!“ für diesen Bericht erstellt, die die Seminarinhalte und forschungspraktische Erfahrungen reflektiert (Kap. 4). Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst
und Schlussfolgerungen für die Praxis formuliert (Kap. 5).
Diese Handreichung richtet sich an Menschen, die eine öffentliche Fachveranstaltung im Hochschulkontext planen und durchführen wollen.
Wir möchten Sie darin unterstützen, Ihre geplanten Veranstaltungen im besten Falle barrierefrei zu gestalten. Durch Barrierefreiheit ist Ihre Veranstaltung für mehr Menschen zugänglich und wird dadurch sowohl auf dem Podium als auch im Publikum vielseitiger. Es ist schließlich das Recht eines jeden Menschen, an Veranstaltungen und dem dort stattfindenden Wissenstransfer und Austausch teilzunehmen.
Hinweise zu barrierefreie Veranstaltungen an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH RWL) entnehmen Sie bitte der standortspezifischen Liste unter folgendem Link: www.evh-bochum.de/transferpublikationen.html.
Die Vertraulichkeit ist in der Sozialen Arbeit unbestritten akzeptierter und etablierter fachlicher Standard und eine der Grundvoraussetzungen für einen gelingenden Beratungs- und Hilfeprozess. Sie wird durch verschiedene rechtliche Regelungen abgesichert, insbesondere durch die Schweigepflicht und Datenschutzgesetze. Gleichwohl gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten über Reichweite und Ausnahmen von Schweigepflicht und Datenschutz. Teilweise werden die Regelungen als hinderlich für die Arbeit gesehen, oft aber als hilfreich.
Die Praxishilfe gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen von Schweigepflicht und Datenschutz für die Soziale Arbeit und Beratung. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Informationen offenbart werden dürfen und welche Maßnahmen zum Schutz von Daten zu ergreifen sind.
Für einen schnellen Überblick werden die wichtigsten Informationen jeweils vorangestellt. Ergänzt werden die theoretischen Erläuterungen durch Praxishinweise zu verschiedenen Themen (z.B. Schweigepflicht in Teams, Einwilligungen durch Minderjährige, Anzeigepflicht bei Straftaten, Zeugnisverweigerungsrecht, Schweigepflicht und Kinderschutz). Ergänzt wird die Praxishilfe durch Übersichten und Muster für eine Schweigepflichtsentbindung und eine Datenschutz-Einwilligung.