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Ausgangspunkt der hier vorliegenden Untersuchung ist die Frage nach dem Zusammenwirken von Mitarbeitenden und Angehörigen in einem Altenpflegeheim. Diese Arbeit fokussiert auf die Perspektiven der Mitarbeitenden. Diese Subjektorientierung führt zu einem interpretativen Forschungsparadigma. Die Untersuchung erfolgt auf der Basis des Forschungsprogramms Subjektive Theorien und dem Ansatz der Sozialen Repräsentationen. Im empirisch-deskriptiven Teil werden kognitiven Strukturen der Mitarbeitenden über die Angehörigen geborgen und dargestellt. Das Bestreben der Studie besteht ist, mit der idiographischen Analyse einzigartige Entitäten abzubilden und einen rekonstruktiven Beitrag im Rahmen einer Fallstudie zu liefern. Eine über den Einzelfall hinausgehende Betrachtung im Sinne einer überindividuellen Generalisierung wird durch eine deskriptive Typenbildung vorgenommen.
Im Resümee zeigt sich ein erfahrungsbasierter, tätigkeitsorientierter Alltag. Dort werden die Dualität von konkreten, meist körperorientierten Tätigkeiten und der Beziehungsarbeit aufrechterhalten und zeigen die Ambivalenz der Mitarbeitenden. Erfahrbar ist die Marginalität der Angehörigen. Trotz der konzeptionell gefassten Zentralität von Angehören, bleiben die Angehörigen in einer Art Nichtzugehörigkeit und werden als von außen kommend wahrgenommen. Das Altenpflegeheim organsiert sich bis auf wenige Aspekte unabhängig von der Kompetenz, Mitwirkung und Präsenz der Angehörigen.
Kooperationsverweigerung, selektive Zusammenarbeit, Misstrauen und Kontrolle sind nur einige Beschreibungen für die Spannungen, die die Zusammenarbeit - und das ist bereits ein Diktum - mit Angehörigen charakterisieren. Die Pathologisierung von Angehörigen (belastet, sich schuldig fühlend, überfordert) und ein fürsorglich-paternalistischer Umgang mit ihnen (teilkompetent-laienhaft, Angehörige als Klienten) machen sie zu einer strukturellen Problemgruppe und erschweren partnerschaftliche Aushandlungsprozesse. Die Idee einer geteilten Sorge endet meist bei der nicht geteilten Verantwortung.
Altenpflegeheime sind stark regulierte und kontrollierte Organisationen und zeigen sich als Orte der Polyvalenz: Durch die Verschränkung der Lebenswelt von Bewohnern und ihrer Familien mit der Arbeitswelt der Mitarbeitenden benötigen alle Beteiligten eine hohe Professionalität und Zeit und Raum für triadische Aushandlungsprozesse.
Zum Jahresende 2017 lebten in Deutschland 82,79 Millionen Menschen. Davon rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung.(Statistisches Bundesamt 2018) Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade und deshalb ist es wichtig, Menschen die eine Behinderung haben noch mehr in unserer Gesellschaft zu integrieren, sie durch eine verstärkte Teilhabe und Selbstbestimmung zu noch mehr selbstbestimmter Lebensführung und Integration zu führen.(Statistisches Bundesamt 2018) Diese Zahlen zeigen deutlich, dass in Deutschland viele Menschen mit einer Behinderung leben und daher sollte es der Auftrag unserer Gesellschaft sein, sie zu integrieren.
An dieser Stelle soll das Bundesteilhabegesetz, als Gesetz unterstützend mitwirken, die beschlossenen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung umsetzen und bis 2023 in Kraft treten.
In der vorliegenden Arbeit wird ein Blick auf das Bundesteilhabegesetz geworfen, analysiert inwieweit durch das in Kraft treten des Bundesteilhabegesetzes Einfluss auf den Arbeitsalltag, die Arbeitsabläufe oder Qualifikationen des Personals stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe genommen wird. Hierzu werden im theoretischen Teil der Arbeit, zwei wesentliche Veränderungen herausgearbeitet und aufgezeigt:
--> Trennung der Leistungen
--> Umfang der Leistungen
Die Grundlage der Arbeit sind sechs leitfadengestützte Interviews, welche durchgeführt wurden, um Veränderungen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der daraus entstandene Informationsgewinn zeigt, dass mit dem Eintritt des Bundesteilhabegesetzes ein wesentlicher Mehraufwand auf die Einrichtung und das Personal zukommen wird. Dies lässt sich auf die Überarbeitung von Abläufen und Prozessen, sowie den Mehraufwand an Dokumentationen aufgrund der Gesetzänderungen zurückzuführen. Ein weiteres signifikantes Ergebnis dieser Arbeit zeigt die Wichtigkeit der frühen Auseinandersetzung mit und der Vorbereitung auf das Bundesteilhabegesetz. Ergänzt wurden diese Ergebnisse mit eigens entwickelten Handlungsmöglichkeiten für die alltägliche Praxis in der Eingliederungshilfe. Trotz allem ist bei dem heutigem Stand schwer einzuschätzen, welche endgültigen Veränderungen mit dem Bundesteilhabegesetz auftreten und welche Auswirkungen dies auf die Einrichtungen und das Personal haben wird. Es ist aber wichtig, Zeit in das Bundesteilhabegesetz zu investieren, um es als Chance für die Menschen mit Behinderung und die Einrichtung zu nutzen.
Die Arbeit soll sowohl für Angestellte der Eingliederungshilfe als auch für alle Personen, die sich mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Eintritt auseinandersetzen, interessant sein.