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Aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit einhergehenden zunehmenden Anzahl pflegebedürftiger Personen, steigt die Relevanz pflegerischer Konzepte, daher beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Aktivierend-therapeutischen Pflege in der Geriatrie (ATP-G) und mit dem Gedanken, ob sich diese von der rehabilitativen Pflege abgrenzen lässt. Dementsprechend wurde eine systematische Literaturrecherche in den Datenbanken CINAHL und Care-Lit durchgeführt. Anhand der Ergebnisse wurden zunächst die Begriffsbestimmungen innerhalb der Thematik aufgeführt. Im Anschluss daran wurden zwei theoretische Grundlagen der Aktivierend-therapeutischen Pflege, das Bobath-Konzept und die Fördernde Prozesspflege nach Monika Krohwinkel, ausführlich beschrieben. Anschließend wurde die ATP-G detailliert behandelt. Ein Kernpunkt der Aktivierend-therapeutischen Pflege ist die aktive Bewegung des Patienten, über welche dieser langfristig, nach akuten Krankheitsereignissen wieder mehr Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe erlangen soll. Im letzten Teil der Arbeit erfolgte schließlich der Abgrenzungsversuch der Aktivierend-therapeutischen Pflege in der Geriatrie von der rehabilitativen Pflege. Eine klare Abgrenzung ist nach Ansicht der Autorin dieser Arbeit nicht möglich, da die Aktivierend-therapeutische Pflege immanenter Bestandteil der rehabilitativen Pflege ist.
Die wenigen Ergebnisse der Literatursuche lassen vermuten, dass es weiterer Forschung bezüglich der Aktivierend-therapeutischen Pflege und deren Umsetzung in den Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bedarf.
Diese Arbeit untersucht auf Anfrage des Netzwerks von Menschen mit Armutserfahrung NRW „Experten in eigener Sache“ die Verbreitung von Sozialpässen in Nordrhein-Westfalen (vermittelt durch den Sozial-Wissenschaftsladen). Während in einem ersten Schritt theoretische Grundfragen rund um Armut und Teilhabe geklärt und unterschiedliche Typen von Sozialpässen theoretisch hergeleitet werden, wird anschließend auf Grundlage dieser Typologie in einer strukturierten Recherche die empirische Verbreitung von Sozial-pässen in Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Ergebnisse dieser Recherche werden übersichtlich tabellarisch dargestellt und mithilfe eines Mapping-Verfahrens visualisiert. Die daraus folgenden Schlüsse wurden dem Netzwerk „Experten in eigener Sache“ vorgestellt und mit diesem diskutiert. Die Ergebnisse dieser Studie sollen in Zusammenarbeit mit den „Experten in eigener Sache“ in einer Broschüre gebündelt und zur politischen Arbeit genutzt werden. Die hier vorliegende Untersuchung von Sozialpässen und ihrer typischen Ausprägungen in Nordrhein-Westfalen stellt die erste ihrer Art dar und mit der empirischen Erhe-bung von Sozialpasstypen hat sie die Grundlage für eine weitere Erforschung von kommunaler Teilhabeförderung gelegt.
In der vorliegenden Bachelorthesis wird die Frage behandelt, wie Teilhabe am Arbeitsleben für Klient*innen von Förder- und Betreuungsbereichen (FuB) / Tagesförderstätten umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.
Unter Einbeziehung von Forschungsergebnissen und der UN-Behindertenrechtskonvention wird aufgezeigt, dass der aktuelle Stand in tagesstrukturierenden Einrichtungen nicht zukunftsfähig ist und es einen Veränderungsbedarf gibt. Das Ziel der Bachelorthesis war es, darzulegen, wie die Weiterentwicklung des FuB aussehen kann. Dabei sollte es nicht darum gehen, was ein Individuum können oder leisten muss, um Zugang zu entsprechenden Angeboten zu erhalten, sondern – entsprechend des Grundgedankens der Inklusion – darum, die Einrichtungen gemäß den Anforderungen der UN-BRK weiterzuentwickeln und sie so zu gestalten, dass mehr Teilhabe möglich wird.
In den letzten Jahren wurden immer mehr Gesetze erlassen, um Menschen in ihrer Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung zu stärken.
Um diesen gesetzlichen Forderungen nachzukommen, stellt die vorliegende Bachelorarbeit konzeptionelle Überlegungen für ein Training zur Stärkung des Selbstkonzeptes von Teilnehmenden der Berufsbildungsbereiche in Werkstätten für Menschen mit Behinderung dar.
Die Grundlagen für das Training stammen zum einen aus dem personenzentrierten Ansatz von Carl Rogers und zum anderen aus dem Empowerment-Konzept.
Daher beruht die Arbeit auf der Annahme, dass jeder Mensch nach persönlichem Wachstum und Erfüllung strebt und in ihm die Fähigkeit steckt, das ihm innewohnende Potential, zu entfalten.
Um Menschen mit Behinderung, die häufig immer noch bevormundet werden, darin zu fördern, dieses Potential zur Geltung kommen zu lassen und daraufhin selbstbestimmt leben zu können, wird das Training so gestaltet, dass die Teilnehmenden zuerst dazu angeregt werden, einen Weg zu sich selbst zu finden und aufbauend auf der Kenntnis über die eigene Persönlichkeit, Kompetenzen entwickeln, um selbstbestimmt für die eigenen Bedürfnisse einzustehen.
Nachdem zuerst der personenzentrierte Ansatz von Rogers und Empowerment einzeln vorgestellt werden, sowie auf das Thema „Arbeit“ eingegangen wird, folgt eine Zusammenführung der theoretischen Befunde. Im Anschluss erfolgen die konzeptionellen Überlegungen für die Durchführung des Trainings.