Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum
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Ergebnisbericht beginnt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Resultate der Interviewstudie bei Führungskräften aus sozialwirtschaftlichen Organisationen, Schlussfolgerungen und Praxisempfehlungen. Dem folgt eine kurze Darstellung theoretischer Grundlagen zur Selbstführung, der methodischen Anlage der Studie, der Stichprobenbeschreibung und der Ergebnisse zu den Forschungsfragen. In der abschließenden Diskussion werden Schlussfolgerungen für das Verständnis von Selbstführung abgeleitet, Fragen des Transfers für die betrieblichen Praxis diskutiert und Handlungsempfehlungen formuliert.
Das Projekt GemeindeSchwester ist ein instruktives Beispiel für die Anknüpfung an die Tradition der Gemeindeschwester, die Theodor Fliedner in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begründet hat. In dem Modell des Wittener Mutterhauses werden Elemente dieser Tradition aufgenommen und weitergeführt, die von hoher Aktualität sind. Im Oktober 2010 begannen fünf Frauen mit der Arbeit als GemeindeSchwestern. Heute sind 38 Frauen in westfälischen Gemeinden diakonisch tätig. Es wird dargestellt, was GemeindeSchwestern bewegt und was sie tun. In den Blick kommen Faktoren, die für ihre Arbeit förderlich und erschwerend sind. Gesichtspunkte der Anstellung und der Finanzierung werden thematisiert. Gefragt wird schließlich nach den Zukunftsperspektiven für die GemeindeSchwestern. Der Darstellung liegt die Evaluation des Projekts „GemeindeSchwester“ zugrunde, die 2020/21 vom Diakoniewerk Ruhr Witten in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule RWL in Bochum durchgeführt worden ist.
Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit der Erschließung des Feldes der politischen Selbstvertretung wohnungsloser Frauen. Gleiche Beteiligungsmöglichkeiten an politischer Interessenvertretung gehören zu den demokratischen Grundprinzipien unserer Gesellschaft: Wissenschaftliche Erkenntnisse zu ungleichen Beteiligungsformen und -möglichkeiten sind daher nicht nur von sozialarbeiterischer und sozialwissenschaftlicher, sondern auch von demokratietheoretischer und politischer Relevanz.
Ausgehend und unter besonderer Berücksichtigung der Perspektiven der (ehemals) wohnungslosen Frauen aus dem Umfeld der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen (SWM), geht diese Arbeit den persönlichen Erfahrungen der (ehemals) wohnungslosen Frauen sowie der strukturellen und gesellschaftlichen Einbettung dieser Erfahrungen nach. Mithilfe von Theorien, der Erfahrungen und der Analyse dieser beiden können so Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, um Frauen, ihre Anliegen und ihre Perspektiven in der SWM sowie in anderen Interessenvertretungen zu fördern. Daher verfolgt die Arbeit folgenden Forschungsfragen:
1. Welche Erfahrungen sind für (ehemals) wohnungslose Frauen in der SWM prägend und wieso?
2. Welche Mechanismen können installiert werden, um geschlechtsspezifischen Ungleichheiten entgegenwirken zu können?
Die politische Selbstvertretung wohnungsloser Frauen wird dabei mithilfe einer Methodentriangulation bestehend aus einer Gruppendiskussion, einer Zukunftswerkstatt, der Intersektionalen Mehrebenenanalyse nach Gabriele Winkler und Nina Degele und einer Inhaltsanalyse aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Die Erfahrungen der Frauen können so nicht nur aufgezeigt werden, sondern ebenfalls eingeordnet und begründet werden. Es kann aufgezeigt werden, dass (ehemals) wohnungslose Frauen als Frauen und als (ehemals) wohnungslose Menschen vielfältigen unterdrückenden Mechanismen ausgesetzt sind, die strukturell und symbolisch tief in der Gesellschaft verankert sind und dabei in vielfältigen Wechselwirkungen zueinanderstehen. Durch die in der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse kann dabei eine Reihe an Unterstützungsmöglichkeiten formuliert werden – nicht nur, um geschlechtlichen Ungleichheiten entgegenwirken zu können, sondern ebenfalls, um die SWM zu einem diskriminierungsfreieren Raum zu gestalten.
Die Vertraulichkeit ist in der Sozialen Arbeit unbestritten akzeptierter und etablierter fachlicher Standard und eine der Grundvoraussetzungen für einen gelingenden Beratungs- und Hilfeprozess. Sie wird durch verschiedene rechtliche Regelungen abgesichert, insbesondere durch die Schweigepflicht und Datenschutzgesetze. Gleichwohl gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten über Reichweite und Ausnahmen von Schweigepflicht und Datenschutz. Teilweise werden die Regelungen als hinderlich für die Arbeit gesehen, oft aber als hilfreich.
Die Praxishilfe gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen von Schweigepflicht und Datenschutz für die Soziale Arbeit und Beratung. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Informationen offenbart werden dürfen und welche Maßnahmen zum Schutz von Daten zu ergreifen sind.
Für einen schnellen Überblick werden die wichtigsten Informationen jeweils vorangestellt. Ergänzt werden die theoretischen Erläuterungen durch Praxishinweise zu verschiedenen Themen (z.B. Schweigepflicht in Teams, Einwilligungen durch Minderjährige, Anzeigepflicht bei Straftaten, Zeugnisverweigerungsrecht, Schweigepflicht und Kinderschutz). Ergänzt wird die Praxishilfe durch Übersichten und Muster für eine Schweigepflichtsentbindung und eine Datenschutz-Einwilligung.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe ist eine Aufgabe der Jugendhilfe, die dann zum Tragen kommt, wenn ein Strafverfahren gegen eine/einen Jugendlichen oder Heranwachsenden läuft. Die Tätigkeit umfasst sehr vielfältige und unterschiedliche Aufgaben, die durch die Schnittstellenlage zwischen Jugendhilfe und Jugendstrafjustiz gekennzeichnet sind. Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist von ihrem doppelten rechtlichen Bezugsrahmen geprägt, nämlich einerseits dem Sozialrecht, andererseits dem (Jugend-)Strafrecht. § 52 SGB VIII ist dabei die Grundnorm für die Tätigkeit, so dass die Fachkräfte an die Ziele, Grundsätze und Verfahrensregelungen des Sozialrechts gebunden sind. Die verfahrensrechtliche Stellung, aber auch verschiedene konkrete Aufgaben sind in § 38 JGG und weiteren Paragraphen des JGG normiert, auf die § 52 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verweist. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Minderjährige wurden diese Regelungen im JGG umfassend reformiert. Das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ trat am 17.12.2019 in Kraft. Weitere Änderungen ergaben sich 2021 durch das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (KJSG) und das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“. Daher muss die Praxis der JuHiS an vielen Stellen angepasst werden. Der Aufsatz erläutert die gesetzlichen Neuregelungen und nimmt die Aspekte in den Blick, die in einem umfassenden Qualitätsentwicklungs- und Professionalisierungsprozess beachtet werden sollten.
Im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen werden schwangeren Frauen zunehmend nichtinvasive pränatale Tests (NIPT), wie das Ersttrimester-Screening oder der Bluttest, angeboten, ohne dass eine spezifische Indikation hierfür vorliegt. Diese Verfahren der Pränataldiagnostik sind niedrigschwellig, werden schon im ersten Drittel der Schwangerschaft angewandt, bergen nur minimale Risiken und zielen vor allem auf Chromosomenstörungen wie das Down Syndrom ab. In den kommenden Jahren ist mit einer starken Zunahme solcher Angebote zu rechnen, die eine große Zahl von Krankheiten und Behinderungen erfassen und deutlich kostengünstiger werden dürften. In der Konsequenz werden voraussichtlich nicht nur immer weniger Kinder mit einer angeborenen Behinderung geboren, vermutlich wird auch der soziale Druck auf schwangere Frauen zunehmen, Pränataldiagnostik in Anspruch zu nehmen. Die gesetzlichen Regeln wollen Frauen durch Aufklärung und Beratung unterstützen, reflektierte und verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Studien zeigen aber, dass dies kaum gelingt. Darüber hinaus wird befürchtet, dass Menschen mit Behinderung durch die neuen pränataldiagnostischen Verfahren diskriminiert werden. Für die Ethik stellen die NIPT deshalb eine besondere Herausforderung dar.
In der vorliegenden Studie wurde mit Hilfe von qualitativen Interviews insbesondere der Zusammenhang zwischen den NIPT, dem sozialen Druck auf schwangere Frauen und der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung untersucht. Befragt wurden Schwangere, Eltern eines behinderten Kindes, Ärztinnen und Ärzte sowie Beraterinnen. Anschließend wurden die erhobenen Ergebnisse aus ethischer Sicht reflektiert.
Die Figur und die Sendung „Unser Sandmännchen“ haben ihren Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Dieser Umstand birgt ein Potenzial in sich, das in der wissenschaftlichen Literatur bis ins heutige Zeitalter nicht beleuchtet wurde. Die Entstehung der Figur und dem damit einhergehenden Konzept der Sendung wurde wissenschaftlich nicht aufgearbeitet.Jedoch war die Entstehung und inhaltliche Strukturierung der Sendung „Unser Sandmännchen“ ein durchdachtes Konzept, das die Vorstellung der frühkindlichen Erziehung in der DDR in sich trug und soll daher Thema dieser Arbeit sein. Konkret bedeutet das, dass die Fragestellung dieser Arbeit wie folgt lautet: Welche Bedeutung haben Kindermedien - speziell die Figur des Sandmännchens - in der frühkindlichen Bildung und Erziehung in der DDR?Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, lehnt diese Arbeit gewissermaßen an einem Trichtermodell an, indem vom Allgemeinen zum Konkreten vorgegangen wird.
Der Ergebnisbericht beginnt mit einer Zusammenfassung der wichtigen Resultate der Interviewstudie bei Führungskräften aus sozialwirtschaftlichen Organisationen, Schlussfolgerungen und Praxisempfehlungen. Dem folgt eine kurze Darstellung theoretischer Grundlagen zur Selbstführung, der methodischen Anlage der Studie, der Stichprobenbeschreibung und der Ergebnisse zu den Forschungsfragen. In der abschließenden Diskussion werden Schlussfolgerungen für das Verständnis von Selbstführung abgeleitet, Fragen des Transfers für die betriebliche Praxis diskutiert und Handlungsempfehlungen formuliert.
Der hier vorliegende vierte Sammelband mit Zusammenfassungen überdurchschnittlich bewerteter Masterthesen setzt eine Tradition des seit 2010 existierenden Studiengangs „Soziale
Inklusion: Gesundheit und Bildung“ (SIGB) fort. Seit der Publikation des ersten Sammelbandes 2014 hat sich dieses Format bewährt: es bedeutet für die Absolvent_innen des Studiengangs die Möglichkeit, die Ergebnisse ihrer Masterthesen fokussiert zusammenzufassen und ein
„peer-review“ durch die Herausgeber_innen zu erfahren.
Der vierte Band erschient nun erstmals bei KiDoks und versammelt thematisch Fragen von Diskriminierungsprozessen, Teilhabeförderung und Sexualpädagogik aus den Jahren 2018
bis 2022.
Diese Handreichung richtet sich an Menschen, die eine öffentliche Fachveranstaltung im Hochschulkontext planen und durchführen wollen.
Wir möchten Sie darin unterstützen, Ihre geplanten Veranstaltungen im besten Falle barrierefrei zu gestalten. Durch Barrierefreiheit ist Ihre Veranstaltung für mehr Menschen zugänglich und wird dadurch sowohl auf dem Podium als auch im Publikum vielseitiger. Es ist schließlich das Recht eines jeden Menschen, an Veranstaltungen und dem dort stattfindenden Wissenstransfer und Austausch teilzunehmen.
Hinweise zu barrierefreie Veranstaltungen an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH RWL) entnehmen Sie bitte der standortspezifischen Liste unter folgendem Link: www.evh-bochum.de/transferpublikationen.html.