Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum
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BeWEGt ist eines von fünf Pilotprojekten unter dem Dach des Transfernetzwerks soziale Innovation s_inn. S_inn ist ein Verbundprojekt von EvH RWL und KatHO NRW. BeWEGt ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt, mit dem exemplarisch gezeigt werden konnte, was alles möglich ist, wenn schnittstellenübergreifend gemeinsam und unter Einbeziehung der Familien gearbeitet wird. BeWEGt verfolgt das Ziel, die Beratung von Familien mit einem Kind mit Beeinträchtigungen so zu verbessern, dass die Familien Zugang zu all den Hilfen und Unterstützungen, die ihnen zustehen und die sie für die Bewältigung ihres Alltags brauchen, auch tatsächlich bekommen. In zwei Städten, Bielefeld und Bonn, wurde das Vorhaben umgesetzt.
Der vorliegende Werkstattbericht adressiert Vertreter_innen aus der Praxis der Pflegeberatung und kommunalen Altenhilfe sowie Studierende insbesondere der Sozialen Arbeit, der Pflegewissenschaft und des Gesundheits- und Pflegemanagements. Einleitend wird ein Überblick
zum derzeitigen Pflegeberatungsangebot (Kap. 2) gegeben. Daran anschließend werden die Ergebnisse der Bürger_innen- und der Expert_innenbefragungen vorgestellt (Kap. 3). Die
beteiligten Studierenden haben zudem eine Nachbetrachtung zum Seminar „Alt werden –Pflege benötigen?!“ für diesen Bericht erstellt, die die Seminarinhalte und forschungspraktische Erfahrungen reflektiert (Kap. 4). Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst
und Schlussfolgerungen für die Praxis formuliert (Kap. 5).
Diese Handreichung richtet sich an Menschen, die eine öffentliche Fachveranstaltung im Hochschulkontext planen und durchführen wollen.
Wir möchten Sie darin unterstützen, Ihre geplanten Veranstaltungen im besten Falle barrierefrei zu gestalten. Durch Barrierefreiheit ist Ihre Veranstaltung für mehr Menschen zugänglich und wird dadurch sowohl auf dem Podium als auch im Publikum vielseitiger. Es ist schließlich das Recht eines jeden Menschen, an Veranstaltungen und dem dort stattfindenden Wissenstransfer und Austausch teilzunehmen.
Hinweise zu barrierefreie Veranstaltungen an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH RWL) entnehmen Sie bitte der standortspezifischen Liste unter folgendem Link: www.evh-bochum.de/transferpublikationen.html.
Im Zusammenhang mit diversen Förderprogrammen an Grund- und weiterführenden Schulen ist auch das Projekt "LeseMentor" zu sehen, welches seit mehreren Jahren Kinder und Jugendliche dabei unterstützt, ihre Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz zu verbessern.
In dem hier vorgestellten Forschungsprojekt wurden die Bereiche der Leseförderung bei Schüler*innen einerseits und des ehrenamtlichen Engagements vor allem älterer Menschen andererseits zusammengebracht und evaluiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass alle Beteiligten im LeseMentor-Projekt eine Unterstützung und Bereicherung im Schulalltag sehen. Dabei stellt sich unter anderem gerade die Besonderheit der Eins-zu-eins-Begleitung, die LeseMentor von anderen Förderprojekten unterscheidet, als Herausforderung dar, auch tatsächlich in der alltäglichen Mentor*innenarbeit durchgeführt werden zu können.
In diesem Werkstattbericht wird eine erste Auseinandersetzung mit dem im Sommersemester 2023 noch vergleichsweise „neuen“ ChatBot ChatGPT im Rahmen eines Seminars im ersten Studiensemester des BA-Studiengangs Soziale Arbeit geschildert. Daneben werden Hinter-grund, Möglichkeiten und Grenzen dieser so genannten KI thematisiert.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe ist eine Aufgabe der Jugendhilfe, die dann zum Tragen kommt, wenn ein Strafverfahren gegen eine/einen Jugendlichen oder Heranwachsenden läuft. Die Tätigkeit umfasst sehr vielfältige und unterschiedliche Aufgaben, die durch die Schnittstellenlage zwischen Jugendhilfe und Jugendstrafjustiz gekennzeichnet sind. Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist von ihrem doppelten rechtlichen Bezugsrahmen geprägt, nämlich einerseits dem Sozialrecht, andererseits dem (Jugend-)Strafrecht. § 52 SGB VIII ist dabei die Grundnorm für die Tätigkeit, so dass die Fachkräfte an die Ziele, Grundsätze und Verfahrensregelungen des Sozialrechts gebunden sind. Die verfahrensrechtliche Stellung, aber auch verschiedene konkrete Aufgaben sind in § 38 JGG und weiteren Paragraphen des JGG normiert, auf die § 52 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verweist. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Minderjährige wurden diese Regelungen im JGG umfassend reformiert. Das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ trat am 17.12.2019 in Kraft. Weitere Änderungen ergaben sich 2021 durch das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (KJSG) und das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“. Daher muss die Praxis der JuHiS an vielen Stellen angepasst werden. Der Aufsatz erläutert die gesetzlichen Neuregelungen und nimmt die Aspekte in den Blick, die in einem umfassenden Qualitätsentwicklungs- und Professionalisierungsprozess beachtet werden sollten.
Die Figur und die Sendung „Unser Sandmännchen“ haben ihren Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Dieser Umstand birgt ein Potenzial in sich, das in der wissenschaftlichen Literatur bis ins heutige Zeitalter nicht beleuchtet wurde. Die Entstehung der Figur und dem damit einhergehenden Konzept der Sendung wurde wissenschaftlich nicht aufgearbeitet.Jedoch war die Entstehung und inhaltliche Strukturierung der Sendung „Unser Sandmännchen“ ein durchdachtes Konzept, das die Vorstellung der frühkindlichen Erziehung in der DDR in sich trug und soll daher Thema dieser Arbeit sein. Konkret bedeutet das, dass die Fragestellung dieser Arbeit wie folgt lautet: Welche Bedeutung haben Kindermedien - speziell die Figur des Sandmännchens - in der frühkindlichen Bildung und Erziehung in der DDR?Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, lehnt diese Arbeit gewissermaßen an einem Trichtermodell an, indem vom Allgemeinen zum Konkreten vorgegangen wird.
Das Projekt GemeindeSchwester ist ein instruktives Beispiel für die Anknüpfung an die Tradition der Gemeindeschwester, die Theodor Fliedner in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begründet hat. In dem Modell des Wittener Mutterhauses werden Elemente dieser Tradition aufgenommen und weitergeführt, die von hoher Aktualität sind. Im Oktober 2010 begannen fünf Frauen mit der Arbeit als GemeindeSchwestern. Heute sind 38 Frauen in westfälischen Gemeinden diakonisch tätig. Es wird dargestellt, was GemeindeSchwestern bewegt und was sie tun. In den Blick kommen Faktoren, die für ihre Arbeit förderlich und erschwerend sind. Gesichtspunkte der Anstellung und der Finanzierung werden thematisiert. Gefragt wird schließlich nach den Zukunftsperspektiven für die GemeindeSchwestern. Der Darstellung liegt die Evaluation des Projekts „GemeindeSchwester“ zugrunde, die 2020/21 vom Diakoniewerk Ruhr Witten in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule RWL in Bochum durchgeführt worden ist.
Der hier vorliegende vierte Sammelband mit Zusammenfassungen überdurchschnittlich bewerteter Masterthesen setzt eine Tradition des seit 2010 existierenden Studiengangs „Soziale
Inklusion: Gesundheit und Bildung“ (SIGB) fort. Seit der Publikation des ersten Sammelbandes 2014 hat sich dieses Format bewährt: es bedeutet für die Absolvent_innen des Studiengangs die Möglichkeit, die Ergebnisse ihrer Masterthesen fokussiert zusammenzufassen und ein
„peer-review“ durch die Herausgeber_innen zu erfahren.
Der vierte Band erschient nun erstmals bei KiDoks und versammelt thematisch Fragen von Diskriminierungsprozessen, Teilhabeförderung und Sexualpädagogik aus den Jahren 2018
bis 2022.
Die Arbeit setzt sich theoretisch und empirisch mit einem relevanten und doch bislang im öffentlichen, politischen und wissenschaftlichen Diskurs weitgehend unbeachteten Phänomen auseinander: „Einsame“ bzw. „unentdeckte“ Tode bezeichnen das in sozialer Isolation stattfindende Versterben von Personen, welches Wochen, Monate und manchmal Jahre unentdeckt bleibt. Die Umstände deuten darauf hin, dass dem physischen Tod ein soziales Sterben vorausgegangen sein muss.
Die Masterthesis betrachtet die Thematik einsamer Tode aus der spezifischen Perspektive des Sozialraums und untersucht diesen theoretisch wie empirisch auf mögliche inklusions- und exklusionsförderliche Wirkungen. Für die Fragestellung werden zunächst der Capabilities Approach nach Nussbaum und Sen, verschiedene Theorieangebote zum Sozialraum (insbesondere nach Kessl und Reutlinger) sowie Erkenntnisse zur Bedeutung und zum Zusammenhang von Wohn-, Gesundheits- und Teilhabeaspekten sozialer In- und Exklusion nutzbar gemacht. In der eigenen empirischen Untersuchung werden dann mittels Methoden der qualitativen Sozialraumforschung (Begehungen, Beobachtungen und Befragungen) zwei unentdeckte Tode in unterschiedlich strukturierten sozialen Nahräumen analysiert und Charakteristika, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet. Die Fall- und Feldstudien zeigen, dass das Risiko eines einsamen Todes sowohl in einem beliebten Wohngebiet als auch in einem sog. sozialen Brennpunkt besteht. Die Untersuchung belegt auch, dass sich inklusions- und exklusionsförderliche Wirkungen von Sozialräumen identifizieren lassen, wenn das Wechselwirkungsgefüge gesellschaftlicher (struktureller), sozialer, räumlicher und individueller Bedingungen kleinräumig (unterhalb der Stadtteilebene) analysiert wird. Die Ergebnisse weisen für diese beiden augenscheinlich und in der statistischen Analyse konträren Räume auf zahlreiche gemeinsame exklusionsförderliche Faktoren, welche Begegnungen verhindern, den Rückzug der Bevölkerung aus dem öffentlichen Raum bewirken und das Risiko eines einsamen Todes begünstigen können.