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Die fehlende Erlaubnis für Drogenkonsumräume in Bayern stellt vor allem für die Konsumenten illegaler Drogen ein großes Problem dar. Während viele Parteien sich für die Einrichtung solcher Räume aussprechen, argumentiert die CSU mit eher wenig überzeugenden Aussagen dagegen. Das Festhalten an der bisherigen Drogenpolitik, welche geprägt ist von einer starken Repression, scheint für die Christdemokraten in Bayern von großer Bedeutung. Allein durch die Ergebnisse bereits durchgeführter Studien und die Aufklärung über das Wesen von Drogenkonsumräumen, kann die Argumentation der CSU jedoch schnell entkräftet werden. Ziel der Befürworter von Drogen-konsumräumen ist es, der Partei zu vermitteln, dass Drogenabhängige vorrangig krank und nicht kriminell sind und ihnen deshalb die Hilfe in Form dieser Räume mehr als zusteht. Am Ende zeigt sich, dass nichts gegen ein Pilotprojekt in zwei bayerischen Städten, welches wissenschaftlich begleitet wird, sprechen würde. Auf die Zustimmung der CSU hierfür wird jedoch noch gewartet.
Aufgrund des demografischen Wandels wird die Gesellschaft immer älter.
Damit spielt auch das Thema Seniorengerechtigkeit eine immer größere Rolle. Es liegt
gerade an kleineren Kommunen, Seniorengerechtigkeit genauer zu betrachten und auch
den Stellenwert hoch anzusetzen, denn ältere Bürgerinnen und Bürger wollen häufig in
ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben.
Dieses Konzept bietet eine Art Leitlinie für Seniorengerechtigkeit in gemeindlichen
Handlungsfeldern. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind hierbei speziell auf die
Stadt Heilsbronn abgestimmt.
Es wurde umfassend recherchiert sowie auch Seniorinnen und Senioren aus Heilsbronn befragt und so konnten Bedarfe und Wünsche aufgenommen werden.
Die Empfehlungen beziehen sich auf die Handlungsfelder „Integrierte Orts- und
Entwicklungsplanung“, „Wohnen zu Hause“, „Beratung, Information und
Öffentlichkeitsarbeit“, „Präventive Angebote“, „Gesellschaftliche Teilhabe“,
„Bürgerschaftliches Engagement für und von Senioren“, „Betreuung und Pflege“,
„Unterstützung pflegender Angehöriger“, „Angebote für besondere Zielgruppen“,
„Kooperationen und Koordinationsstrukturen“ und „Palliativ- und Hospizversorgung“.
Am Ende des Konzeptes ist eine Checkliste aufgeführt. Hier sind alle konkreten
Handlungsempfehlungen übersichtlich zusammengefasst und aufgeführt.
Viele der Empfehlungen sind mit Sicherheit auch auf andere Gemeinden übertragbar,
der Fokus liegt aber auf den Gegebenheiten der Stadt Heilsbronn im Landkreis
Ansbach / Mittelfranken.
Die Handlungsempfehlung kann sicherlich eine Stütze beim Thema
Seniorengerechtigkeit in gemeindlichen Handlungsfeldern darstellen und so älteren
Bürgerinnen und Bürgern ein angenehmeres Leben in ihrer Heimatgemeinde
ermöglichen.
Das Ziel dieser Forschung ist es Ursachen für den Erfolg eines aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes zu ermitteln.
Hierzu wird sich mit folgender Frage beschäftigt: Wie kann es sein, dass ein ähnliches Beteiligungsprogramm bei der Firma Siemens Erfolg haben konnten wohingegen es bei der Infineon Technologies AG scheiterte?
Um eine Antwort auf diese Forschungsfrage zu bekommen, wurde zunächst die Mitarbeitermotivation durch die Unternehmensbeteiligung als Grundlage für die Ursachenermittlung fachlich erläutert. Daraufhin wurden die unterschiedlichen Firmen in ihren Grundvoraussetzungen, der Ausgestaltung ihrer Beteiligungsprogramme sowie in den auf sie wirkenden Umweltbedingungen verglichen.
Danach wurden Hypothesen aufgestellt, die als Ursachen für einen Erfolg beziehungsweise ein Scheitern einer Aktienbeteiligung in Frage kommen. Hierbei entstanden insgesamt zehn Annahmen, welche nachfolgend genauer betrachtet wurden.
Die Hypothesen wurden jeweils in Form einer wissenschaftlichen Aussage bestätigt und anschließend auf die unterschiedlichen Voraussetzungen der beiden Unternehmen angewendet. Dadurch konnte festgestellt werden, ob sich die einzelne Annahme in dem Vergleich zwischen der Siemens AG und der Infineon Technologies AG tatsächlich bestätigt und damit als Ursache für das Scheitern in Frage kommt oder ob die Annahme keine Relevanz auf das Ergebnis hatte.
Schlussendlich stellten sich sechs Annahmen als möglicherweise relevant für ein Scheitern beziehungsweise einen Erfolg in dem behandelten Fall heraus.
Daher ist die Antwort auf die genannte Forschungsfrage: Die Siemens AG konnte mit ihrem aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm mehr Erfolg haben, da das Unternehmen in den sechs ermittelten Ursachen in seinen Voraussetzungen besser für ein solchen Beteiligungsprogramm geeignet ist.
Als Hauptursache für das Scheitern des Programmes der Infineon Technologies AG lässt sich jedoch eindeutig der Wertverlust der Aktie identifizieren. Allerdings tragen auch die anderen ermittelten Ursachen zu einem Scheitern bei und hätte früher oder später zu dem gleichen Ergebnis geführt.
Daher sollten Unternehmen, die zukünftig planen ein ähnliches Beteiligungsprogramm umzusetzen alle der genannten Thesen berücksichtigen, um ein schnelles Scheitern zu vermeiden.
[Fragestellung und weiteres Vorgehen]
Basierend auf der rechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik, digitale Teilhabe umzusetzen, sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungstands, ergibt sich die Motivation, diese empirische Arbeit zu verfassen. Zeitlich nach Rechtsteiner wird die Fragestellung, inwiefern Menschen mit einer psychischen Erkrankung/Behinderung via Internet- und Mediennutzung gesellschaftlich teilhaben, weiterführend bearbeitet. Der Vergleich hierbei ist besonders interessant. Hat sich etwas im Nutzungsverhalten geändert? Benutzt die Zielgruppe das Internet? Falls ja, aus welchen Gründen und mit welchen Endgeräten? Gibt es dabei Schwierigkeiten? Wie verhält es sich mit der Akzeptanz der Klienten gegenüber Assistenz-Apps?
Im Folgenden wird kurz das weitere Vorgehen beschrieben. Zunächst wird auf die positiven und negativen Aspekte der Internet- und Mediennutzung eingegangen – technische Assistenz mitinbegriffen. Die „MindCare-App“ wird vorgestellt. Es folgt die Methodik. Außerdem werden die Grenzen der eigenen Forschung untersucht: Wie hätte die Erhebung noch reibungsloser und vorteilhafter stattfinden können? Darauf folgen die eigenen Ergebnisse, inklusive des Vergleichs mit Rechtsteiner. Danach wird die Zielgruppe mit der deutschen Gesamtbevölkerung in Beziehung gesetzt. Zuletzt wird Stellung zu den Ausgangsfragen bezogen.
In der vorliegenden Masterarbeit wird sich mit Hunden beschäftigt, die sich an sozialen Dienstleistungen beteiligen. Mit dem Fokus auf dem daraus resultierenden ökonomischen Mehrwert, wird die folgende Forschungsfrage gestellt: Welchen ökonomischen Mehrwert generieren Hunde in sozialen Dienstleistungen?
Um das zu beantworten, wurden Interviews und eine Online-Umfrage als Erhebungsinstrumente für die Bereiche Krebsspürhunde, Rettungshunde und Schulhunde herangezogen.
Eine Zusammentragung der Ergebnisse belegt, dass durch ihren Einsatz ein ökonomischer Mehrwert besteht.
Zum Jahresende 2017 lebten in Deutschland 82,79 Millionen Menschen. Davon rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung.(Statistisches Bundesamt 2018) Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade und deshalb ist es wichtig, Menschen die eine Behinderung haben noch mehr in unserer Gesellschaft zu integrieren, sie durch eine verstärkte Teilhabe und Selbstbestimmung zu noch mehr selbstbestimmter Lebensführung und Integration zu führen.(Statistisches Bundesamt 2018) Diese Zahlen zeigen deutlich, dass in Deutschland viele Menschen mit einer Behinderung leben und daher sollte es der Auftrag unserer Gesellschaft sein, sie zu integrieren.
An dieser Stelle soll das Bundesteilhabegesetz, als Gesetz unterstützend mitwirken, die beschlossenen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung umsetzen und bis 2023 in Kraft treten.
In der vorliegenden Arbeit wird ein Blick auf das Bundesteilhabegesetz geworfen, analysiert inwieweit durch das in Kraft treten des Bundesteilhabegesetzes Einfluss auf den Arbeitsalltag, die Arbeitsabläufe oder Qualifikationen des Personals stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe genommen wird. Hierzu werden im theoretischen Teil der Arbeit, zwei wesentliche Veränderungen herausgearbeitet und aufgezeigt:
--> Trennung der Leistungen
--> Umfang der Leistungen
Die Grundlage der Arbeit sind sechs leitfadengestützte Interviews, welche durchgeführt wurden, um Veränderungen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der daraus entstandene Informationsgewinn zeigt, dass mit dem Eintritt des Bundesteilhabegesetzes ein wesentlicher Mehraufwand auf die Einrichtung und das Personal zukommen wird. Dies lässt sich auf die Überarbeitung von Abläufen und Prozessen, sowie den Mehraufwand an Dokumentationen aufgrund der Gesetzänderungen zurückzuführen. Ein weiteres signifikantes Ergebnis dieser Arbeit zeigt die Wichtigkeit der frühen Auseinandersetzung mit und der Vorbereitung auf das Bundesteilhabegesetz. Ergänzt wurden diese Ergebnisse mit eigens entwickelten Handlungsmöglichkeiten für die alltägliche Praxis in der Eingliederungshilfe. Trotz allem ist bei dem heutigem Stand schwer einzuschätzen, welche endgültigen Veränderungen mit dem Bundesteilhabegesetz auftreten und welche Auswirkungen dies auf die Einrichtungen und das Personal haben wird. Es ist aber wichtig, Zeit in das Bundesteilhabegesetz zu investieren, um es als Chance für die Menschen mit Behinderung und die Einrichtung zu nutzen.
Die Arbeit soll sowohl für Angestellte der Eingliederungshilfe als auch für alle Personen, die sich mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Eintritt auseinandersetzen, interessant sein.
Sozialunternehmen stehen vor der Herausforderung, sich auf den Fachkräftemangel vorzubereiten, welcher für ihren Bereich prognostiziert wird. Eine mögliche Vorgehensweise, ihren zukünftigen Bedarf zu decken, ist die dauerhafte Integration von zugewanderten Fachkräften aus dem EU-Raum. Organisationen, die dieser Strategie nachgehen wollen, stellen sich die Frage, wie sie die europäischen Fachkräfte nach der Rekrutierung an sie binden können. Hierfür soll das vorliegende Konzept mit konkreten Handlungsempfehlungen als Praxishilfe dienen. Es enthält ein selbst entwickeltes Gerüst mit folgendem Aufbau: Nach der Definition des Begriffs Mitarbeiterbindung, werden zunächst organisationsexterne und -interne Faktoren beschrieben. Dies sind die Voraussetzungen, welche Organisationen beachten müssen, bevor sie mit der Umsetzung geeigneter Personalmaßnahmen beginnen können. Die personalpolitischen Instrumente und Methoden werden schließlich in den verschiedenen Phasen, die ein Mitarbeiter während seines Arbeitsverhältnisses durchläuft, angewendet. In chronologischer Reihenfolge sind das die Phasen Gewinnung, Auswahl, Einarbeitung, Führung, Entwicklung sowie die Freisetzung von Personal. Das Konzept beinhaltet ausschließlich Maßnahmen für die Bindung von Fachkräften aus dem EU-Raum und verzichtet dabei auf die Nennung allgemeiner Verfahren.