Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur gestuften Notfallversorgung und seine Auswirkung auf die Weiterbildung Notfallpflege. Eine deutschlandweite Querschnittserhebung
- Mit den landesrechtlichen Empfehlungen in Berlin und Bremen, der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Weiterbildung Notfallpflege (WBNP) sowie dem Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Notfallversorgung ist die Weiterentwicklung der Notfallpflege entscheidend gestärkt worden. Laut G‑BA-Gutachten wird gefordert, dass mindestens eine Fachpflegekraft pro Notaufnahme mit der Weiterbildung Notfallpflege im Bedarfsfall zur Verfügung stehen muss, sobald die jeweilige Qualifikation in dem Bundesland angeboten wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die WBNP in Deutschland etabliert hat.
Verfasserangaben: | Mareen Machner, R. Walk, M. Möckel, M. Buchmann, Susanne SchusterGND |
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DOI: | https://doi.org/10.1007/s00063-019-00645-3 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin |
Dokumentart: | Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Fertigstellung: | 2020 |
Datum der Freischaltung: | 22.01.2021 |
Freies Schlagwort / Tag: | Notfallpflege |
GND-Schlagwort: | Pflege; Notfallmedizin; Qualität; Weiterbildung; Deutschland / Gemeinsamer Bundesausschuss |
DDC-Sachgruppen: | 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 610 Medizin, Gesundheit |
Zugriffsrecht: | Frei zugänglich |
Hochschulen: | Evangelische Hochschule Nürnberg |
Hochschulbibliographie: | Evangelische Hochschule Nürnberg |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International |