300 Sozialwissenschaften
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In dieser qualitativ-rekonstruktiven Studie an der Schnittstelle von qualitativer Bildungsforschung, Familienforschung und Übergangsforschung untersucht Michael Hermes Bildungsorientierungen im Erfahrungsraum Familie. Im Fokus stehen inter- und intragenerationale Aushandlungsprozesse in der Gestaltung und Erfahrung von Übergängen im Bildungssystem. Untersucht werden Fälle am Übergang von Grundschule zum Gymnasium. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, welche Rolle vorhandene Bildungsorientierungen in der Familie spielen. Es entfaltet sich ein Bild vom konjunktiven Erfahrungsraum Familie, in dem biographische Erfahrungen, grundlegende Orientierungen sowie die Familienerziehung ineinander übergehen.
Auf der Grundlage von zehn Familienfällen werden unterschiedliche Dimensionen von Bildungsorientierungen unterschieden. Es erfolgt eine detaillierte Rekonstruktion der jeweiligen Erfahrungsräume der Familien. Abseits milieuspezifischer Zuschreibungen steht das jeweilige konjunktive Wissen der Familienmitglieder im Vordergrund der Rekonstruktionen. Es lassen sich Unterschiede zwischen rekonstruierbaren Bildungsorientierungen herausarbeiten, die jedoch jeweils im konjunktiven Erfahrungsraum der Familie verwurzelt sind und kontinuierlich in diesen hinein wirken. Auch durch Übergänge im Bildungssystem wird diese Kontinuität nicht aufgebrochen. Vielmehr sind es die grundlegenden Bildungsorientierungen von Eltern, die in der Erfahrung von Diskontinuität die Art und Weise der Handlungspraxis bestimmen.
Wenn Jugendliche zu Drogen greifen, liegen diesem Verhalten eine ganze Reihe von unterschiedlichen Faktoren zu Grunde. Diese auszumachen und nach Möglichkeit differenziert zu betrachten und Empfehlungen für die Praxis zu geben, ist das Anliegen der AutorInnen. Das Buch richtet sich an Praktiker wie Psychologen, Therapeuten und Sozialarbeiter, deren tägliche Arbeit die Behandlung und Betreuung Jugendlicher ist. Das Buch gewährt Einblicke in aktuelle Suchtforschung. In einer Langzeitstudie untersuchten die Autoren jugendliche Drogenkonsumenten in der stationären psychiatrischen Behandlung. Die empirischen Befunde liefern Hinweise und Merkmale zur Suchtkarriere, der Familienbiographie, zum Grad der Traumatisierung, zu Vorerkrankungen, zum Freizeitverhalten, der Beschaffenheit der sozialen Netzwerke und zu geschlechtsspezifischen Besonderheiten. Abschließend geben die Autoren Empfehlungen für die pädagogisch-therapeutische Behandlung von jugendlichen Suchtpatienten und -patientinnen. Die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie wird dabei besonders beleuchtet.
Wie hat sich Soziale Arbeit zu einer wissenschaftlich fundierten Praxis entwickelt und wie wird sich Soziale Arbeit als Profession zukünftig weiter gestalten? Mit dieser Publikation legt die Autorin erstmalig eine umfassende Rekonstruktion und sozialhistorische Analyse der Entwicklung der Sozialen Arbeit als Profession in Deutschland vor. Die (professions-) soziologisch fundierte Darstellung strukturiert eingehend und in bislang nicht dagewesener Weise die Diskurse in der Literatur zur Sozialen Arbeit.
Behandelt wird die Soziale Arbeit in Deutschland und deren mittlerweile über 150-jährige Geschichte. Ursprünglich als ‚soziale Hilfstätigkeit’ (Alice Salomon) konzeptualisiert, lässt sich Soziale Arbeit aus professionssoziologischer Perspektive als Aufstiegs- und Erfolgsprojekt beschreiben, das eher untypisch und in Teilaspekten auch als ambivalent zu bewerten ist.
Aufbauend auf die anfänglichen Prozesse der Verberuflichung der Sozialen Arbeit werden ab den 1970er Jahren drei entscheidende Entwicklungsphasen identifiziert. Die Nachzeichnung dieser Entwicklung zeigt, dass Soziale Arbeit seit ihrer Entstehung zu Beginn des 20. Jahrhunderts von einer stets als defizitär erachteten Semi-Profession gar zum potentiellen Trendsetter der künftigen Professionsentwicklung aufgestiegen ist.
Der Gemeindereferent:innen-Beruf gilt im Spektrum der in der katholischen Kirche hierzulande ausgebildeten Berufe gemeinhin als strukturell eher schwach, ja unsichtbar. Das liegt nicht zuletzt an der formal angeblich weniger „wertigen“ Fachhochschulausbildung der Gemeindereferent:innen. Der Studie, die hier diskutiert wird, liegt eine andere Hypothese zugrunde: Demnach sind es gerade die Gemeindereferent:innen, die aufgrund ihrer vermeintlichen "Schwäche" bislang zu wenig genutzte Potenziale für dringend notwendige kirchlich-pastorale Transformationen einbringen können.
Hierzu wurden im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Rektor:innen und Präsident:innen katholischer Fachhochschulen (ARKF) erstmals alle Studierenden in Deutschland mit Berufsziel „Gemeindereferent:in“ und alle in den 27 deutschen Bistümern angestellten Gemeindereferent:innen befragt. Die dabei gewonnenen Einsichten werden im vorliegenden Sammelband umfassend präsentiert und aus unterschiedlichen theologischen und sozialwissenschaftlichen Perspektiven diskutiert. Die empirische Studie und ihre Ergebnisse dürfen als Beitrag zur Berufs- und Kirchenentwicklung gelten.
Dieser Bericht widmet sich der Lebenssituation von alten Menschen mit einer lebenslangen Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Von einer lebenslangen Behinderung sprechen wir, wenn sie bis zum 35. Lebensjahr erworben wird, weil danach die Berufsfindung, der Einstieg ins Erwerbsleben und die Familiengründung – Ereignisse, die sich stark auf Teilhabemöglichkeiten im Alter auswirken – weitgehend abgeschlossen sind. Wie groß ist der Personenkreis und was lässt sich über seine zahlenmäßige Entwicklung sagen? In NRW leben zum 31.12.2011 gemäß eigener Berechnung 294.961 Menschen mit lebenslanger Behinderung, davon sind 69.613 über 60 Jahre alt. Etwa 1,5% aller Menschen über 60 Jahre in NRW haben eine lebenslange Behinderung, von den schwerbehinderten alten Menschen (über 60 Jahre) 6,2%. Die Anzahl und der relative Anteil der Seniorinnen und Senioren mit lebenslanger Behinderung an der Bevölkerungsgruppe der alten wie der behinderten Menschen werden in den nächsten Jahrzehnten deutlich steigen. Dabei handelt es sich um eine „Normalisierung“ der Altersstruktur von Menschen mit lebenslanger Behinderung, eine nachholende Entwicklung im Vergleich zur Gesamt-bevölkerung. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt z. B. für Männer mit geistiger Behinderung nach einer Studie für Westfalen für die Jahre 2007–2009 71,0 Jahre und für Frauen 72,8 Jahre. Sie ist trotz eines starken Anstiegs immer noch deutlich niedriger als die der Gesamtbevölkerung. Sowohl die allgemeinen Unterstützungsstrukturen in den Gemeinwesen wie die spezifischen für Menschen mit lebenslanger Behinderung müssen sich auf Anforderungen einstellen, die mit dieser demografischen Entwicklung verbunden sind. Die gegenüber einer familiären oder beruflichen Normalbiografie veränderten Lebensläufe und das Angewiesensein auf Unterstützung lassen die Herausforderungen, die mit dem Älterwerden für diesen Personenkreis einhergehen, allerdings in einem anderen Licht erscheinen. Auf alte Menschen mit lebenslanger Behinderung werden überwiegend negative Altersbilder projiziert (doppelte Stigmatisierung). Falls sie überhaupt gesellschaftlich wahrgenommen werden, werden Defizite konstatiert, werden sie sehr schnell den negativ bewerteten „gebrechlichen“ und nicht den „erfolgreichen“ Alten zugeordnet.
Genauer hinsehen
(2022)
Es heißt, die Corona-Pandemie wirke wie ein Brennglas, in dem die Dinge größer und schärfer zu Tage träten. Sehen wir jetzt tatsächlich schärfer – und wenn ja, was? Und sehen wir dabei auch etwas Neues? Sind wir als Einzelne und als Gesellschaft bereit, wirklich genauer hinzusehen? Sind wir bereit zu lernen, dass es ›nach der Pandemie‹ nicht zu dem Zustand ›vor der Pandemie‹ zurückgehen kann? Sind wir bereit, uns auf allen Ebenen unserer Gesellschaft den nun so klar zu Tage tretenden Herausforderungen zu stellen? Werden wir der allzu verständlichen Sehnsucht, zur ›Normalität‹ zurückzukehren, widerstehen und Konsequenzen ziehen? Weil wir gemerkt haben, dass sich etwas ändern muss – und dass sich auch etwas ändern kann.
Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist eine umfangreiche und lebhafte Debatte über die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entstanden. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten zu diesem Thema durch den Deutschen Verein wurde versucht, diese Diskussion zu bündeln. Da die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Wirkungskontrolle und auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Leistungen durch die Bundesländer erfolgt, wird dort aktuell in den Verhandlungen der Rahmenverträge festgehalten, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. Schon jetzt ist absehbar, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sein werden und zum Teil auch Wirkung und Wirksamkeit im eigentlichen Sinne nicht wirklich in den Blick nehmen. Insofern erscheint es sinnvoll, wie Tornow in einem Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins fordert, nun zügig von den Diskussionen in die konkrete Umsetzung in der Praxis zu kommen. Dieser Beitrag will dazu Vorschläge unterbreiten. Zuvor werden noch einige begriffliche und konzeptionelle Aspekte geklärt, da diese Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben.
Diakonisches Handeln gehört zum Wesen der Kirche. Der Auftrag der Nächstenliebe ist in der Bibel breit bezeugt. Glaube und Liebe, Gottesliebe und Nächstenliebe unter der Perspektive der Hoffnung bilden den Kern kirchlichen Handelns. Sie werden in der Bibel
im Doppelgebot der Liebe zusammengefasst. Hier liegen die Wurzeln des Diakonats (vgl. Noller 2016; Härle 2011; Schmidt 2006). Für die Rummelsberger Diakon:innen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ist insbesondere Mt 25, 31-46 von gewichtiger
Bedeutung. Die sieben Werke der Barmherzigkeit, wie sie beispielsweise im Altarraum der Philippuskirche in Rummelsberg zu sehen sind, wirken als biblische Leitbilder für das Handeln von Diakon:innen: Durstige tränken, Hungrige speisen, Gefangene besuchen, Tote bestatten, Kranke heilen, Fremde beherbergen und Nackte bekleiden wird übersetzt
und aktualisiert in professionelles Hilfehandeln im Kontext des jeweiligen Dienstauftrages.
Damit leben sie die Verkündigung der Menschenfreundlichkeit Gottes in Wort und Tat.