300 Sozialwissenschaften
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Neue Autorität
(2021)
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Konzept der Neuen Autorität, das von Haim Omer entwickelt wurde und dessen Umsetzung in den Schulen. Viele Schulen greifen zu dem Konzept, um ihre Handlungsfähigkeit im Umgang mit Gewalt, Aggression und Verhaltensauffälligkeiten wiederherzustellen. Auf der Grundlage von Literaturrecherche und dem Einbeziehen von Ergebnissen aus Interviews mit Lehrpersonen, die nach dem Konzept der Neuen Autorität arbeiten, soll überprüft werden, inwiefern die Hoffnung, die Lehrpersonen an das Konzept stellen, berechtigt ist. Ziel ist es, Faktoren aufzuzeigen, die die Umsetzung des Konzeptes erfolgreich machen und Ursachen zu klären, warum es trotz der Neuen Autorität nicht funktioniert. Während der Beschäftigung mit der Literatur und den Aussagen der befragten Lehrpersonen wurde deutlich, dass eine intensive Auseinandersetzung mit dem Konzept und mit den eigenen Haltungen notwendig ist, um die Neue Autorität an Schulen erfolgreich zu etablieren und dass dies ein Prozess ist, der viel Zeit, Geduld und Beharrlichkeit in Anspruch nimmt. Jedoch beurteilen alle der befragten Personen das Konzept der Neuen Autorität als notwendige Haltung, um an Schulen erfolgreich mit Gewalt und Aggression umgehen zu können.
Die Kritik des Antisemitismus und die Erkenntnis der gesellschaftlichen Bedingungen seiner Möglichkeit waren die treibende Kraft der Entwicklung der Kritischen Theorie nach 1945. Das schloss eine prinzipielle Solidarität mit Israel als dem Staat der Holocaustüberlebenden und ihrer Nachkommen ein. Kritische Theorie war indes nie ein homogenes Theoriegebäude. Nach dem 7. Oktober, der tödlichsten Attacke auf jüdisches Leben seit dem Holocaust, trat in den Reihen kritischer Theoretiker:innen ein Bruch entlang der „Israelfrage“ zutage: Verharmlosungen des misogyn-antisemitischen Hamas-Terrors und Delegitimierungen des Staates Israel werden lautstark vorgetragen, von anderer Seite gibt es Gegenwehr. Dieser Beitrag rekonstruiert die zunehmende Ausblendung der Antisemitismuskritik als treibende Kraft kritischer Theorie und veranschaulicht das anhand der Allianzen zwischen Fraktionen „kritischer“ Theorie und Islamismus, die bereits seit 9/11 zu beobachten sind.
In dieser qualitativ-rekonstruktiven Studie an der Schnittstelle von qualitativer Bildungsforschung, Familienforschung und Übergangsforschung untersucht Michael Hermes Bildungsorientierungen im Erfahrungsraum Familie. Im Fokus stehen inter- und intragenerationale Aushandlungsprozesse in der Gestaltung und Erfahrung von Übergängen im Bildungssystem. Untersucht werden Fälle am Übergang von Grundschule zum Gymnasium. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, welche Rolle vorhandene Bildungsorientierungen in der Familie spielen. Es entfaltet sich ein Bild vom konjunktiven Erfahrungsraum Familie, in dem biographische Erfahrungen, grundlegende Orientierungen sowie die Familienerziehung ineinander übergehen.
Auf der Grundlage von zehn Familienfällen werden unterschiedliche Dimensionen von Bildungsorientierungen unterschieden. Es erfolgt eine detaillierte Rekonstruktion der jeweiligen Erfahrungsräume der Familien. Abseits milieuspezifischer Zuschreibungen steht das jeweilige konjunktive Wissen der Familienmitglieder im Vordergrund der Rekonstruktionen. Es lassen sich Unterschiede zwischen rekonstruierbaren Bildungsorientierungen herausarbeiten, die jedoch jeweils im konjunktiven Erfahrungsraum der Familie verwurzelt sind und kontinuierlich in diesen hinein wirken. Auch durch Übergänge im Bildungssystem wird diese Kontinuität nicht aufgebrochen. Vielmehr sind es die grundlegenden Bildungsorientierungen von Eltern, die in der Erfahrung von Diskontinuität die Art und Weise der Handlungspraxis bestimmen.
Die Pädagogische Kunsttherapie ist eine Therapieform, die sich mit ihrer kunstpädagogischen Ausrichtung und Arbeitsweise seit vielen Jahren in den verschiedenen Praxisfeldern der Sozialen Arbeit bewährt. Die Autor_innen beleuchten die theoretischen und konzeptionellen Korrespondenzen zwischen dieser entwicklungsfördernden und rehabilitativen Kunsttherapie einerseits und einer klinischen wie bildungsorientierten Sozialen Arbeit andererseits.
Die Beiträge befassen sich mit der konzeptionellen Positionierung Pädagogischer Kunsttherapie, der Bedeutung Ästhetischer Bildung sowie einer inklusiven Kulturarbeit als konzeptionelle Leitideen dieser ästhetischen Praxis in der Sozialen Arbeit. Ausgewählte Praxisprojekte dokumentieren die vielfältigen und variantenreichen Möglichkeiten der bildenden Kunst. Der Band wird durch aktuelle Forschungs- und Entwicklungsergebnisse abgerundet.
Die vorliegende Masterarbeit behandelt die Verwendung digitaler Kom- munikationsmittel zur Förderung der Kommunikation zwischen der Schule und den Eltern. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern sich die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten aufgrund digitaler Kommunikationsmittel in Volksschulen im Bezirk Vöcklabruck verändert hat.
Zunächst wird ein Überblick über ausgewählte Kommunikationsmodelle gegeben. Die Arbeit beschreibt zudem unterschiedliche Ansätze der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft und beleuchtet die Auswirkungen dieser Partnerschaften auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Elternhaus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf digitalen Kommunikationsmitteln, wobei verschiedene Formen der digi- talen Elternkommunikation vorgestellt werden. Abschließend werden zentrale Medienkompetenzmodelle erörtert.
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, den Wandel in der Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus zu analysieren. Die quantitativen Forschungsergebnisse basieren auf einer Online-Umfrage, die sowohl von Lehrpersonen als auch von Eltern ausgefüllt wurde.
Das Ziel dieser Masterarbeit ist es, einen neuen Zugang aus der Kindheitsforschung, den s.g. Kinderperspektivenansatz (Nentwig-Gesemann, Walther, Bakels, & Munk, 2021) und seine Methode der Kinderzeichnungen „Kinder malen ihre KiTa“, erstmals im Zuge einer explorativen Studie in der Primarstufe anzuwenden und theoretisch vor dem Hintergrund pädagogischer Qualitätsentwicklung und -sicherung zu begründen. Anhand eines qualitativen Forschungsansatzes werden Kinderzeichnungen und anschließende Interviews von Schüler:innen der ersten Klasse Volksschule analysiert und im Hinblick einer forschenden Haltung der Lehrperson, auf zentrale Erkenntnisse für die Reflexion der Unterrichtsgestaltung untersucht. Die Einzelfallstudie zeigt, dass das untersuchte Unterrichtsfeld auf Regeln und Strukturen basiert und die Aneignung von Kompetenzen dabei im Vordergrund steht. Zudem lassen sich Aspekte einer positiven Lehrer:in-Kind-Beziehung sowie einer guten Klassengemeinschaft aufweisen, welche sich durch Wertschätzung und Anerkennung auszeichnen. Im Rahmen der Untersuchung wird ersichtlich, dass die Unterrichtsstruktur frontal orientiert und mit Fokus auf die Handlungen der Lehrperson gerichtet ist.
Demnach kann bezüglich einer forschenden Haltung in der Primarstufe gesagt werden, dass sich die erprobte Methode, im Rahmen der Forschung in der ersten Klasse Volksschule, als geeignetes (Qualitäts-)Verfahren erwiesen hat.
Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten zur alternativen Leistungsbeurteilung im Schuleingangsbereich
(2024)
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Möglichkeit zur alternativen Leistungsbeurteilung im Schuleingangsbereich. Dabei wurden Grundlagen und Voraussetzungen für die alternative Leistungsbeurteilung beachtet sowie verschiedene Formen dieser. Es wurde untersucht, inwieweit Lehrpersonen die Möglichkeit zur alternativen Leistungsbeurteilung nutzen und wie die Umsetzung dieser im Unterrichtsalltag gelingen kann. Zudem wurden Argumente aufgezeigt, welche Lehrpersonen für ihre Entscheidung der jeweiligen Beurteilungsform angeben.
Im Zuge einer qualitativen Forschung wurden zwölf Interviews mit betroffenen Lehrerinnen durchgeführt. Die gewonnenen Daten wurden mittels computergestützter Software und der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet. Um einen guten Querschnitt durch die betroffene Gruppe zu gewinnen, wurden Lehrerinnen ausgewählt, welche aus drei unterschiedlichen Bundesländern Österreichs und sowohl aus Stadt- als auch aus Landschulen stammen. Die Auswertung ergab deutlich, dass wenige Lehrpersonen die Möglichkeit zur alternativen Leistungsbeurteilung nutzen. Die Entscheidungsgründe für oder gegen eine alternative Leistungsbeurteilung können Hinweise darauf geben, woran die Umsetzung der rechtlichen Möglichkeit scheitert und was es braucht, um die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeit voranzutreiben.
Der Ton macht die Musik. So verhält es sich auch mit den Interaktions- und Kommunikationsmustern, die in der Gruppe „Musikverein“ an den Tag gelegt werden und welche maßgeblichen Einfluss auf die Qualität des gemeinschaftlichen Miteinanders haben und für eine progressive Probenarbeit tonangebend sind. Vor allem die musikalische Leitfigur ist dabei gefordert mit „wertschätzendem“ Beispiel voranzugehen. Welche Wirkung eine wertschätzende Kommunikationsweise der Kapellmeisterin auf die Probenarbeit im Musikverein hat, wurde nach dem Konzept einer mixed-methods Studie erhoben. Ermutigendes Feedback, eine konstruktive Fehlerkultur und ein respektvoller und achtsamer Umgang in der Gruppe beeinflussen die Probenarbeit positiv. Die intrinsische Motivation der Musikantinnen und Musikanten steht in engem Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Zusammenhalt, welcher sich insbesondere durch gegenseitige Unterstützung und Bedürfnisrücksichtnahme, freie Meinungsäußerung, Partizipation und nicht zuletzt gemeinsames Musizieren ausdrückt und intensiviert.
Sozialen Innovationen kommt heute – noch verstärkt durch die Corona-Pandemie – immer mehr Aufmerksamkeit zuteil. In Deutschland hat es einige Zeit gebraucht, bis das Konzept und seine Bedeutung ins politische Bewusstsein gerückt ist. Dieser Band spiegelt die interdisziplinären Perspektiven auf Soziale Innovationen wider und fragt nach deren Potenzial, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen, etwa soziale Ungleichheit oder Klimawandel, zu bewältigen. Dabei nehmen die Beiträge auch förderpolitische Ansätze auf nationaler und internationaler Ebene und Kriterien zur Bewertung und Wirkung von Sozialen Innovationen in den Blick.
Die Betreuungsreform 2023 zielt darauf ab, die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung zu stärken. In diesem Kontext erhalten die Wünsche der betreuten Personen ein neues Maß an Bedeutung. Diese Wünsche sind nun grundsätzlich verbindlich für rechtliche Betreuer*innen und sollen von ihnen ermittelt werden. Zur Ermittlung dieser Wünsche soll, falls erforderlich, auf Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung zurückgegriffen werden.
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, Anregungen für die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung zu geben. Da es sich bei der Unterstützten Entscheidungsfindung um ein vergleichsweise neues Konzept handelt, für das noch verbindliche Standards zur praktischen Umsetzung fehlen, werden die folgenden Fragestellungen untersucht: Welche Methoden zur Ermittlung von Wünschen gibt es bereits in der Sozialen Arbeit? Inwiefern können diese für die Unterstützte Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung genutzt werden?
Um diese Forschungsfragen zu beantworten, wurde eine umfangreiche Literaturrecherche durchgeführt. Dabei wurden bestehende Methoden in der Sozialen Arbeit identifiziert, die zur Ermittlung von Wünschen dienen. Zudem wurde analysiert, wie diese Methoden für die Anwendung in der rechtlichen Betreuung adaptiert werden können. Diese Bachelorarbeit zeigt, dass in der Sozialen Arbeit keine einheitliche Definition des Begriffs "Methode" existiert und dass die angewandten Methoden für die Unterstützte Entscheidungsfindung personenzentriert sein müssen. Darüber hinaus wird deutlich, dass diese Methoden einen erheblichen zeitlichen Aufwand und fachliche Expertise erfordern. Dies führt dazu, dass die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen gemäß dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) für rechtlich betreute Personen empfehlenswert ist. Für rechtlich Betreute hingegen, die entscheidungsfreudig sind, stehen Arbeitshilfen zur Verfügung, die von rechtlichen Betreuer*innen selbst angewandt werden können, um die Wünsche der betreuten Personen zu ermitteln.